Geschäftsbericht 2023

Geschäftsbericht 2023

Entsprechenserklärung

Im Dezember 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der geltenden Fassung vom 28. April 2022 (Kodex) gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) abgegeben. Beiersdorf erfüllt demnach mit wenigen Ausnahmen alle Empfehlungen sowie darüber hinaus alle Anregungen des Kodex. Es gibt keine Empfehlungen des Kodex, die aufgrund vorrangiger gesetzlicher Bestimmungen für Beiersdorf nicht anwendbar sind. Der Abschlussprüfer hat den Aufsichtsrat zeitnah zu informieren und im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Die Entsprechenserklärung 2023 wurde auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.beiersdorf.de/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft entsprach im Geschäftsjahr 2023 und entspricht sämtlichen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der geltenden Fassung vom 28. April 2022 mit folgenden Ausnahmen:

Empfehlung G.10

Gemäß der Empfehlung G.10 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

Die variable Vergütung des Vorstands, bestehend aus einem jährlichen variablen Bonus einerseits und einer langfristigen Unternehmenswertbeteiligung andererseits, wird nicht in Aktien oder entsprechend aktienbasiert angelegt, sondern nach Ablauf der maßgeblichen Bonusperiode ausschließlich bar ausbezahlt. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Auffassung, dass das Vergütungssystem und die der variablen Vergütung zugrundeliegenden finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien auch ohne eine aktienbasierte Komponente ausreichende Anreize für eine nachhaltige und wertorientierte Unternehmensentwicklung unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Kund*innen, Mitarbeitenden, Geschäftspartner*innen, Aktionär*innen und weiterer Stakeholder setzt. Zugleich wird der Vorstand durch das Vergütungssystem incentiviert, die in der Unternehmensstrategie festgelegten Ziele zu verfolgen und zu erreichen.

Darüber hinaus können Vorstandsmitglieder über die langfristig variablen Gewährungsbeträge grundsätzlich erst nach vier Jahren verfügen. Die langfristige variable Vergütung war nach dem bis 2021 geltenden Vergütungssystem an die Bestellungsdauer der Vorstandsmitglieder geknüpft; unter dem seit 2021 geltenden Vergütungssystem gilt zunächst eine festgelegte Bonusperiode bis Ende 2024. Bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder, deren langfristige variable Vergütung zum Ende des Geschäftsjahres abgerechnet wird, können daher über einzelne Beträge der langfristigen variablen Vergütung bereits vor Ablauf von vier Jahren verfügen, soweit diese im Laufe ihrer Bestellungsperiode in den letzten drei Jahren vor Ablauf der jeweiligen Bonusperiode zugewiesen wurden.

Hamburg, im Dezember 2023

Für den Aufsichtsrat

Reinhard Pöllath, Vorsitzender des Aufsichtsrats (Foto)

Prof. Dr. Reinhard Pöllath
Vorsitzender des Aufsichtsrats

Für den Vorstand

Vincent Warnery, Vorsitzender des Vorstands (Foto)

Vincent Warnery
Vorsitzender des Vorstands

  

Astrid Hermann, Mitglied des Vorstands (Foto)

Astrid Hermann
Mitglied des Vorstands

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