Weitere Belange
Produktsicherheit
Produktsicherheit und -verträglichkeit haben für Beiersdorf höchste Priorität. Das gilt sowohl im Hinblick auf unsere Verbraucher*innen und deren Gesundheit als auch auf die Umwelt. Unsere Produkte müssen deshalb vielfältigen Anforderungen genügen, bevor sie am Markt zugelassen werden. Hier setzen beide Unternehmensbereiche hohe Maßstäbe.
Consumer
Consumer
Unser Verständnis von Qualität geht in diesem Rahmen über die Bewertung und Freigabe unserer Produkte hinaus. Wir verstehen Qualität als einen Prozess, der kontinuierlich zu Verbesserungen beiträgt. Dieses Verständnis haben wir in der „Beiersdorf Quality Policy“ formuliert. Sie leitet die Unternehmensführung, das Management und alle Mitarbeitenden in ihrem täglichen Handeln. Zudem dient sie dazu, die Zufriedenheit und das hohe Vertrauen unserer Konsument*innen zu erhalten und auszubauen sowie unsere Wettbewerbsfähigkeit auch zukünftig zu gewährleisten.
Sicherheitsbewertung aller Rohstoffe und Formeln kosmetischer Produkte
Um unsere eigenen Ansprüche an die Qualität unserer Produkte zu erfüllen, beschäftigen wir ein Team von erfahrenen und hoch qualifizierten Sicherheitsbewerter*innen. Zunächst müssen die gesetzlich geforderte Bewertung und die Freigabe der Rohstoffe, Formeln, Packmittel und Claims durch dieses Team erfolgen und somit die Sicherheit und die Verträglichkeit für die Verbraucher*innen belegt werden. Erst dann geben die Sicherheitsbewerter*innen die Fertigprodukte zur Vermarktung frei. Dies geschieht maßgebend nach den international anerkannten Regeln, die in der EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 für die Sicherheitsbewertung festgeschrieben sind, sowie nach den EU-weit geltenden Vorgaben der „SCCS Notes of Guidance“ des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit („Scientific Committee on Consumer Safety“ – SCCS) in der 12. Revision aus dem Jahr 2023.
Die Sicherheitsbewerter*innen arbeiten im Sinne des Verbraucherschutzes eng mit den angrenzenden Bereichen wie Forschung & Entwicklung sowie Produkt- und Packmittelentwicklung zusammen.
Für die Sicherheitsbewertung kosmetischer Produkte sind neben Erfahrung und Fachkenntnis vor allem der wissenschaftliche Austausch und das Wissen über neue Erkenntnisse zu Verträglichkeit und Sicherheit von Rohstoffen, Formeln und Packmitteln unabdingbar. Entsprechend besuchen unsere Sicherheitsbewerter*innen Kongresse, sind Mitglieder in Arbeitsgruppen und Expert*innenteams und nehmen an internationalen Schulungen teil. Dieser fachliche Austausch und die Fortbildungen sollen dazu beitragen, dass wir auch in Zukunft angemessen und verantwortungsbewusst handeln. Wichtig ist uns in diesem Rahmen auch, dass wir unsere externen Dienstleistungsunternehmen und Lieferbetriebe in die Pflicht nehmen. Wir lassen uns von ihnen die Einhaltung der gesetzlichen und auch der über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehenden Anforderungen bestätigen.
Weltweit verbindliche Beiersdorf Sicherheitsanforderungen
Unsere hohen Sicherheitsanforderungen haben wir in der „Beiersdorf Product Safety Policy“ festgeschrieben. Sie ist weltweit verbindlich, da wir bei der Sicherheitsbewertung von Rohstoffen, Formeln und Produkten nicht nach Region oder Standort unterscheiden, sondern überall die gleichen Maßstäbe setzen. Die Vorgaben der EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 sind für uns von besonderer Bedeutung. Sie regeln einerseits die Anforderungen an die Qualifikation der Sicherheitsbewerter*innen und an die Sicherheit eines kosmetischen Produkts. Andererseits definieren sie die Kriterien zur korrekten Kennzeichnung von Produkten und zur Bereitstellung von Informationen, um einen sicheren Transport der Produkte und einen sicheren Umgang mit ihnen zu gewährleisten. Für unsere Medizinprodukte und Arzneimittel erhalten die geltenden regulatorischen Anforderungen die notwendigen Kriterien zur Gewährleistung der Produktsicherheit.
Die rechtlichen Anforderungen an die Sicherheit der Produkte verändern sich – auf globaler Ebene betrachtet – laufend. Wir wollen dem Risiko, gegen aktuelle Regulierungen zu verstoßen, präventiv begegnen. Deshalb arbeitet unser zentrales Regulatory-Affairs-Team mit einem weltweiten Netzwerk aus lokalen Regulatory Affairs Officers zusammen. Sie verfolgen alle regulatorischen Vorgaben und deren Änderungen in den Märkten, in denen wir unsere Produkte vertreiben. Bereits bei der Produktentwicklung wollen wir auf diese Weise sicherstellen, dass sämtliche für die jeweiligen Vertriebsländer gültigen Anforderungen erfüllt sind.
Tierversuche
Wir setzen uns entschlossen dafür ein, Tierversuche weltweit überflüssig zu machen. Wir sind davon überzeugt, dass Versuche an Tieren nicht erforderlich sind, um die Verträglichkeit und Wirksamkeit unserer kosmetischen Produkte nachzuweisen. Aus diesem Grund führen wir keine Tierversuche für Kosmetikprodukte und deren Inhaltsstoffe durch oder geben sie in Auftrag, außer wir sind durch behördliche Auflagen dazu verpflichtet. Bei Medizinprodukten und Arzneimitteln beschränken sich etwaige Tierversuche auf das unbedingt erforderliche Minimum und werden nur bei qualifizierten Dritten gemäß den strengen Anforderungen für behördliche Marktzulassung durchgeführt.
In der EU sind Tierversuche für Kosmetikprodukte bereits seit 2004 – und für alle Inhaltsstoffe dieser Produkte seit 2013 – vollständig verboten. Beiersdorf hält sich an diese gesetzlichen Vorgaben und verzichtete bereits vor dem europäischen Verbot weltweit auf Tierversuche, wann immer lokale Gesetze dies zuließen. Unser erklärtes Ziel ist es, die Forschung so weit voranzubringen, dass auf Tierversuche letztlich weltweit verzichtet werden kann.
Die Sicherheit der Verbraucher*innen steht für uns an erster Stelle. Als eines der führenden forschenden Unternehmen engagieren wir uns seit fast 40 Jahren für die Entwicklung und Akzeptanz von alternativen Testmethoden. Dabei waren und sind wir maßgeblich beteiligt an der Entwicklung und Validierung von Schlüsselmethoden, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und wichtigen Aufsichtsbehörden international anerkannt werden.
Auch wenn bereits große Fortschritte erzielt wurden, gibt es zum heutigen Zeitpunkt noch nicht für alle sicherheitsrelevanten Fragestellungen von der Legislative anerkannte und etablierte alternative Testmethoden. Daher setzen wir uns in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partner*innen und Interessengruppen dafür ein, dass innovative Alternativmethoden entwickelt und bereits bestehende akzeptiert werden. Wir engagieren uns in verschiedenen Arbeitsgruppen im europäischen Dachverband der Kosmetikindustrie („Cosmetics Europe“), kooperieren mit dem „European Centre for the Validation of Alternative Methods“ (EURL ECVAM) und unterstützen die OECD durch das Bereitstellen wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wir sind aktives Mitglied der „European Society of Toxicology In Vitro“ (ESTIV) und Gründungsmitglied der seit 2006 bestehenden „European Partnership for Alternative Approaches to Animal Testing“ (EPAA), einer Organisation der Europäischen Kommission und sieben Industriesektoren. Zusätzlich hat Beiersdorf Kooperationen in der Spitzenforschung aufgebaut, z. B. zur Erforschung von sogenannten Organchips, die das Zusammenspiel mehrerer Organe simulieren. Im Jahr 2023 hat Beiersdorf die neue „International Collaboration on Cosmetics Safety“ (ICCS) mitgegründet und maßgeblich mitgestaltet. Ziel der Kooperation ist es, die Einführung tierversuchsfreier Methoden sowie die Untersuchung der Auswirkungen von Kosmetika und ihren Inhaltsstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt voranzutreiben.
tesa
tesa
Für die Zufriedenheit unserer Kund*innen und damit für unseren wirtschaftlichen Erfolg sind die Qualität und die Sicherheit unserer Produkte entscheidend. tesa möchte dies durch ein durchgängiges Qualitätsmanagement gewährleisten. Weisen Produkte Sicherheitsmängel auf, kann dies negative Auswirkungen haben – für uns als Unternehmen und für die Menschen, die mit ihnen umgehen. Unser Ziel ist die Herstellung und der Vertrieb von Produkten, die höchste Anforderungen an Qualität und Sicherheit erfüllen.
Qualität und Sicherheit mit System
tesa möchte seine Produkte und Prozesse so gestalten, dass sie den vielfältigen Erwartungen der Kund*innen und weiterer Stakeholder*innen entsprechen und niemand bei ihrer Herstellung oder Anwendung zu Schaden kommt. Alle Produktionsstandorte von tesa verfügen über zertifizierte Managementsysteme gemäß weltweit anerkannten Qualitätsnormen, Standards und Regularien. Die Konformität der Produkte, Systeme und Prozesse wird an den betroffenen Standorten durch interne und externe Audits periodisch überprüft und bestätigt.
Wir halten uns an geltende Gesetze und Richtlinien. Unsere interne Leitlinie „Product Safety Guideline“ ergänzt diese strengen Vorgaben. Sie beschreibt verpflichtende Maßnahmen, mit denen wir die Sicherheit unserer Produkte weiter erhöhen. Außerdem legt sie die Rolle und Verantwortlichkeiten der mit der Produktsicherheit beauftragten Person (Product Safety & Conformity Representative – PSCR) fest. Die Richtlinie gilt weltweit und ist in unserem Intranet für Mitarbeitende zugänglich.
Beauftragte für Produktsicherheit
Weltweit verfügt jedes Werk über eine PSCR, die an die Corporate PSCR, die zentral mit der Produktsicherheit beauftragte Person, berichtet. Alle PSCRs müssen eine anerkannte externe Schulung durchlaufen. In der Regel sind sie auch die Qualitätsbeauftragten der Werke.
Das Produktsicherheitsmanagement ist bei tesa ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements und wird durch die Geschäftsführung mitgesteuert. Für die Bewertung von Inhaltsstoffen ist die Abteilung Corporate Regulatory Affairs zuständig. Die Mitarbeitenden greifen dort auf verschiedene chemische Datenbanken zurück, werten wissenschaftliche Erkenntnisse aus und betrachten Angaben zu sicherheitsrelevanten Substanzeigenschaften sowie dem sicheren Umgang mit Stoffen oder Gemischen. Für jedes Produkt gibt es grundsätzlich ein Informationsblatt (z. B. Sicherheitsdatenblatt), das sicherheitsrelevante Informationen beispielsweise zu Inhaltsstoffen, korrekter Lagerung oder zum richtigen Umgang sowie Empfehlungen zur Entsorgung beinhaltet.
Risikoanalysen gewährleisten Qualität
Die Vermeidung von Produktfehlern spielt eine wichtige Rolle für uns. Deshalb führen die Bereiche Produktentwicklung und Produktion bei jedem neuen Projekt Risikobewertungen oder Fehlermöglichkeits- und -einflussanalysen (FMEA) durch. Auf diese Weise identifizieren sie bereits im Entstehungsprozess der Produkte potenzielle Mängel in der Konstruktion, Fabrikation oder auch Instruktion, z. B. eine fehlerhafte Gebrauchsanleitung. Sind die Produkte auf dem Markt, werden sie von unseren Geschäftseinheiten weiter beobachtet. Wenn die Einheiten feststellen, dass eine erneute Risikoanalyse und -bewertung sowie weitere oder neue Maßnahmen erforderlich sind, leiten sie notwendige Schritte ein, um die Gesundheit und Sicherheit unserer Kund*innen sowie Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Interne Audits
Sichere Produktlösungen verdankt tesa nicht nur seinen strengen Qualitätsanforderungen, sondern auch dem konsequenten Kompetenzaufbau innerhalb des Unternehmens.
Für unsere internen Audits sind das Qualitätsmanagement und die Produktsicherheitsbeauftragten zuständig. Es finden sowohl anlassbezogene als auch jährliche Audits statt. Überprüft werden dabei die Produktentwicklung sowie die Produktion – und bei Bedarf weitere Bereiche, beispielsweise Marketing. Die Produktionsstandorte der tesa Gruppe wurden im Berichtsjahr erneut erfolgreich gemäß weltweit anerkannten Qualitätsnormen und -standards auditiert. Insbesondere die Zertifizierung IATF 16949 beachtet die Konformität aller Produkte, Prozesse, Teile und Dienstleistungen sowie die Produktsicherheit.