Geschäftsbericht 2023

Geschäftsbericht 2023

Achtung der Menschenrechte

Beiersdorf setzt sich aktiv für die Einhaltung von Gesetzen, Verhaltensstandards und Menschenrechten ein. Diese Verantwortung ist tief in unserem Selbstverständnis und in unseren Grundwerten verankert. Wir dulden keine Korruption, Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Diskriminierung – dies gilt für unsere eigenen Standorte und Mitarbeitenden weltweit sowie für alle Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette. Zudem unterstützen wir die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, das Recht auf Versammlungsfreiheit für Mitarbeitende inklusive Kollektivverhandlungen sowie den Umweltschutz. Auch setzen wir uns für Gleichberechtigung und -behandlung sowie Diversität ein.

Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette

Risiken, die die Einhaltung der Menschenrechte betreffen, sehen wir vor allem im Einkauf und in der Beschaffung von beispielsweise Rohstoffen oder Dienstleistungen – und damit in unseren Lieferketten. Unser Ziel ist es, alle Gefahren für die Menschenrechte zu beseitigen oder so weit wie möglich zu minimieren.

Aufgrund unserer Verantwortung als global agierendes Unternehmen sowie der gesetzlichen Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht reevaluieren wir jährlich das Risiko von Verstößen gegen die Achtung der Menschenrechte bei unseren Mitarbeitenden und in unserer Lieferkette. Werden soziale Mindeststandards nicht eingehalten, können die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden beeinträchtigt werden. Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) können Menschenrechtsverstöße neben erheblichem Reputationsverlust auch Strafzahlungen für Unternehmen nach sich ziehen. Wir begegnen dem Risiko unter anderem mit einer funktionsübergreifenden Task-Force: Mitarbeitende aus den Bereichen Einkauf, Compliance, Recht und Nachhaltigkeit bereiten die unternehmensinternen Prozesse auf zusätzliche Anforderungen durch das Gesetz und weitere Gesetzesentwürfe im Bereich der Menschenrechte vor. Darüber hinaus ergreifen wir vorbeugende Maßnahmen im Bereich Menschenrechte, um negative Auswirkungen so weit wie möglich zu reduzieren.

Wie in unserer „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ dargestellt, folgen wir nicht nur den Prinzipien des „United Nations Global Compact“ (UNGC). Wir legen unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern ebenfalls wichtige menschenrechtliche Prinzipien und Leitsätze zu Grunde. Dazu zählen: die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen, die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. Hinzu kommen landesspezifische Regelungen und offizielle behördliche Anforderungen.

Wir setzen auf langfristige Beziehungen mit Geschäftspartnern, die sich zu unseren Prinzipien der nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung bekennen und nachweislich danach handeln. Die internen und externen Verhaltenskodizes für unsere Mitarbeitenden und unsere Lieferbetriebe enthalten verbindliche Vorgaben zur Einhaltung der Menschenrechte.

Wir verpflichten unsere Geschäftspartner dazu, unsere Standards zu erfüllen und sie auch in ihre vorgelagerten Lieferketten weiterzugeben. Dies betrifft sowohl die geforderte Produktqualität als auch transparente, faire und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken. Stellen wir Verstöße gegen unsere Standards fest, gehen wir folgendermaßen vor: Im ersten Schritt werden für die Betroffenen verpflichtende Korrekturmaßnahmen festgelegt. Können wir daraufhin keine Verbesserungen feststellen, behalten wir uns vor, die Geschäftsbeziehungen zeitweise oder dauerhaft zu beenden. So möchten wir sicherstellen, dass unsere Geschäftspartner ihrer sozialen, ökologischen und ökonomischen Verantwortung gerecht werden.

Consumer

Consumer

Unternehmensbereich Consumer schafft verbindliche Standards

Der Unternehmensbereich Consumer hat mit dem „Code of Conduct for business partners“ (CoC) alle Geschäftspartner entlang der Lieferkette mit einem Einkaufsvolumen von jährlich über 50.000 € zur Einhaltung von Standards verpflichtet. Der CoC steht im Einklang mit den Grundwerten des Unternehmensbereichs und legt einheitliche und verbindliche Kriterien für verantwortungsbewusstes Handeln fest. Dazu zählen: die Verbote von Korruption, Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung sowie die Förderung der Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie Umweltschutz.

2023 wickelten wir mehr als 90 % unseres Beschaffungsvolumens über Partner ab, die unseren CoC anerkannt haben. Diesen Anteil wollen wir zukünftig erhöhen. Zudem haben wir den CoC im Berichtsjahr überarbeitet, um die Anforderungen des LkSG zu erfüllen, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Risikoscreenings und Audits

Ergänzend werden seit 2013 in allen Beiersdorf Werken des Consumer-Bereichs, abgesehen vom neuen Werk in Leipzig, Audits zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit durchgeführt. Die Audits finden im Dreijahreszyklus statt. Sie erfolgen nach unserem internen „Environmental Protection and Safety Management Audit Scheme“ (ESMAS). Dieses orientiert sich an den international anerkannten Normen ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) und DIN ISO 45001 (Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit).

Das ESMAS-Audit überprüft, ob wir an unseren Standorten vollumfänglich geeignete Maßnahmen zur Einhaltung unserer weltweit gültigen Umwelt- und Arbeitsschutzstandards umsetzen. Im Berichtsjahr wurden die Beiersdorf Werke in Tres Cantos, Spanien, Poznań, Polen und Nairobi, Kenia danach auditiert.

Zusätzlich zu den ESMAS-Audits wurden im Berichtsjahr unsere Werke in Poznań (Polen), Nairobi (Kenia) und Silao (Mexiko) nach dem standardisierten 4-Säulen-Audit­protokoll des „Sedex Members Ethical Trade Audit“ (SMETA) durch externe Auditor*innen der Firma Intertek überprüft. Insgesamt fanden diese Audits innerhalb der letzten drei Jahre in sämtlichen Produktionsstätten statt, abgesehen vom neuen Werk in Leipzig. Sie sind für drei Jahre gültig und werden turnusgemäß wiederholt.

Verantwortlich für die Nachhaltigkeit in der Beschaffung und entlang der Lieferkette sind die jeweiligen Vice Presidents der Abteilungen Nachhaltigkeit und Einkauf. Alle unsere über 21.000 direkten Lieferanten werden einer Risikoklassifizierung unterzogen. Diese haben wir 2023 zuletzt überarbeitet. Die Risikoklassifizierung, die seit 2023 über die externe Plattform „EcoVadis IQ“ vorgenommen wird, prüft, ob ein vertieftes Screening und somit weitere Maßnahmen über die Unterzeichnung des CoC hinaus erforderlich sind. Folgende Risiken spielen dabei eine Rolle: landes- und industriespezifische Risiken, die von „EcoVadis IQ“ bereitgestellt werden, die Höhe des Einkaufsvolumens sowie eine interne Priorisierung aller beschafften Warengruppen. Direkte Zulieferbetriebe mit einem mittleren Risiko müssen über die Plattformen „Sedex“ oder „EcoVadis“eine umfassende Selbstauskunft abgeben. Auf dieser Basis erfolgt eine detailliertere Risikobeurteilung, anhand derer das Responsible-Sourcing-Team entscheidet, ob ein anschließendes Audit erforderlich ist. Direkte Zulieferbetriebe mit einem hohen Risiko müssen ein Vor-Ort-Audit absolvieren. Um die Objektivität der Audits zu gewährleisten, werden sie von unabhängigen und zertifizierten Auditor*innen nach dem standardisierten SMETA–4-Säulen-Protokoll durchgeführt. Die Ergebnisse der Audits zeigen konkrete Herausforderungen und Handlungsfelder auf und dienen als Grundlage für die gemeinsame Erarbeitung von Maßnahmenplänen mit unseren Lieferbetrieben. In Extremfällen können die Auditergebnisse auch dazu führen, dass wir Geschäftsbeziehungen beenden.

Aktuell entstehen durch das LkSG, die Einführung des „EcoVadis“-Bewertungsportals mit entsprechenden Lieferantenbefragungen sowie die unternehmensweite Umsetzung unseres aktualisierten CoC zusätzliche Handlungsfelder. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, haben wir im Berichtsjahr das Team in der Funktion Einkauf erweitert.

Neben der Nutzung von „Sedex“ und „EcoVadis“ beteiligen wir uns an internationalen Kollaborationsinitiativen wie „AIM-Progress“, um unser Nachhaltigkeitsengagement entlang der Lieferkette kontinuierlich und gemeinsam mit anderen Unternehmen unserer Branche voranzutreiben. Ziel ist es, zusätzlich zu unternehmensinternen Verbesserungen auch die Transformation des Sektors mitzugestalten.

tesa

tesa

Beschaffungsprozesse verantwortungsvoll gestalten

Zulieferbetriebe, die den Unternehmensbereich tesa direkt beliefern, verpflichten wir zur Unterzeichnung des „Code of Conduct for Suppliers“ (CoCS). Der CoCS stellt die Basis für eine verantwortungsvolle Gestaltung unserer globalen Beschaffungsprozesse dar und beschreibt grundlegende Regeln und Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsprävention. Ihm liegen die zehn Prinzipien des „UN Global Compact“, die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“ zu Grunde. Wir erwarten von unseren Zulieferbetrieben, dass sie unsere Standards einhalten und bei Verstößen die Missstände beheben. Mit Blick auf das LkSG haben wir den CoCS zudem erweitert und dem Thema Menschenrechte somit noch höhere Relevanz beigemessen. Der neue CoCS ist seit April 2023 gültig.

Unsere Lieferketten sind global und komplex, denn wir kaufen Rohstoffe, Produkte und Dienstleistungen auf der ganzen Welt. Durch eine enge Zusammenarbeit möchten wir langfristige, vertrauensvolle Partnerschaften mit festen Lieferbetrieben etablieren. Unser Ziel ist es, eine hohe Produktqualität, Versorgungssicherheit und eine gemeinsame nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.

Die Bestimmungen für unsere globalen Einkaufsprozesse sind in der „Procurement Compliance Guideline“ (PCG) definiert und beschrieben; sie ist Teil des konzernweiten Compliance-Handbuchs. Diese Richtlinie enthält verbindliche Verhaltensregeln für tesa als einkaufendes Unternehmen und wird aktuell von der Funktion Global Procurement Excellence überprüft und angepasst. Ab März 2024 soll sie als „Global Procurement Policy“ (GPP) kommuniziert und trainiert werden. Die GPP wird ebenfalls für alle tesa Standorte weltweit gelten und die verpflichtende Anwendbarkeit tritt im Laufe des Jahres in Kraft.

Transparentere Lieferketten

Wir verpflichten unsere wesentlichen Zulieferbetriebe nicht nur, den tesa CoCS einzuhalten. Unser Ziel ist es auch, die Transparenz und Nachhaltigkeit in der Lieferkette Schritt für Schritt zu erhöhen.

Daher haben wir bereits im Berichtsjahr 2022 einen systematischen, zweistufigen Prozess für das Screening von Lieferanten sowie ihre Bewertung mittels einer „EcoVadis“-Scorecard eingeführt. 8.734 Lieferanten sind bis Ende 2023 bereits gescreent. Im ersten Schritt prüfen Einkauf und Nachhaltigkeitsabteilung, ob eine tiefere Risikoanalyse der Zulieferfirmen nötig ist. Dieser Screening-Prozess wird einmal jährlich durchgeführt. Neben den landes- und industriespezifischen Risiken spielt bei der Klassifizierung – in den Risikokategorien „very low“, „low“, „medium low“, „medium high“ sowie „high“ und „very high“ – auch die Höhe des Einkaufsvolumens pro Jahr eine Rolle.

In einem zweiten Schritt laden wir – bereits seit 2020 – direkte Zulieferbetriebe über „EcoVadis“ ein, eine Selbstbewertung durchzuführen. Lieferanten mit einem Rating können dadurch nachweisen, inwieweit sie Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und Umweltaspekte einhalten sowie ihre Produkte, Rohstoffe und Dienstleistungen verantwortungsvoll erzeugen und beschaffen. Ende 2023 lagen für 70 % (2022: 54 %) unseres Einkaufsvolumens direkter Materialien „EcoVadis“-Selbstauskünfte vor. In den kommenden Jahren wollen wir diesen Anteil schrittweise erhöhen: Für insgesamt 80 % des Einkaufsvolumens direkter Materialien sollen bis 2025 Selbstauskünfte vorliegen.

Bei Lieferanten, die nach unserem zweistufigen Prozess Risiken aufweisen, leiten wir entsprechende Verbesserungsmaßnahmen ein. Verbesserungspotenziale können in den Bereichen Umwelt, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung auftreten und werden von EcoVadis Mitarbeitenden in den Prioritäten „low“, „medium“ und „high“ eingestuft. Verbesserungsmaßnahmen sind daher sehr individuell und reichen vom Hochladen von Nachweisen für eingereichte Antworten bis hin zur Definierung von neuen Unternehmensrichtlinien in Bereichen des Arbeitsschutzes. Weisen Lieferanten ein besonders hohes Risiko auf, sind ab 2024 Audits nach dem SMETA–4-Säulen-Protokoll vorgesehen. Bis 2030 – so unser Ziel – wollen wir 80 % unseres gesamten Einkaufsvolumens nur noch an Lieferanten vergeben, die unseren Ansprüchen in Hinblick auf verantwortungsvolle Lieferketten genügen – das heißt, die unter anderem eine „EcoVadis“-Bewertung von mindestens 45 Punkten haben.

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