30. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und rechtliche Risiken
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der Nominalwerte der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt 412 Mio. € (Vorjahr: 90 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2023 betragen die zukünftigen undiskontierten Leasingverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 61 Mio. € (Vorjahr: 61 Mio. €) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 182 Mio. € (Vorjahr: 140 Mio. €).
Leasingaufwendungen des Berichtsjahres beinhalteten Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €), Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingzahlungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €). Insgesamt beliefen sich die Leasingzahlungen im Geschäftsjahr 2023 auf 108 Mio. € (Vorjahr: 102 Mio. €).
Die zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse aus Verlängerungsoptionen, deren zukünftige Ausübung aufgrund der fehlenden hinreichenden Sicherheit bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten unberücksichtigt geblieben ist, betragen rund 98 Mio. € (Vorjahr: 104 Mio. €).
Rechtliche Risiken
Die seit 2016 anhängige Klage des Insolvenzverwalters der Schlecker e.K. in Bezug auf ein abgeschlossenes deutsches Kartellverfahren wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Die Revision wurde auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hin ohne Begründung durch den Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und hat das Verfahren an die zweite Instanz zur neuen Entscheidung zurückverwiesen. Das Verfahren richtet sich auch noch gegen sechs weitere Unternehmen. Es beinhaltet eine gesamtschuldnerisch gegen alle Beklagten erhobene Schadenersatzforderung in Höhe von etwa 200 Mio. € plus Zinsen. Entscheidungen über weitere erst- bzw. zweitinstanzlich gerichtlich geltend gemachte Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit diesem Kartellverfahren stehen noch aus. In einem dieser Verfahren erließ das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht einen Hinweisbeschluss, in dem es Hinweise zur Konkretisierung eines möglichen Schadens gab. Beiersdorf bestreitet die Forderungen.
Der Bundesstaat São Paulo fordert von unseren brasilianischen Tochtergesellschaften des Unternehmensbereichs Consumer Steuernachzahlungen in Höhe von 86 Mio. € (Vorjahr: 77 Mio. €) für die Jahre 2005 bis 2009. Der Betrag erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr, bedingt im Wesentlichen durch Zinsen und den geänderten Wechselkurs. Die Steuerbehörden führten an, dass die Umsatzsteuer auf Importe im Bundesstaat São Paulo hätte gezahlt werden müssen und nicht in dem brasilianischen Bundesstaat, in dem die Importe bezogen wurden. Alle Fälle befinden sich in Finanzgerichtsverfahren. Mögliche Steuernachforderungen für die Jahre 2010 bis 2017 sind zwischenzeitlich verjährt, weshalb für diesen Zeitraum keine weiteren Bescheide mit Steuernachzahlungen ergehen können. Darüber hinaus erhoben die brasilianischen Steuerbehörden weitere aus unserer Sicht nicht gerechtfertigte Umsatzsteuerforderungen aus unterschiedlichen Sachverhalten in mindestens ähnlicher Größenordnung, gegen die sich unsere Tochtergesellschaften in behördlichen Verfahren wehren. Eine endgültige Entscheidung durch die brasilianischen Gerichte ist in allen Fällen erst in einigen Jahren zu erwarten. Im Konzern bestehen für diese Fälle Rückstellungen in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €).
Einige unserer Tochtergesellschaften unterliegen aktuell Betriebsprüfungen. In Einklang mit IFRIC 23 sind strittige Steuerpositionen mit ihrem wahrscheinlichsten Zahlungsmittelabfluss angesetzt. In einem Fall hat die Finanzbehörde in Österreich einen angesetzten Liquidationsverlust steuerlich nicht anerkannt. Gegen die Bescheide der betroffenen Jahre haben wir Rechtsmittel eingelegt. Wir sind der Überzeugung, dass wir in dem Verfahren unsere Auffassung durchsetzen werden. Eine finale Entscheidung ist erst in einigen Jahren zu erwarten. Eine endgültige Nichtanerkennung des steuerlich geltend gemachten Verlusts würde das Konzernergebnis mit etwa 57 Mio. € (Vorjahr: 47 Mio. €) belasten.
Darüber hinaus unterliegen einige unserer Tochtergesellschaften Zollprüfungen. Für die daraus resultierenden Risiken haben wir Rückstellungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) gebildet.
Einschätzungen zum Verlauf und zu den Ergebnissen von Rechtsstreitigkeiten sowie von Steuer- und Zollprüfungen sind mit erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Ergebnisse, die von unseren Erwartungen abweichen, können eine Auswirkung auf die Höhe der erfassten Kosten und Rückstellungen oder Verbindlichkeiten haben. Zum Abschlussstichtag gehen wir davon aus, dass auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen keine weiteren wesentlichen Belastungen für den Konzern zu erwarten sind.