Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht erläutert Struktur und Höhe der Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Beiersdorf AG im Geschäftsjahr 2023. Er wurde im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des § 162 Aktiengesetz (AktG) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) erstellt und enthält darüber hinaus weitergehende Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats, um ein erhöhtes Maß an Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu gewährleisten. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht dahingehend geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über diese Prüfung ist diesem Vergütungsbericht beigefügt.
Die Hauptversammlung hat am 13. April 2023 den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 mit einer Mehrheit von rund 76 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich erneut nach der Hauptversammlung 2023 sehr sorgfältig mit den Anmerkungen, die von Investorenseite im Hinblick auf das Vergütungssystem und den Vergütungsbericht 2022 an die Gesellschaft herangetragen worden sind, auseinandergesetzt und diese, soweit es Aufsichtsrat und Vorstand sinnvoll und angemessen erschien, bei der Erstellung des vorliegenden Vergütungsberichts berücksichtigt. Zudem soll das Vergütungssystem an die Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie ausgerichtet werden. Daher wurde entschieden, das Vergütungssystem des Vorstands mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2025 anzupassen und der Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorzulegen; mit der Überarbeitung des Vergütungssystems wurde bereits begonnen.