Geschäftsbericht 2023

Geschäftsbericht 2023

11. Immaterielle Vermögenswerte

Anschaffungskosten(in Mio. €)

 

 

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer

 

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

 

Geschäfts- oder Firmenwerte

 

Gesamt

01.01.2022

 

487

 

243

 

271

 

1.001

Währungsänderungen

 

5

 

 

31

 

36

Akquisitionen

 

75

 

 

499

 

574

Divestments

 

–28

 

 

–1

 

–29

Zugänge

 

5

 

 

 

5

Abgänge

 

–16

 

 

 

–16

Umbuchungen

 

2

 

 

 

2

31.12.2022/01.01.2023

 

530

 

243

 

800

 

1.573

Währungsänderungen

 

–3

 

 

–19

 

–22

Akquisitionen

 

 

 

 

Divestments

 

 

 

 

Zugänge

 

41

 

 

 

41

Abgänge

 

–7

 

 

–6

 

–13

Umbuchungen

 

9

 

 

–3

 

6

31.12.2023

 

570

 

243

 

772

 

1.585

Abschreibungen/Wertminderungen(in Mio. €)

 

 

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer

 

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

 

Geschäfts- oder Firmenwerte

 

Gesamt

01.01.2022

 

386

 

50

 

27

 

463

Währungsänderungen

 

1

 

 

 

1

Akquisitionen

 

 

 

 

Divestments

 

–27

 

 

–1

 

–28

Zugänge

 

33

 

 

8

 

41

Abgänge

 

–15

 

 

 

–15

Umbuchungen

 

 

 

 

31.12.2022/01.01.2023

 

378

 

50

 

34

 

462

Währungsänderungen

 

–1

 

 

–1

 

–2

Akquisitionen

 

 

 

 

Divestments

 

 

 

 

Zugänge

 

37

 

 

161

 

198

Abgänge

 

–5

 

 

–6

 

–11

Umbuchungen

 

 

 

 

31.12.2023

 

409

 

50

 

188

 

647

Buchwerte(in Mio. €)

 

 

Imma­terielle Vermögens­werte mit bestimmter Nutzungs­dauer

 

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

 

Geschäfts- oder Firmenwerte

 

Gesamt

31.12.2022

 

152

 

193

 

766

 

1.111

31.12.2023

 

160

 

193

 

585

 

938

Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte

Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 181 Mio. € auf 585 Mio. € (Vorjahr: 766 Mio. €) reduziert.

Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Wertminderung bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Chantecaille zurückzuführen. Nach der Wertminderung verbleibt ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 300 Mio. € (Vorjahr: 473 Mio. €) für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Chantecaille. Die Veränderung im Geschäfts- oder Firmenwert von Chantecaille zum Vorjahr ergibt sich aus der Wertberichtigung in Höhe von 157 Mio. € sowie aus Währungseffekten. Weiterhin enthalten die Geschäfts- oder Firmenwerte im Unternehmensbereich Consumer im Wesentlichen den Geschäfts- oder Firmenwert in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Nordamerika in Höhe von 162 Mio. € (Vorjahr: 168 Mio. €) sowie den auf die Beiersdorf AG (Schweiz) entfallenden Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 63 Mio. € (Vorjahr: 59 Mio. €). Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind auf Währungskurseffekte zurückzuführen.

Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer enthalten im Wesentlichen erworbene Markenrechte aus dem Erwerb des Coppertone Geschäfts von 188 Mio. € (Vorjahr: 188 Mio. €). Die Markenrechte von 188 Mio. € (Vorjahr: 188 Mio. €) sind in ihren Märkten etabliert und werden auch in Zukunft weiterhin beworben. Sie stellen daher immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer dar.

Die Markenrechte und Kunden*innenbeziehungen, die im Rahmen der Chantecaille-Akquisition aufgedeckt wurden, wurden vollständig als immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer klassifiziert. Die Abschreibung erfolgt entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Zum Stichtag beträgt der Buchwert 59 Mio. € (Vorjahr: 70 Mio. €).

Zum 31. Dezember 2023 wurden zum Zwecke der Beurteilung der Werthaltigkeit bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte mit unbeschränkter Nutzungsdauer alle relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit unbeschränkter Nutzungsdauer handelt es sich um das Markenrecht für Maestro in China. Hierbei wurde der erzielbare Betrag auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt.

Die den Werthaltigkeitstests zu Grunde liegenden wesentlichen Schätzparameter waren unter anderem Marktanteile und Umsatzwachstumsraten sowie Preisentwicklungen bei Rohstoffen, Bruttogewinnmargen sowie entsprechende Diskontierungssätze. Die Detailplanung sieht jeweils ein moderates Umsatzwachstum sowie eine im Konzern geschäftsübliche EBIT-Umsatz­rendite vor. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Chantecaille sieht die Detailplanung ausgehend von den in 2023 erreichten Umsätzen ein deutlich über dem Durchschnitt liegendes Umsatzwachstum insbesondere durch die Einführung neuer Produkte und forcierte Marktbearbeitung sowie eine zunehmende Steigerung der EBIT-Umsatz­rendite durch Effizienzsteigerungen und den Wegfall von negativen Einmaleffekt in 2023 vor. Die geschätzten zukünftigen Cashflows basieren auf der Finanzplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren. Cashflows jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung einer individuellen Wachstumsrate unter Berücksichtigung externer makroökonomischer und geschäftsspezifischer Faktoren extrapoliert. Diesen Wachstumsraten jenseits des Planungshorizonts (ewige Wachstumsrate) liegen für Nordamerika und die Schweiz jeweils ein Prozentsatz von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) sowie für Chantecaille ein Prozentsatz von 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) zu Grunde. Dieser begründet sich durch das Wachstum im selektiven Kosmetikmarkt. Der zur Diskontierung der geschätzten Cashflows herangezogene gewichtete Vorsteuerdiskontierungssatz beträgt für Nordamerika 7,8 % (Vorjahr: 6,9 %), für die Schweiz 5,1 % (Vorjahr: 5,0 %) und für Chantecaille 9,2 % (Vorjahr: 8,3 %).

Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von 157 Mio. € (160 Mio. € inklusive Währungseffekte) aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Chantecaille, welche dem Unternehmensbereich Consumer zuzuordnen ist. Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Chantecaille betrug zum Zeitpunkt des Werthaltigkeitstests 608 Mio. €. Der Wertminderungsbedarf resultiert im Wesentlichen aus der nachteiligen Entwicklung der Kapitalkosten sowie aus den veränderten Annahmen in der Finanzplanung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Chantecaille; diese leiten sich aus der allgemeinen Marktentwicklung in China und der Entwicklung im Travel Retail Geschäft in Südkorea sowie aus dem verzögerten Eintritt in den chinesischen Markt ab. Die Erfassung der Wertminderung erfolgte in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Markenrechte und Kunden*innenbeziehungen unterlagen einer regulären Abschreibung von 8 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €).

Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit nie wieder bohren GmbH ergibt sich aufgrund der schwächeren, aber trotz allem positiven, Marktentwicklung und den damit verbundenen gedämpften Erwartungen im Hinblick auf die Cashflows aus dem Werthaltigkeitstest eine Wertminderung in Höhe von 4 Mio. € auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Die Wertminderung, die sich aus dem Werthaltigkeitstest ergibt, wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst und entfällt auf den Unternehmensbereich tesa.

Aufgrund des stets anhaltenden erhöhten Wettbewerbsdrucks sowie steigender Beschaffungspreise und der damit einhergehenden schlechteren erwarteten Cashflows in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit tesa Twinlock B.V. ergab sich im Rahmen des Werthaltigkeitstests eine Wertminderung in Höhe von 5 Mio. € auf die aus der Kaufpreisallokation verbleibenden der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte; der dazugehörige Geschäfts- oder Firmenwert wurde im Geschäftsjahr 2022 bereits vollständig abgeschrieben. Der Wertminderungsbedarf wurde anhand der relativen Zeitwerte auf die Vermögenswerte aufgeteilt. Die Wertminderung ist dem Unternehmensbereich tesa zuzuordnen und wurde in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Aus den Werthaltigkeitstests aller übrigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat sich im Berichtsjahr kein Wertminderungsbedarf eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder von Markenrechten ergeben.

Das Geschäftsjahr 2023 war vor allem in der ersten Hälfte des Jahres geprägt durch eine hohe Inflation. Diese zehrte an der Kaufkraft der privaten Haushalte und veranlasste die Zentralbanken dazu, die Leitzinsen kräftig anzuheben. Hier war jedoch eine leichte Erholung im Verlauf des Jahres festzustellen. Die angebotsseitigen Engpässe verloren zunehmend an Bedeutung, jedoch wirkten sich die stets hohen Energiepreise sowie die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten nachteilig auf die Weltwirtschaft aus. Mit Blick auf die Weltwirtschaft leidet das Geschäft vor allem unter der verhaltenen wirtschaftlichen Entwicklung in China, welche sich bei uns vor allem nachteilig auf das Travel Retail- Geschäft auswirkte. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir weiterhin eine Schwächung der Weltkonjunktur, die sich gegen Mitte des Jahres langsam etwas erholt und das Zinsniveau sowie den Konsum dadurch positiv beeinflusst. Die beschriebenen Effekte haben auch Einfluss auf das Wachstum sowie auf die Rentabilität im Konzern. Der Einfluss der zuvor beschriebenen Rahmenfaktoren und die damit verbundenen Unsicherheiten wurde für die Werthaltigkeitstests im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse geprüft. Würden die gewichteten Kapitalkosten um +1 % isoliert erhöht werden, dann würde sich der Wertminderungsbedarf der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Chantecaille um 62 Mio. € erhöhen. Bei alleiniger Reduzierung der langfristigen Wachstumsrate um –1 % würde sich eine Erhöhung des Wertminderungsbedarf in Höhe von 49 Mio. € ergeben. Bei der ausschließlichen Betrachtung der Reduktion der langfristigen EBIT-Rendite um –1 % würde sich ein um 15 Mio. € erhöhter Wertminderungsbedarf ergeben. Eine Verringerung der mittelfristigen Umsatzwachstumsrate von –1 % würde zu einer Erhöhung des Wertminderungsbedarf um 16 Mio. € führen. Für alle weiteren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten geht der Konzern davon aus, dass auch bei nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderungen der Parameter des Werthaltigkeitstests der erzielbare Betrag den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts übertrifft.

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