27. Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, der Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Der Ermittlung der Rückstellungsberechnung liegt eine bestmögliche Schätzung der Parameter zu Grunde. Langfristige Rückstellungen werden mit einem laufzeitabhängigen Zinssatz abgezinst, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.
Die Rückstellungen für Personalaufwendungen beinhalten vor allem Rückstellungen für Jahressonderzahlungen, Urlaub, Jubiläumsverpflichtungen und Trennungsvereinbarungen. Die Rückstellungen für Marketing- und Vertriebsaufwendungen betreffen insbesondere Werbekostenzuschüsse und andere Marketing- oder kundenbezogene Verpflichtungen. Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und ähnliche Risiken enthalten Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Brasilien in Höhe von 32 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €), Risiken in Zusammenhang mit Zollprüfungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €), Patentrisiken in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €) und Risiken aus sonstigen Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 74 Mio. € (Vorjahr: 75 Mio. €). Die übrigen Rückstellungen verteilen sich über eine Vielzahl von Sachverhalten und Gesellschaften und enthalten unter anderem auch Rückstellungen für Restrukturierungen.