17. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel umfassen Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände und Schecks. Bei den Zahlungsmitteläquivalenten handelt es sich um kurzfristige liquide Anlagen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Aufgrund der sehr kurzen Laufzeiten (z. B. täglich fällig) und der Bonität unserer Vertragspartner erfolgt keine Wertminderung basierend auf erwarteten Kreditverlusten.
In den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten gab es zum 31. Dezember 2023 (wie im Vorjahr) keine wesentlichen Beträge über die der Konzern aufgrund von Devisenverkehrskontrollen nur eingeschränkt verfügen kann.