Vergütung des Vorstands
Der Aufsichtsrat ist für die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands zuständig. Er befasste sich in seinen Sitzungen am 3. Februar 2023, 21. Februar 2023, 13. April 2023, 26. Mai 2023, und 1. Dezember 2023 mit der Struktur und Angemessenheit der Vorstandsvergütung oder mit individuellen Vergütungsfragen. Am 5. Februar 2024 stellte der Aufsichtsrat die Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 fest. Sämtliche Entscheidungen des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands wurden durch den Präsidialausschuss des Aufsichtsrats vorbereitet.