Grundlagen und Methoden
Informationen zur Gesellschaft und zum Konzern
Die Beiersdorf AG hat ihren Firmensitz in der Beiersdorfstraße 1–9 in Hamburg, Deutschland, und ist beim Amtsgericht Hamburg im Handelsregister unter HRB 1787 eingetragen. Die Beiersdorf AG wird in den Konzernabschluss der maxingvest GmbH & Co KGaA, das (oberste) Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe, einbezogen.
Die Aktivitäten der Beiersdorf AG und ihrer Tochtergesellschaften („Beiersdorf Konzern“) umfassen im Wesentlichen die Herstellung und den Vertrieb von Markenartikelprodukten in den Bereichen Haut- und Körperpflege sowie die Herstellung und den Vertrieb von technischen Klebebändern.
Der Konzernabschluss der Beiersdorf AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde am 7. Februar 2024 durch den Vorstand aufgestellt und anschließend zur Prüfung und Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet.
Allgemeine Grundsätze
Der Konzernabschluss der Beiersdorf AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee zu den IFRS (IFRIC) und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Es wurden alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum 31. Dezember 2023 von der EU-Kommission übernommen wurden und verpflichtend anzuwenden sind.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind Finanzinstrumente der Kategorien „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ (FVOCI) und „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ (FVPL) sowie derivative Finanzinstrumente, die jeweils zu beizulegenden Zeitwerten bewertet werden.
Die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt.
Schätzungen und Annahmen
Im Konzernabschluss müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden sämtliche aktuell verfügbaren Erkenntnisse berücksichtigt. Wesentliche Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere bei den nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen: dem Wertminderungstest von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer (Anhangangabe 11 „Immaterielle Vermögenswerte“), der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte (Anhangangabe 29 „Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und derivativen Finanzinstrumenten“), den versicherungsmathematischen Parametern bei der Berechnung des Aufwands aus leistungsorientierten Plänen sowie des Barwerts von Pensionsverpflichtungen (Anhangangabe 26 „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“), der Ermittlung der Höhe der aktivierungsfähigen latenten Steueransprüche (Anhangangabe 9 „Ertragsteuern“) und der Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen (Anhangangabe 27 „Sonstige Rückstellungen“). Speziell bei der Abbildung von rechtlichen Risiken aus Schadenersatzforderungen sowie Steuer- und Zollrisiken (Anhangangabe 30 „Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und rechtliche Risiken“) erfordern die bestehenden Unsicherheiten wesentliches Ermessen bei der Beurteilung, ob und in welcher Höhe ein möglicher Schaden entstanden ist und wie hoch die Inanspruchnahme sein könnte. Bei der Ermittlung der Höhe eines möglichen Schadens besteht ein besonderes Ermessen in Bezug auf die Festlegung der Ausprägung der der Kalkulation zu Grunde gelegten Faktoren „Overcharge“ und „Pass-on-Rate“. Darüber hinaus werden Schätzungen und Annahmen insbesondere bei der Bestimmung von Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen und der Bewertung der Vorräte vorgenommen.
Weitere nicht finanzielle Aspekte, wie beispielsweise Klimarisiken, haben zum derzeitigen Zeitpunkt keinen wesentlichen Einfluss auf die geplanten Cashflows, die im Rahmen der Werthaltigkeitstests verwendet wurden.
Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Änderungen von Schätzungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.
Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Netto-Vermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Ein Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über die anteiligen Nettozeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst.
Anteile ohne beherrschenden Einfluss am Ergebnis und Eigenkapital von Tochterunternehmen werden gesondert in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und innerhalb des Eigenkapitals in der Konzernbilanz ausgewiesen. Verluste eines Tochterunternehmens werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt. Beim Erwerb weiterer Anteile von Tochterunternehmen wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten dieser Anteile und dem zuvor im Konzern für diese Anteile ausgewiesenen Anteil ohne beherrschenden Einfluss erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben erfolgt die Neubewertung der zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs bereits gehaltenen Anteilen in Abhängigkeit ihrer Klassifizierung entweder erfolgsneutral (FVOCI) oder erfolgswirksam (FVPL). Nachträgliche Anpassungen bedingter Kaufpreisbestandteile werden erfolgswirksam erfasst.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.
In den Konzernabschluss werden die Beiersdorf AG und ihre Tochtergesellschaften einbezogen, über die sie Beherrschung im Sinne von IFRS 10 ausübt. Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens liegt vor, wenn die Beiersdorf AG unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen besitzt, den variablen Rückflüssen aus dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt, die variablen Rückflüsse des Beteiligungsunternehmens mittels ihrer Verfügungsmacht zu beeinflussen.
Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Der Euro entspricht der funktionalen und der Darstellungswährung der Beiersdorf AG. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Millionen Euro (Mio. €) gerundet. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Aufgrund finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Selbstständigkeit der ausländischen Tochtergesellschaften entspricht die funktionale Währung jeweils der Landeswährung. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst mit dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Zum Bilanzstichtag werden bei ausländischen Tochterunternehmen mit nicht auf den Euro lautender funktionaler Währung die Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden grundsätzlich zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Die hieraus entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
Die Entwicklungen der Wechselkurse der für den Konzernabschluss wesentlichen Währungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
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|
Durchschnittskurse |
|
Stichtagskurse |
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|
2022 |
|
2023 |
|
2022 |
|
2023 |
Brasilianischer Real (BRL) |
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5,4076 |
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5,3867 |
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5,6423 |
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5,3626 |
Schweizer Franken (CHF) |
|
1,0017 |
|
0,9711 |
|
0,9848 |
|
0,9257 |
Chinesischer Yuan (CNY) |
|
7,0736 |
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7,6813 |
|
7,3631 |
|
7,8520 |
Britisches Pfund (GBP) |
|
0,8548 |
|
0,8686 |
|
0,8869 |
|
0,8689 |
Japanischer Yen (JPY) |
|
138,0567 |
|
153,0488 |
|
140,7200 |
|
156,3500 |
Mexikanischer Peso (MXN) |
|
21,0639 |
|
19,0661 |
|
20,8793 |
|
18,7374 |
Thailändischer Baht (THB) |
|
36,8021 |
|
37,6977 |
|
36,8486 |
|
37,9564 |
US-Dollar (USD) |
|
1,0505 |
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1,0824 |
|
1,0673 |
|
1,1052 |
Die Bilanzierungsvorschriften von IAS 29 „Rechnungslegung in Hochinflationsländern“ wurden aufgrund des unwesentlichen Effekts auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht angewendet.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Geschäftsjahr 2023 haben sich keine wesentlichen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung neuer Standards oder Interpretationen ergeben.
OECD Pillar Two-Modellregelungen
Der Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Pillar Two-Modellregelungen. Die Ultimate Parent Entity (UPE) ist die in Deutschland ansässige maxingvest GmbH & Co. KGaA. Die Pillar Two-Gesetzgebung wurde in Deutschland beschlossen und tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Da die Pillar Two-Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt der Konzern aktuell dahingehend keiner Steuerbelastung. Der Konzern macht von der Ausnahmeregelung von der Bilanzierung latenter Steuern im Zusammenhang mit Pillar Two-Ertragsteuern Gebrauch, die Gegenstand der im Mai 2023 veröffentlichten Änderung an IAS 12 war.
Gemäß der Gesetzgebung muss der Konzern aus Sicht der UPE je Land eine Zusatzsteuer in Höhe der Differenz zwischen dem GloBE-Effektivsteuersatz und dem Mindestsatz von 15 % zahlen. Auf Basis eines nach IAS 12.86 für alle Constituent Entities des maxingvest-Konzerns berechneten, durchschnittlichen Effektivsteuersatzes, ergeben sich für folgende Länder Effektivsteuersätze von unter 15 %: Costa Rica, Kroatien, Philippinen, Schweiz und Taiwan.
Unter Berücksichtigung der Allokation einer möglichen Ergänzungssteuer ergibt sich für den Beiersdorf Konzern in Summe eine fiktive Belastung in einer Bandbreite zwischen 1 und 2 Mio. €.
Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Gesetzgebung und der Berechnung des GloBE-Einkommens sind die quantitativen Auswirkungen noch nicht verlässlich abschätzbar. Obwohl der durchschnittliche Effektivsteuersatz im Jahr 2023 in den oben genannten Jurisdiktionen 15 % unterschreitet, muss der Konzern möglicherweise keine Pillar Two-Ertragsteuern zahlen. Dies kann sich zum einen aufgrund von Safe Harbour Regelungen ergeben. Zum anderen sieht die Pillar Two-Gesetzgebung spezifische Anpassungen vor, die zur Folge haben, dass sich Abweichungen von den gemäß IAS 12.86 berechneten Effektivsteuersätzen ergeben. Selbst für Unternehmen mit einem Effektivsteuersatz von über 15 % könnten sich daher steuerliche Auswirkungen durch Pillar Two ergeben.
Darüber hinaus hat die IASB weitere Rechnungslegungsstandards und Interpretationen überarbeitet oder veröffentlicht, die künftig anzuwenden sind, aber keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Waren und Erzeugnisse geliefert sind und die Kontrolle auf die Kund*innen übergegangen ist. Skonti, Kundschaftsboni und Rabatte werden von den Umsatzerlösen abgesetzt, ebenso Leistungen an Handelspartner, soweit ihnen nicht eindeutig identifizierbare Gegenleistungen gegenüberstehen, deren beizulegender Zeitwert sich verlässlich schätzen lässt. Die Wahrscheinlichkeit von Rücklieferungen wird bei der Realisierung und Bemessung der Umsatzerlöse berücksichtigt.
Die Kosten der umgesetzten Leistungen umfassen die Herstellungskosten der umgesetzten, selbsterstellten Erzeugnisse und die Einstandskosten der verkauften Handelswaren. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Erzeugnisse beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten wie Material-, Personal- und Energiekosten auch die herstellungsbezogenen Gemeinkosten einschließlich der Abschreibungen auf Produktionsanlagen. In den Kosten der umgesetzten Leistungen sind auch die Abwertungen auf Vorräte sowie die Aufwendungen für den Betrieb von Warenverteilzentren und für Frachten zu Kund*innen enthalten.
Die Marketing- und Vertriebskosten umfassen die Kosten der Marketing- und Vertriebsabteilungen, Aufwendungen für klassische Werbung, Werbung am Verkaufsort (Point of Sale) und ähnliche Positionen. Diese Position enthält auch die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Forschungskosten werden im laufenden Jahr im Periodenergebnis erfasst. Entwicklungskosten für neue Produkte werden aktiviert, soweit sie die Ansatzkriterien des IAS 38 erfüllen. Dies ist regelmäßig nicht der Fall, da der erwartete zukünftige Nutzen nicht verlässlich bestimmt werden kann, solange die Produkte noch keine Marktreife erlangt haben. Sonstige Entwicklungskosten (zum Beispiel für Informationssysteme) werden unter der Bedingung als immaterieller Vermögenswert aktiviert, dass die Ansatzkriterien von IAS 38 erfüllt sind. Nach ihrer erstmaligen Aktivierung werden sie linear über die geplante wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte wie Schutzrechte, Markenrechte und Software werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden regelmäßig überprüft. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung.
Eine Überprüfung der Werthaltigkeit erfolgt bei Geschäfts- oder Firmenwerten sowie immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer mindestens jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern ein Vermögenswert keine weitgehend von anderen Vermögenswerten unabhängigen Mittelzuflüsse erzeugt, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die als zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt ist. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Betrag, der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist, abzüglich seiner Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird grundsätzlich auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Cashflows werden aus der Unternehmensplanung abgeleitet, aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt. Sie werden unter Anwendung risikoäquivalenter Kapitalisierungszinssätze auf den Zeitpunkt der Überprüfung der Werthaltigkeit abgezinst.
Bei Entfall des Grunds für eine in Vorjahren erfasste Wertminderung erfolgt, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Wertaufholung bis höchstens auf die fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Sachanlagen, mit Ausnahme von Leasing-Nutzungsrechten, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:
Gebäude |
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10 bis 33 Jahre |
---|---|---|
Technische Anlagen und Maschinen |
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5 bis 15 Jahre |
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
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3 bis 15 Jahre |
Die Herstellungskosten selbsterstellter Sachanlagen werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie der anteiligen herstellungsbezogenen Gemeinkosten ermittelt. Zinsen für Fremdkapital werden als laufender Aufwand erfasst, soweit es sich nicht um die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte handelt. Kosten für die Reparatur und Wartung von Sachanlagen stellen ebenso Periodenaufwand dar. Umfangreiche Erneuerungen oder Verbesserungen, die die Produktionskapazität wesentlich erhöhen oder die Lebensdauer eines Vermögenswerts deutlich verlängern, werden aktiviert. Komponenten, die auf diese Weise zuvor aktiviert und durch neu zu aktivierende Maßnahmen ersetzt wurden, werden entsprechend als Abgänge berücksichtigt. Zuwendungen der öffentlichen Hand mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen werden innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn ein Vertrag den Konzern berechtigt, einen identifizierbaren Vermögenswert gegen Entgelt für einen vereinbarten Zeitraum zu nutzen. Leasingverhältnisse betreffen bei Beiersdorf vor allem Büroflächen und Fahrzeuge.
Leasingverbindlichkeiten werden innerhalb der Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen angesetzt. Die Abzinsung wird grundsätzlich unter Anwendung laufzeit- und währungsspezifischer Grenzfremdkapitalzinssätze ermittelt.
Leasing-Nutzungsrechte werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten umfassen den Barwert der gesamten voraussichtlichen Leasingzahlungen abzüglich erhaltener Leasinganreize, die anfänglichen direkten Kosten sowie Rückbauverpflichtungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibungen erfolgen linear über den Leasingzeitraum.
Die Laufzeit der Leasingverhältnisse beginnt am Bereitstellungsdatum und umfasst auch etwaige mietfreie Zeiträume. Bei Leasingverträgen, die neben der unkündbaren Grundlaufzeit auch Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten, werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Eine Ausübung bzw. Nichtausübung dieser Optionen wird nur berücksichtigt, wenn sie mit hinreichender Sicherheit stattfinden wird.
Der Leasingstandard wird nicht angewendet auf Rechte, die ein Leasingnehmer im Rahmen von Lizenzvereinbarungen im Anwendungsbereich von IAS 38 hält. Des Weiteren macht Beiersdorf von seinem Wahlrecht Gebrauch, geringwertige und kurzfristige Leasingverhältnisse nicht zu bilanzieren, sondern weiterhin im operativen Aufwand über die jeweilige Leasinglaufzeit abzubilden.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte werden nach der Durchschnittsmethode bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen. Darüber hinaus werden die anteiligen Kosten für die betriebliche Altersversorgung und für freiwillige soziale Leistungen des Unternehmens sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten einbezogen.
Die Zahlungsmittel umfassen Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände sowie Schecks. Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um kurzfristige liquide Anlagen, die jederzeit in einen festgelegten Betrag umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind gemäß IFRS 9 der Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten“ (AC) zugeordnet.
Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn ihr Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Die Bewertung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen erfolgt mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Level 3), sofern dieser niedriger ist als der Buchwert. Dabei bestimmt sich der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten im Allgemeinen aus (laufenden) Kaufpreisverhandlungen mit potenziellen Käufern.
Hierfür ist Voraussetzung, dass die als zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Dabei muss die Veräußerung innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Einstufung erfolgen. Vor der Umgliederung etwaiger Vermögenswerte in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden die für den Bilanzposten einschlägigen Bewertungsvorschriften letztmalig angewandt. Nach der Einstufung werden für die Vermögenswerte keine planmäßigen Abschreibungen mehr erfasst. Ein sich aus der Anwendung oben aufgeführter Bewertungsgrundsätze ergebender Aufwand aus der Abwertung auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten wird unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit führen. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet nach Abzug von Transaktionskosten sofern nicht der Kategorie FVPL zugeordnet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionspreis nach IFRS 15 angesetzt.
Kategorien von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9
Die Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten“ (AC) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht, das Instrument zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Sie werden nach ihrer erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten und abzüglich etwaiger Wertminderungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Die Kategorie „Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ (FVOCI) umfasst finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, das grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, aber bei Bedarf auch Veräußerungen erlaubt. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Mit Abgang oder bei Wertberichtigung dieser finanziellen Vermögenswerte werden die kumulierten im Eigenkapital erfassten Gewinne und Verluste erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Kategorie enthält auch Eigenkapitalinstrumente, für die die einmalige Option zur erfolgsneutralen Erfassung der Zeitwertänderungen unwiderruflich ausgeübt wurde. Spätere Wertänderungen verbleiben beim Abgang oder bei einer Wertminderung im Eigenkapital und werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ (FVPL) umfasst finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine andere Kategorie fallen. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die daraus resultierenden Wertänderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Das Vorliegen einer Wertminderung wird bei finanziellen Vermögenswerten zu jedem Bilanzstichtag ermittelt. Nach IFRS 9 wird eine Risikovorsorge auf Basis der erwarteten Kreditverluste (Expected Loss Model) der nächsten zwölf Monate gebildet. Die Schätzung erfolgt auf Basis von Ratings sowie fortlaufend aktualisierten Risikoindikatoren. Darüber hinaus werden aktuelle CDS-Spreads und Anleihenspreads der Anleihenemittenten für die Berechnung herangezogen. Die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte wird sofort erfolgswirksam erfasst. Bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie AC reduziert die Wertminderung den Ansatz des Vermögenswerts in der Bilanz; bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorie FVOCI wird die Wertminderung in einer gesonderten Rücklage im sonstigen Ergebnis erfasst. Auf Vermögenswerte, die keine wesentliche Finanzierungskomponente beinhalten, wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wird ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Impairments angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt. Die Schätzung der Wertminderung bei Forderungen basiert hauptsächlich auf den Ergebnissen des bisherigen Zahlungsverhaltens, der Berücksichtigung der Altersstruktur, einer substanziellen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder einer hohen Wahrscheinlichkeit für die Insolvenz eines Schuldners sowie Veränderungen politischer und makroökonomischer Rahmenbedingungen. Bei finanziellen Vermögenswerten wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten wird aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten (teilweise täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner nicht mit einer Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten gerechnet.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach ihrer erstmaligen Erfassung unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet. Gewinne und Verluste werden im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode sowie bei Ausbuchung der Verbindlichkeiten erfolgswirksam erfasst. Als langfristig werden Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über zwölf Monate eingestuft.
Derivative Finanzinstrumente mit einer Hedge-Beziehung sind gemäß IFRS 9 keiner separaten Kategorie zuzuordnen; im Beiersdorf Konzern werden diese unter „Derivative Finanzinstrumente“ (DF) subsumiert.
Ausbuchungen finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen, wenn die Verfügungsmacht über die vertraglichen Rechte verloren bzw. die zu Grunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Bei Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit Reverse-Factoring- Vereinbarungen liegt keine substanzielle Modifikation der Vertragsbedingungen vor, daher werden sie weiterhin als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Die erfolgten Zahlungen werden in der Kapitalflussrechnung als Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erfasst.
Derivative Finanzinstrumente werden im Beiersdorf Konzern zur Steuerung von gegenwärtigen und zukünftigen Währungsrisiken eingesetzt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Devisentermingeschäfte. Der Ansatz der derivativen Finanzinstrumente erfolgt dabei zum Zeitwert. Derivative Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten bzw. unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Bilanzierung von Zeitwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente hängt davon ab, ob diese Instrumente als Sicherungsinstrumente eingesetzt werden und sie die Voraussetzungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 erfüllen. Sind diese Voraussetzungen trotz Vorliegens eines wirtschaftlichen Sicherungszusammenhangs nicht gegeben, werden die Zeitwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die „Critical-Terms-Match-Methode“ verwendet.
Derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsgeschäft für den beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden (Fair Value Hedges), werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die entsprechende Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der Buchwert des gesicherten Vermögenswerts oder der Schuld wird um die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts berichtigt. Die aus den Änderungen resultierenden Gewinne oder Verluste werden im Periodenergebnis erfasst.
Für derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrumente bestimmt wurden und die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung für die Absicherung von Zahlungsströmen erfüllen (Cashflow Hedges), wird der effektive Teil der Zeitwertänderung unter Berücksichtigung des darauf entfallenden steuerlichen Effekts unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil wird ergebniswirksam erfasst. Mit Eintritt des Grundgeschäfts wird der effektive Teil ebenfalls ergebniswirksam erfasst.
Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der dem Preis zu Grunde liegende Geschäftsvorfall entweder auf dem Hauptmarkt oder dem vorteilhaftesten Markt, zu dem der Beiersdorf Konzern Zugang hat, stattfindet. Der Preis bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung zu Grunde legen würden. Alle Finanzinstrumente, für die der beizulegende Zeitwert im Abschluss ausgewiesen wird, sind in den folgenden Hierarchiestufen gemäß IFRS 13 eingeordnet:
- Stufe 1: beizulegende Zeitwerte, die mit Hilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt werden.
- Stufe 2: beizulegende Zeitwerte, die mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, auf direkt oder indirekt beobachtbaren Marktdaten basieren.
- Stufe 3: beizulegende Zeitwerte, die mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt werden, bei denen die Inputfaktoren, die für den beizulegenden Zeitwert bedeutend sind, nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.
Bei Finanzinstrumenten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, wird anhand einer Neubeurteilung zum Ende des Geschäftsjahres festgestellt, ob es zu Umgruppierungen zwischen den Hierarchiestufen gekommen ist.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die Rückstellungen für leistungsorientierte Altersversorgungspläne im Konzern. Die Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. Die zu erwartenden Versorgungsleistungen werden über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeitenden verteilt. Die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsrückstellungen berücksichtigt Marktzinssätze sowie Lohn-/Gehalts-, Renten- und Fluktuationstrends. Die Bewertung erfolgt zu den jeweils gültigen lokalen Parametern. In Deutschland wurden für die Mortalitätsrate die Heubeck’schen Richttafeln 2018 G zu Grunde gelegt, international die jeweils lokal anerkannten Richttafeln. Die jeweiligen Diskontierungssätze orientieren sich grundsätzlich an den Renditen hochwertiger, laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen mit mindestens einem AA-Rating. Es werden jährlich versicherungsmathematische Gutachten erstellt. Die Angemessenheit aller Annahmen wird zu jedem Abschlussstichtag überprüft.
Der als Rückstellung erfasste Betrag umfasst die Summe des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des Planvermögens den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, wird nur unter Berücksichtigung der Obergrenze für den Vermögenswert (Asset Ceiling) ein Nettovorsorgevermögen ausgewiesen.
Der Dienstzeitaufwand wird nach funktionaler Zuordnung als Bestandteil des EBIT erfasst, der Nettozinserfolg als Bestandteil des Finanzergebnisses. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die sich aus Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen bzw. aus Abweichungen zwischen früheren versicherungsmathematischen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung ergeben sowie aus Änderungen in der Rendite des Planvermögens, werden sofort und vollständig bei ihrer Entstehung erfolgsneutral im Konzerneigenkapital innerhalb der Gewinnrücklagen berücksichtigt. Sie werden zu keinem späteren Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst und verbleiben im Konzerneigenkapital.
Bei beitragsorientierten Plänen werden auf gesetzlicher, vertraglicher oder freiwilliger Basis Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne entrichtet. Über die Beiträge hinaus bestehen für den Konzern keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden erfolgswirksam als Bestandteil des EBIT erfasst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, Risiken und ungewissen Verpflichtungen des Konzerns, die auf gegenwärtigen gesetzlichen oder faktischen Verpflichtungen aufgrund vergangener Ereignisse basieren und bei denen eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sie haben überwiegend eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die langfristigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst, soweit der Zinseffekt wesentlich ist.
Tatsächliche Erstattungsansprüche und Schulden für Ertragsteuern für laufende und frühere Perioden werden mit dem erwarteten Betrag angesetzt. Zur Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
Latente Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den steuerbilanziellen und den im IFRS-Abschluss berücksichtigten Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die Ermittlung erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode und beruht auf der Anwendung der in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt erwarteten Steuersätze. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen. Für Unterschiede aus der erstmaligen Bilanzierung von Vermögenswerten oder Schulden die nicht aus Unternehmenserwerben resultieren, weder den Konzerngewinn noch den steuerlichen Gewinn berühren und keine zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen in gleicher Höhe bewirken, werden keine latenten Steuern gebildet.
Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen, Verlustvorträge und Steuergutschriften werden in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung dieser Steueransprüche verfügbar sein wird. Die aktivierten latenten Steuern werden jährlich auf ihre Realisierbarkeit überprüft. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern direkt im Eigenkapital erfasst.
Tatsächliche Steueransprüche und -schulden sowie latente Steueransprüche und -schulden werden jeweils miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Bilanzposten |
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Bewertungsmethoden |
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Aktiva |
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Geschäfts- oder Firmenwerte |
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Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und erzielbarem Betrag |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
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mit unbestimmter Nutzungsdauer |
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Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und erzielbarem Betrag |
mit bestimmter Nutzungsdauer |
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(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Sachanlagen |
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(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Finanzielle Vermögenswerte |
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„Zu fortgeführten Anschaffungskosten“ (AC) |
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(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
„Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert“ (FVOCI) |
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Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
„Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ (FVPL) |
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Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
Vorräte |
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Niedrigerer Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
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(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
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(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen |
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Niedrigerer Wert aus (fortgeführten) Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert |
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Passiva |
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Rückstellungen |
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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
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Anwartschaftsbarwertmethode |
Sonstige Rückstellungen |
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Erfüllungsbetrag (mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit) |
Finanzielle Verbindlichkeiten |
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(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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(Fortgeführte) Anschaffungskosten |
Sonstige Verbindlichkeiten |
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Erfüllungsbetrag |
Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
Die Kapitalflussrechnung ist entsprechend den Regelungen des IAS 7 aufgestellt und gliedert sich nach Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Die Ermittlung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode, während die Cashflows aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit nach der direkten Methode ermittelt werden.
Der Finanzmittelfonds umfasst Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen.
Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Im Beiersdorf Konzern ergibt sich die Segmentberichterstattung aus der Steuerung der Geschäftstätigkeit. Die Aufteilung in die Unternehmensbereiche Consumer und tesa entspricht der internen Organisationsstruktur und der Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Beiersdorf Konzern misst den Erfolg seiner Segmente anhand des organischen Umsatzwachstums und des betrieblichen Ergebnisses (EBIT), bereinigt um einmalige, nicht operative Geschäftsvorfälle (EBIT ohne Sondereffekte) in Verbindung mit der entsprechenden EBIT-Umsatzrendite.
Um die internationale Aufteilung der geschäftlichen Aktivitäten im Beiersdorf Konzern zu zeigen, werden über die operativen Segmente hinaus noch Informationen zu den geografischen Regionen präsentiert. Die Außenumsätze in den Regionen zeigen die Umsatzentwicklung nach Sitz der Gesellschaften.
Konzerngesellschaften mit Sitz in Deutschland erzielten 2023 einen Umsatz von 1.450 Mio. € (Vorjahr: 1.419 Mio. €) und bilanzierten langfristige Vermögenswerte (nicht enthalten sind Finanzinstrumente, latente Steuern und Planvermögen) von 1.577 Mio. € (Vorjahr: 1.492 Mio. €).
Das organische Umsatzwachstum zeigt das nominale Umsatzwachstum, bereinigt um Wechselkurseffekte sowie strukturelle Effekte aus Akquisitionen und Divestments.
Das EBIT ohne Sondereffekte zeigt das betriebliche Ergebnis (EBIT), bereinigt um einmalige, nicht operative Geschäftsvorfälle.
Das EBITDA zeigt das betriebliche Ergebnis (EBIT) vor Abschreibungen, Amortisation und Wertberichtigungen.
Die EBIT-Rendite auf das operative Netto-Vermögen zeigt das Verhältnis von betrieblichem Ergebnis (EBIT) zu operativem Netto-Vermögen.
Der Brutto-Cashflow stellt den Überschuss der operativen Einnahmen über die operativen Ausgaben vor weiterer Mittelverwendung dar.
Das operative Netto-Vermögen von 3.757 Mio. € (Vorjahr: 3.444 Mio. €) ergibt sich aus dem operativen Brutto-Vermögen abzüglich operativer Verbindlichkeiten. Die Überleitung des operativen Netto-Vermögens zu den Bilanzpositionen zeigt die folgende Tabelle:
Aktiva |
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31.12.2022 |
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31.12.2023 |
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Immaterielle Vermögenswerte |
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1.111 |
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938 |
Sachanlagen |
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2.201 |
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2.541 |
Vorräte |
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1.557 |
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1.514 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
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1.508 |
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1.598 |
Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte (nicht enthalten sind Steuerforderungen) |
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258 |
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272 |
Operatives Brutto-Vermögen |
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6.635 |
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6.863 |
Nicht-operatives Brutto-Vermögen |
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5.713 |
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5.766 |
Gesamt Aktiva laut Bilanz |
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12.348 |
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12.629 |
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Passiva |
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31.12.2022 |
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31.12.2023 |
Übrige Rückstellungen |
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760 |
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779 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
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2.328 |
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2.234 |
Übrige Verbindlichkeiten (nicht enthalten sind Ertragsteuerverbindlichkeiten) |
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103 |
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93 |
Operative Verbindlichkeiten |
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3.191 |
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3.106 |
Eigenkapital |
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7.805 |
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8.339 |
Nicht-operative Verbindlichkeiten |
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1.352 |
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1.184 |
Gesamt Passiva laut Bilanz |
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12.348 |
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12.629 |