Geschäftsbericht 2023

Geschäftsbericht 2023

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats (§ 15 der Satzung) orientiert sich an der Verantwortung und dem Aufgabenbereich der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft und berücksichtigt die maßgeblichen Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die bestehende Regelung in § 15 der Satzung trägt diesen Anforderungen hinreichend und angemessen Rechnung, denn die Vergütung berücksichtigt sowohl ihrer Struktur als auch ihrer Höhe nach die Anforderungen an die konkreten Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder sowie den zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Amts erforderlichen Zeitaufwand. Zudem besteht die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich aus festen Vergütungsbestandteilen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine Festvergütung von 85.000 € sowie ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 € für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Festvergütung. Mitglieder von Ausschüssen – mit Ausnahme des Nominierungsausschusses und des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG – erhalten für ihre Tätigkeit in diesen Ausschüssen eine gesonderte Vergütung von 20.000 € für jedes volle Geschäftsjahr; die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten das Doppelte dieses Betrags. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Zweieinhalbfache der Vergütung eines Ausschussmitglieds. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, für die eine erhöhte Vergütung gewährt wird, erhält es nur die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.

Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist – auch im Vergleich zu den Aufsichtsratsvergütungen anderer großer börsennotierter Unternehmen in Deutschland – angemessen. Durch die Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung ist sichergestellt, dass die Beiersdorf Aktiengesellschaft auch weiterhin in der Lage ist, qualifizierte Kandidat*innen für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu gewinnen; hierdurch trägt die Aufsichtsratsvergütung nachhaltig zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird regelmäßig auch mit Blick auf ihre Angemessenheit überprüft.

In der nachstehenden Tabelle wird die dem Aufsichtsrat gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG ausgewiesen, mit Angabe des relativen Anteils zwischen Fixum, Sitzungsgeld und Ausschussvergütung.

Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 162 Abs. 1 AktG1(in €)

 

 

Fix

 

Sitzungsgeld

 

Ausschussvergütung

 

Gesamt

 

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

 

2022

 

2023

Hong Chow

 

85.000

 

85.000

 

8.000

 

9.000

 

20.000

 

20.000

 

113.000

 

114.000

Relativer Anteil

 

75 %

 

75 %

 

7 %

 

8 %

 

18 %

 

18 %

 

100 %

 

100 %

Reiner Hansert

 

85.000

 

85.000

 

17.000

 

13.000

 

40.000

 

40.000

 

142.000

 

138.000

Relativer Anteil

 

60 %

 

62 %

 

12 %

 

9 %

 

28 %

 

29 %

 

100 %

 

100 %

Wolfgang Herz

 

85.000

 

85.000

 

9.000

 

9.000

 

20.000

 

20.000

 

114.000

 

114.000

Relativer Anteil

 

75 %

 

75 %

 

8 %

 

8 %

 

18 %

 

18 %

 

100 %

 

100 %

Uta Kemmerich-Keil (seit 01.08.2022)

 

35.630

 

85.000

 

4.000

 

12.000

 

13.260

 

40.000

 

52.890

 

137.000

Relativer Anteil

 

67 %

 

62 %

 

8 %

 

9 %

 

25 %

 

29 %

 

100 %

 

100 %

Andreas Köhn

 

85.000

 

85.000

 

9.000

 

8.000

 

20.000

 

20.000

 

114.000

 

113.000

Relativer Anteil

 

75 %

 

75 %

 

8 %

 

7 %

 

18 %

 

18 %

 

100 %

 

100 %

Jan Koltze

 

85.000

 

85.000

 

6.000

 

6.000

 

 

 

91.000

 

91.000

Relativer Anteil

 

93 %

 

93 %

 

7 %

 

7 %

 

— %

 

— %

 

100 %

 

100 %

Dr. Dr. Christine Martel

 

85.000

 

85.000

 

12.000

 

13.000

 

100.000

 

100.000

 

197.000

 

198.000

Relativer Anteil

 

43 %

 

43 %

 

6 %

 

7 %

 

51 %

 

51 %

 

100 %

 

100 %

Olaf Papier

 

85.000

 

85.000

 

14.000

 

12.000

 

40.000

 

40.000

 

139.000

 

137.000

Relativer Anteil

 

61 %

 

62 %

 

10 %

 

9 %

 

29 %

 

29 %

 

100 %

 

100 %

Frédéric Pflanz
(Stellvertr. Vorsitzender)

 

85.000

 

85.000

 

20.000

 

16.000

 

50.000

 

50.000

 

155.000

 

151.000

Relativer Anteil

 

55 %

 

56 %

 

13 %

 

11 %

 

32 %

 

33 %

 

100 %

 

100 %

Prof. Dr. Reinhard Pöllath
(Vorsitzender)

 

212.500

 

212.500

 

11.000

 

11.000

 

 

 

223.500

 

223.500

Relativer Anteil

 

95 %

 

95 %

 

5 %

 

5 %

 

— %

 

— %

 

100 %

 

100 %

Prof. Manuela Rousseau
(Stellvertr. Vorsitzende)

 

127.500

 

127.500

 

11.000

 

8.000

 

 

 

138.500

 

135.500

Relativer Anteil

 

92 %

 

94 %

 

8 %

 

6 %

 

— %

 

— %

 

100 %

 

100 %

Kirstin Weiland

 

85.000

 

85.000

 

6.000

 

7.000

 

20.000

 

20.000

 

111.000

 

112.000

Relativer Anteil

 

77 %

 

76 %

 

5 %

 

6 %

 

18 %

 

18 %

 

100 %

 

100 %

Gesamtsummen2

 

1.214.685

 

1.190.000

 

135.000

 

124.000

 

323.260

 

350.000

 

1.672.945

 

1.664.000

1

Ausweis ohne Mehrwertsteuer.

2

In den Vorjahreszahlen sind zusätzlich folgende Beträge an das am 31.07.2022 ausgeschiedene Mitglied Martin Hansson enthalten: 74.055 € (Fix, entspricht 90,3 % der 2022 gewährten Vergütung), 8.000 € (Sitzungsgeld, entspricht 9,7 % der in 2022 gewährten Vergütung) und 82.055 € (Gesamt).

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