34. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen
Die Regelungen des IAS 24 finden auf Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens, deren nahe Familienangehörige sowie von ihnen beherrschte Unternehmen Anwendung. Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens sind in der Beiersdorf Gruppe die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Beiersdorf Aktiengesellschaft.
Für das Geschäftsjahr 2023 belaufen sich die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf 1.664 Tsd. € (Vorjahr: 1.673 Tsd. €) und die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands auf 21.947 Tsd. € (Vorjahr: 27.412 Tsd. €), jeweils nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Von den Gesamtbezügen der Mitglieder des Vorstands entfallen 11.912 Tsd. € (Vorjahr: 15.406 Tsd. €) auf langfristig fällige Leistungen (Zuführungen zu den Rückstellungen für den LTP sowie auch etwaige Mehrjahresboni). Die kurzfristigen Leistungen (Fixe Grundvergütung und Variabler Bonus) inklusive Nebenleistungen betrugen 10.035 Tsd. € (Vorjahr: 12.006 Tsd. €). Hinsichtlich der Angaben zu den Grundzügen der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung sowie der Höhe der individualisierten Bezüge wird auf den Vergütungsbericht im Abschnitt „Weitere Informationen“ des Geschäftsberichts verwiesen; der Vergütungsbericht ist nicht Bestandteil des Lageberichts. Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 6.721 Tsd. € (Vorjahr: 5.128 Tsd. €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 50.845 Tsd. € (Vorjahr: 54.674 Tsd. €) zurückgestellt.
Im Geschäftsjahr 2023 fanden zwischen den Unternehmen der Beiersdorf Gruppe und Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Beiersdorf Aktiengesellschaft mit Ausnahme der Gewährung der im Vergütungsbericht dargestellten Bezüge keine weiteren wesentlichen Geschäftsvorfälle statt. Dies gilt entsprechend für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.