Achtung der Menschenrechte
Beiersdorf setzt sich aktiv für die Einhaltung von Gesetzen, Verhaltensstandards und Menschenrechten ein. Diese Verantwortung ist tief in unserem Selbstverständnis und in unseren Grundwerten verankert. Das gilt für unsere eigenen Standorte und Mitarbeitenden weltweit sowie für alle Beschäftigten entlang der Wertschöpfungskette. Wir dulden keine Korruption, Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Diskriminierung – weder an unseren eigenen Standorten noch entlang unserer Lieferkette. Zudem unterstützen wir die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, das Recht auf Versammlungsfreiheit für Mitarbeitende inklusive Kollektivverhandlungen sowie den Umweltschutz. Auch setzen wir uns für Gleichberechtigung und -behandlung sowie Diversität ein.
Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette
Risiken, die die Einhaltung der Menschenrechte betreffen, sehen wir vor allem im Einkauf und in der Beschaffung von beispielsweise Rohstoffen oder Dienstleistungen – und damit in unseren Lieferketten. Unser Ziel ist es, alle Gefahren für die Menschenrechte zu beseitigen oder so weit wie möglich zu minimieren.
Aufgrund unserer Verantwortung als global agierendes Unternehmen sowie der gesetzlichen Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht haben wir im Berichtsjahr das Risiko von Verstößen gegen die Achtung der Menschenrechte bei unseren Mitarbeitenden und in unserer Lieferkette reevaluiert. Dies geschah im Rahmen unseres jährlichen Risikomanagementprozesses. Werden soziale Mindeststandards nicht eingehalten, können die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden beeinträchtigt werden. Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes können Menschenrechtsverstöße neben erheblicher Beschädigung unserer Reputation gleichzeitig erhebliche Strafzahlungen für Unternehmen nach sich ziehen. Wir begegnen dem Risiko unter anderem mit einer Task-Force, die die unternehmensinternen Prozesse auf zusätzliche Anforderungen durch das Gesetz vorbereitet. Darüber hinaus ergreifen wir vorbeugende Maßnahmen im Bereich Menschenrechte, um negative Auswirkungen so weit wie möglich zu reduzieren.
Wie in unserer „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ erwähnt, sind wir nicht nur Mitglied im „Global Compact“ der Vereinten Nationen (UNGC), sondern legen sowohl unserer eigenen Geschäftstätigkeit als auch der Zusammenarbeit mit Geschäftspartner*innen wichtige Prinzipien und Leitsätze zu Grunde. Dazu zählen: die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen, die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. Hinzu kommen landesspezifische Regelungen und offizielle behördliche Anforderungen.
Wir setzen auf langfristige Beziehungen mit Geschäftspartner*innen, die sich zu unseren Prinzipien der nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung bekennen und damit übereinstimmen, und fördern diese explizit. Die internen und externen Verhaltenskodizes für unsere Mitarbeitenden und unsere Lieferbetriebe enthalten verbindliche Vorgaben zur Einhaltung der Menschenrechte.
Wir verpflichten unsere Geschäftspartner*innen dazu, unsere Standards zu erfüllen und sie auch in ihre vorgelagerten Lieferketten weiterzugeben. Dies betrifft sowohl die geforderte Produktqualität als auch transparente, faire und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken. So möchten wir sicherstellen, dass unsere Geschäftspartner*innen ihrer sozialen, ökologischen und ökonomischen Verantwortung gerecht werden – und nicht zuletzt qualitativ hochwertige Produkte entstehen.
Consumer
Consumer
Unternehmensbereich Consumer schafft verbindliche Standards
Der Unternehmensbereich Consumer hat mit dem „Code of Conduct for business partners“ (CoC) alle Geschäftspartner*innen entlang der Lieferkette mit einem Einkaufsvolumen von jährlich über 50.000 Euro zur Einhaltung von Standards verpflichtet. Der CoC steht im Einklang mit den Grundwerten des Unternehmensbereichs und legt einheitliche und verbindliche Kriterien für verantwortungsbewusstes Handeln fest. Dazu zählen: die Verbote von Korruption, Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung sowie die Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, das Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie Umweltschutz.
2022 wickelten wir über 90 % unserer Beschaffungen über Partner*innen ab, die unseren CoC anerkannt haben; diesen Anteil wollen wir zukünftig erhöhen. Zudem haben wir den CoC im Berichtsjahr überarbeitet, um die Anforderungen des am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zu erfüllen.
Risikoscreenings und Audits
Ergänzend werden seit 2013 in allen Beiersdorf Werken des Consumer-Bereichs Audits zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit durchgeführt. Sie erfolgen nach dem „Environmental Protection and Safety Management Audit Scheme“, kurz ESMAS. Dieses orientiert sich an den international anerkannten Normen ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) und DIN ISO 45001 (Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit).
Das ESMAS-Audit überprüft, ob geeignete Maßnahmen zur Einhaltung unserer weltweit gültigen Umwelt- und Arbeitsschutzstandards an unseren Standorten vollumfänglich umgesetzt werden.Im Berichtsjahr wurden die Beiersdorf Werke in Hamburg und Berlin (Deutschland), Argentona (Spanien), Sanand (Indien), Bangplee (Thailand), Malang (Indonesien), Shanghai (China), Itatiba (Brasilien), Mexico City (Mexiko) und Lagos (Nigeria) nach dem ESMAS-Standard auditiert.
Zusätzlich zu den ESMAS-Audits wurden unsere Werke in Deutschland (Hamburg und Berlin), Spanien (Argentona und Tres Cantos), Indien, Indonesien, China, Brasilien und Nigeria im Berichtsjahr nach dem standardisierten 4-Säulen-Auditprotokoll des „Sedex Members Ethical Trade Audit“ (SMETA) auditiert. Alle durchgeführten Audits sind für drei Jahre gültig und werden in diesem Zyklus wiederholt.
Verantwortlich für die Nachhaltigkeit in der Beschaffung und entlang der Lieferkette sind die jeweiligen Vice Presidents der Abteilungen Nachhaltigkeit und Einkauf. Alle unserer über 21.000 direkten Lieferbetriebe werden einer Risikoklassifizierung unterzogen; sie prüft, ob ein vertieftes Screening und somit weitere Maßnahmen über die Unterzeichnung des CoC hinaus erforderlich sind. Folgende Risiken spielen bei der Risikoklassifizierung eine Rolle: landesspezifische Risiken, die Höhe des Einkaufsvolumens sowie die Nähe der jeweiligen Waren oder Dienstleistungsunternehmen zu den Marken von Beiersdorf. Direkte Zulieferbetriebe mit einem mittleren Risiko müssen über die Plattformen „Sedex“ oder „EcoVadis“ eine umfassende Selbstauskunft abgeben. Auf dieser Basis erfolgt eine detailliertere Risikobeurteilung, anhand derer das Responsible-Sourcing-Team entscheidet, ob ein anschließendes Audit erforderlich ist. Direkte Zulieferbetriebe mit einem hohen Risiko müssen ein Vor-Ort-Audit absolvieren.
Um die Objektivität der Audits zu gewährleisten, werden sie von unabhängigen und zertifizierten Auditor*innen nach dem standardisierten SMETA-4-Säulen-Protokoll durchgeführt. Die Ergebnisse der Audits zeigen konkrete Herausforderungen und Handlungsfelder auf und dienen als Grundlage für die gemeinsame Erarbeitung von Maßnahmenplänen mit unseren Lieferbetrieben. In Extremfällen können die Auditergebnisse auch dazu führen, dass wir Geschäftsbeziehungen beenden. Durch die Nutzung von internationalen Kollaborationsplattformen wie „Sedex“, „EcoVadis“ und „AIM-Progress“ können wir unser Nachhaltigkeitsengagement entlang der Lieferkette kontinuierlich verbessern. Zusätzlich stellen wir derzeit den Prozess der Risikoklassifizierung um. Ziel ist es, noch mehr externe Einblicke, Indizes und Datenquellen zu integrieren und unsere Prozesse ab 2023 noch robuster zu gestalten.
tesa
tesa
Beschaffungsprozesse verantwortungsvoll gestalten
Zulieferbetriebe, die den Unternehmensbereich tesa direkt beliefern, verpflichten wir zur Unterzeichnung des „Code of Conduct for Suppliers“ (CoCS). Der CoCS stellt die Basis für eine verantwortungsvolle Gestaltung unserer globalen Beschaffungsprozesse dar und beschreibt grundlegende Regeln und Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsprävention. Ihm liegen die zehn Prinzipien des UN Global Compact, die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“ zu Grunde. Wir erwarten von unseren Zulieferbetrieben, dass sie unsere Standards einhalten und bei Verstößen die Missstände beheben. In diesem Zusammenhang implementieren wir einen eigenen Prüfprozess. Mit Blick auf das neue LkSG haben wir den CoCS im Berichtsjahr zudem erweitert und dem Thema Menschenrechte somit noch höhere Relevanz beigemessen. Der neue CoCS wird ab 2023 gültig sein.
Unsere Lieferketten sind global und komplex, denn wir kaufen Rohstoffe, Produkte und Dienstleistungen auf der ganzen Welt. Durch eine enge Zusammenarbeit möchten wir langfristige, vertrauensvolle Partnerschaften mit festen Lieferbetrieben etablieren. Unser Ziel ist es, eine hohe Produktqualität, Versorgungssicherheit und eine gemeinsame nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.
Die Bestimmungen für unsere globalen Einkaufsprozesse sind in der „Procurement Compliance Guideline“ (PCG) definiert und beschrieben; sie ist Teil des konzernweiten Compliance-Handbuchs. Diese Richtlinie enthält verbindliche Verhaltensregeln für tesa als einkaufendes Unternehmen und wird kontinuierlich überprüft und überarbeitet.
Transparentere Lieferketten
Wir verpflichten unsere wesentlichen Zulieferbetriebe nicht nur, den tesa CoCS einzuhalten. Unser Ziel ist es auch, die Transparenz und Nachhaltigkeit in der Lieferkette Schritt für Schritt zu erhöhen.
Im ersten Schritt haben wir im Berichtsjahr einen systematischen Bewertungsprozess für unsere rund 10.000 Lieferant*innen eingeführt: In diesem Prozess prüfen unser Einkauf und unsere Nachhaltigkeitsabteilung, ob eine tiefere Risikoanalyse der Zulieferfirmen nötig ist. Dieser Screeningprozess der Lieferbetriebe wird einmal jährlich und anlassbezogen, zum Beispiel bei neuen Zulieferfirmen, durchgeführt. Neben den landes- und industriespezifischen Risiken spielt bei der Klassifizierung – in den unterschiedlichen Risikokategorien very low und low, medium low, medium high sowie high und very high – auch die Höhe des Einkaufsvolumens pro Jahr eine Rolle. Ebenso werden Faktoren wie die strategische Relevanz einbezogen, etwa wenn es sich um eine Zulieferfirma für einen wichtigen Rohstoff oder einen „Single-Source Supplier“ handelt.
Bereits seit 2020 laden wir direkte Zulieferbetriebe über die Plattform „EcoVadis“ ein, eine Selbstbewertung durchzuführen. Lieferant*innen mit einem Rating können dadurch nachweisen, inwieweit sie Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und Umweltaspekte einhalten sowie ihre Produkte, Rohstoffe und Dienstleistungen verantwortungsvoll erzeugen und beschaffen.
Ende 2022 lagen für 54 % (2021: 43 %) unseres direkten Einkaufsvolumens EcoVadis-Selbstauskünfte vor. In den kommenden Jahren wollen wir diesen Anteil schrittweise erhöhen: Für insgesamt 80 % des direkten Einkaufsvolumens sollen bis 2025 Nachhaltigkeitsbewertungen vorliegen. Bis 2030 – so unser Ziel – wollen wir 80 % unseres Einkaufsvolumens nur noch an Lieferant*innen vergeben, die unseren Ansprüchen in Hinblick auf verantwortungsvolle Lieferketten genügen – das heißt, die unter anderem ein EcoVadis Assessment von mindestens 45 Punkten haben.