34. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen
Die Regelungen des IAS 24 finden auf Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens, deren nahe Familienangehörige sowie von ihnen beherrschte Unternehmen Anwendung. Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens sind in der Beiersdorf Gruppe die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat der Beiersdorf Aktiengesellschaft.
Für das Geschäftsjahr 2022 belaufen sich die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats auf 1.673 Tsd. € (Vorjahr: 1.702 Tsd. €) und die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands auf 27.412 Tsd. € (Vorjahr: 16.131 Tsd. €), jeweils nach den handelsrechtlichen Vorschriften. Von den Gesamtbezügen der Mitglieder des Vorstands entfallen 15.406 Tsd. € (Vorjahr: 7.517 Tsd. €) auf langfristig fällige Leistungen (Zuführungen zu den Rückstellungen für die LTP-Unternehmenswertbeteiligungen und für den neuen LTP 2021– 2024) sowie auch etwaige Mehrjahresboni). Die kurzfristigen Leistungen (Fixe Grundvergütung und Variabler Bonus) inklusive Nebenleistungen betrugen 12.006 Tsd. € (Vorjahr: 8.614 Tsd. €). Hinsichtlich der Angaben zu den Grundzügen der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung sowie der Höhe der individualisierten Bezüge wird auf den Vergütungsbericht im Abschnitt „Weitere Informationen“ des Geschäftsberichts verwiesen; der Vergütungsbericht ist nicht Bestandteil des Lageberichts. Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 5.128 Tsd. € (Vorjahr: 4.775 Tsd. €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 54.674 Tsd. € (Vorjahr: 59.369 Tsd. €) zurückgestellt.
Im Geschäftsjahr 2022 fanden zwischen den Unternehmen der Beiersdorf Gruppe und Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Beiersdorf Aktiengesellschaft mit Ausnahme der Gewährung der im Vergütungsbericht dargestellten Bezüge keine weiteren wesentlichen Geschäftsvorfälle statt. Dies gilt entsprechend für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.