Geschäftsbericht 2022

Geschäftsbericht 2022

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats (§ 15 der Satzung) orientiert sich an der Verantwortung und dem Aufgabenbereich der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft und berücksichtigt die maßgeblichen Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die bestehende Regelung in § 15 der Satzung trägt diesen Anforderungen hinreichend und angemessen Rechnung, denn die Vergütung berücksichtigt sowohl ihrer Struktur als auch ihrer Höhe nach die Anforderungen an die konkreten Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder sowie den zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Amts erforderlichen Zeitaufwand. Zudem besteht die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder seit dem 1. Juli 2018 ausschließlich aus festen Vergütungsbestandteilen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine Festvergütung von 85.000 € sowie ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 € für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Festvergütung. Mitglieder von Ausschüssen – mit Ausnahme des Nominierungsausschusses und des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG – erhalten für ihre Tätigkeit in diesen Ausschüssen eine gesonderte Vergütung von 20.000 € für jedes volle Geschäftsjahr; die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten das Doppelte dieses Betrags. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Zweieinhalbfache der Vergütung eines Ausschussmitglieds. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, für die eine erhöhte Vergütung gewährt wird, erhält es nur die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.

Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist – auch im Vergleich zu den Aufsichtsratsvergütungen anderer großer börsennotierter Unternehmen in Deutschland – angemessen. Durch die Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung ist sichergestellt, dass die Beiersdorf Aktiengesellschaft auch weiterhin in der Lage ist, qualifizierte Kandidat*innen für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu gewinnen; hierdurch trägt die Aufsichtsratsvergütung nachhaltig zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird regelmäßig auch mit Blick auf ihre Angemessenheit überprüft.

In der nachstehenden Tabelle wird die dem Aufsichtsrat gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG ausgewiesen. In den Vorjahreszahlen ist dabei ein Teil der früheren, bis zum 30. Juni 2018 bestehenden variablen Vergütung enthalten. Diese variable Vergütung betrug 1.000 € für jeden Cent, um den die Dividende pro Aktie den Betrag von 0,25 € überstieg. Sie wurde zu 40 % nach der Entlastung eines Aufsichtsratsmitglieds durch die Hauptversammlung für das vergütete Geschäftsjahr (Ausgangsjahr) gezahlt. Der verbleibende Betrag wurde nach der Hauptversammlung ausgezahlt, auf der der Jahresabschluss für das dritte auf das Ausgangsjahr folgende Geschäftsjahr vorgelegt wurde, sofern die durchschnittliche Dividende für das Ausgangsjahr und die folgenden drei Geschäftsjahre nicht niedriger war als die Dividende des Ausgangsjahres. Die variable Vergütung wurde demnach letztmalig im Geschäftsjahr 2021 gewährt und geschuldet im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG.

Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG sind zudem die relativen Anteile von fester und variabler Vergütung angegeben. In der nachstehenden Tabelle wird daher der relative Anteil zwischen fester und variabler Vergütung, soweit für die Zeit bis zum 1. Juli 2018 gewährt, dargestellt. Bei der Festvergütung wird zudem der relative Anteil zwischen Fixum, Sitzungsgeld und Ausschussvergütung ausgewiesen.

Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 162 Abs. 1 AktG1(in €)

 

 

Fix

 

Sitzungsgeld

 

Ausschussvergütung

 

Gesamt

 

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

 

2021

 

2022

Hong Chow

 

85.000

 

85.000

 

9.000

 

8.000

 

20.000

 

20.000

 

127.591

 

113.000

Relativer Anteil

 

66,6 %

 

75,2 %

 

7,1 %

 

7,1 %

 

15,7 %

 

17,7 %

 

100 %

 

100 %

Reiner Hansert

 

85.000

 

85.000

 

18.000

 

17.000

 

40.000

 

40.000

 

156.591

 

142.000

Relativer Anteil

 

54,3 %

 

59,9 %

 

11,5 %

 

12 %

 

25,5 %

 

28,2 %

 

100 %

 

100 %

Martin Hansson (bis 31.07.2022)
(Stellvertr. Vorsitzender)

 

127.500

 

74.055

 

18.000

 

8.000

 

 

 

153.046

 

82.055

Relativer Anteil

 

83,3 %

 

90,3 %

 

11,8 %

 

9,7 %

 

— %

 

— %

 

100 %

 

100 %

Wolfgang Herz

 

85.000

 

85.000

 

12.000

 

9.000

 

20.000

 

20.000

 

117.000

 

114.000

Relativer Anteil

 

72,6 %

 

74,6 %

 

10,3 %

 

7,9 %

 

17,1 %

 

17,5 %

 

100 %

 

100 %

Uta Kemmerich-Keil (seit 01.08.2022)

 

 

35.630

 

 

4.000

 

 

13.260

 

 

52.890

Relativer Anteil

 

— %

 

67,4 %

 

— %

 

7,6 %

 

— %

 

25,1 %

 

— %

 

100 %

Andreas Köhn (seit 01.04.2021)

 

64.041

 

85.000

 

7.000

 

9.000

 

15.068

 

20.000

 

86.109

 

114.000

Relativer Anteil

 

74,4 %

 

74,6 %

 

8,1 %

 

7,9 %

 

17,5 %

 

17,5 %

 

100 %

 

100 %

Jan Koltze

 

85.000

 

85.000

 

8.000

 

6.000

 

 

 

93.000

 

91.000

Relativer Anteil

 

91,4 %

 

93,4 %

 

8,6 %

 

6,6 %

 

— %

 

— %

 

100 %

 

100 %

Dr. Dr. Christine Martel

 

85.000

 

85.000

 

13.000

 

12.000

 

100.000

 

100.000

 

211.591

 

197.000

Relativer Anteil

 

40,2 %

 

43,1 %

 

6,1 %

 

6,1 %

 

47,3 %

 

50,8 %

 

100 %

 

100 %

Olaf Papier

 

85.000

 

85.000

 

14.000

 

14.000

 

35.123

 

40.000

 

134.123

 

139.000

Relativer Anteil

 

63,4 %

 

61,2 %

 

10,4 %

 

10,1 %

 

26,2 %

 

28,8 %

 

100 %

 

100 %

Frédéric Pflanz
(Stellvertr. Vorsitzender)

 

85.000

 

85.000

 

19.000

 

20.000

 

50.000

 

50.000

 

166.953

 

155.000

Relativer Anteil

 

50,9 %

 

54,8 %

 

11,4 %

 

12,9 %

 

29,9 %

 

32,3 %

 

100 %

 

100 %

Prof. Dr. Reinhard Pöllath
(Vorsitzender)

 

212.500

 

212.500

 

14.000

 

11.000

 

 

 

226.500

 

223.500

Relativer Anteil

 

93,8 %

 

95,1 %

 

6,2 %

 

4,9 %

 

— %

 

— %

 

100 %

 

100 %

Prof. Manuela Rousseau
(Stellvertr. Vorsitzende)

 

127.500

 

127.500

 

11.000

 

11.000

 

 

 

152.091

 

138.500

Relativer Anteil

 

83,8 %

 

92,1 %

 

7,2 %

 

7,9 %

 

— %

 

— %

 

100 %

 

100 %

Kirstin Weiland

 

85.000

 

85.000

 

10.000

 

6.000

 

20.000

 

20.000

 

115.000

 

111.000

Relativer Anteil

 

73,9 %

 

76,6 %

 

11 %

 

5,4 %

 

17,4 %

 

18 %

 

100 %

 

100 %

Gesamtsummen

 

1.232.9662

 

1.214.685

 

159.0002

 

135.000

 

310.1642

 

323.260

 

1.865.3343

 

1.672.945

1

Ausweis ohne Mehrwertsteuer.

2

Hierin enthalten sind zusätzlich folgende Beträge an das am 01.04.2021 ausgeschiedene Mitglied Regina Schillings: 21.452 € (Fix), 6.000 € (Sitzungsgeld) und 9.973 € (Ausschussvergütung).

3

In dieser Gesamtsumme für 2021 ist zusätzlich die Gesamtvergütung des am 01.04.2021 ausgeschiedenen Mitglieds Regina Schillings in Höhe von 37.398 € enthalten. Zudem sind hierin folgende Beträge aus der bis 2018 bestehenden langfristigen variablen Vergütung an frühere und amtieren- de Mitglieder enthalten: Jeweils 13.591 € für Hong Chow (entspricht 10,7% der in 2021 gewährten Vergütung), Reiner Hansert (entspricht 8,7% der in 2021 gewährten Vergütung), Frank Ganschow (bis 17.04.2019), Michael Herz (bis 29.04.2020), Matthias Locher (bis 17.04.2019), Dr. Dr. Christine Martel (entspricht 6,4% der in 2021 gewährten Vergütung), Tomas Nieber (bis 17.04.2019), Prof. Manuela Rousseau (entspricht 8,9% der in 2021 gewährten Vergütung) und Poul Weihrauch (bis 17.04.2019); 7.546 € für Martin Hansson (bis 31.07.2022; entspricht 4,9% der in 2021 gewährten Vergütung); 20.386 € für Thorsten Irtz (bis 17.04.2019); 12.953 € für Frédéric Pflanz (entspricht 8 % der in 2021 gewährten Vergütung).