Geschäftsbericht 2022

Geschäftsbericht 2022

11. Immaterielle Vermögenswerte

Anschaffungskosten(in Mio. €)

 

 

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer

 

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

 

Geschäfts- oder Firmenwerte

 

Gesamt

01.01.2021

 

516

 

243

 

258

 

1.017

Währungsänderungen

 

–29

 

 

13

 

–16

Akquisitionen

 

 

 

 

Zugänge

 

11

 

 

 

11

Abgänge

 

–15

 

 

 

–15

Umbuchungen

 

4

 

 

 

4

31.12.2021/01.01.2022

 

487

 

243

 

271

 

1.001

Währungsänderungen

 

5

 

 

31

 

36

Akquisitionen

 

75

 

 

499

 

574

Divestments

 

–28

 

 

–1

 

–29

Zugänge

 

5

 

 

 

5

Abgänge

 

–16

 

 

 

–16

Umbuchungen

 

2

 

 

 

2

31.12.2022

 

530

 

243

 

800

 

1.573

Abschreibungen/Wertminderungen(in Mio. €)

 

 

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer

 

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

 

Geschäfts- oder Firmenwerte

 

Gesamt

01.01.2021

 

403

 

50

 

19

 

472

Währungsänderungen

 

–30

 

 

–1

 

–31

Akquisitionen

 

 

 

 

Zugänge

 

26

 

 

9

 

35

Abgänge

 

–13

 

 

 

–13

Umbuchungen

 

 

 

 

31.12.2021/01.01.2022

 

386

 

50

 

27

 

463

Währungsänderungen

 

1

 

 

 

1

Akquisitionen

 

 

 

 

Divestments

 

–27

 

 

–1

 

–28

Zugänge

 

33

 

 

8

 

41

Abgänge

 

–15

 

 

 

–15

Umbuchungen

 

 

 

 

31.12.2022

 

378

 

50

 

34

 

462

Buchwerte(in Mio. €)

 

 

Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer

 

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

 

Geschäfts- oder Firmenwerte

 

Gesamt

31.12.2021

 

101

 

193

 

244

 

538

31.12.2022

 

152

 

193

 

766

 

1.111

Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte

Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 522 Mio. € auf 766 Mio. € (Vorjahr: 244 Mio. €) erhöht.

Die Veränderung zum Vorjahr ist insbesondere auf den im Rahmen der Chantecaille Akquisition entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert von 473 Mio. € zurückzuführen, welcher vollständig auf die neue zahlungsmittelgenerierende Einheit Chantecaille allokiert worden ist. Weiterhin enthalten die Geschäfts- oder Firmenwerte im Unternehmensbereich Consumer im Wesentlichen den Geschäfts- oder Firmenwert in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Nordamerika in Höhe von 168 Mio. € (Vorjahr: 159 Mio. €) sowie den auf die Beiersdorf AG (Schweiz) entfallenden Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 59 Mio. € (Vorjahr: 57 Mio. €). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (oder für Chantecaille: gegenüber dem Wertansatz zum Erwerbszeitpunkt) ist auf Währungskurseffekte zurückzuführen.

Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer enthalten im Wesentlichen erworbene Markenrechte aus dem Erwerb des Coppertone Geschäfts von 188 Mio. € (Vorjahr: 188 Mio. €). Die Markenrechte von 188 Mio. € sind in ihren Märkten etabliert und werden auch in Zukunft weiterhin beworben. Sie stellen daher immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer dar.

Im Rahmen der Kaufpreisaufteilung der Chantecaille Akquisition wurden Markenrechte sowie Kunden*innenbeziehungen aufgedeckt. Diese wurden vollständig als immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer klassifiziert. Die Abschreibung erfolgt entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Zum Stichtag beträgt der Buchwert 70 Mio. €.

Zum 31. Dezember 2022 wurden zum Zwecke der Beurteilung der Werthaltigkeit bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der Markenrechte alle relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Hierbei wurde der erzielbare Betrag auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt.

Die den Werthaltigkeitstests zu Grunde liegenden geschätzten wesentlichen Schätzparameter waren unter anderem Marktanteile und Umsatzwachstumsraten sowie Preisentwicklungen bei Rohstoffen, Bruttogewinnmargen sowie entsprechende Diskontierungssätze. Die Detailplanung sieht jeweils ein moderates Umsatzwachstum sowie eine im Konzern geschäftsübliche EBIT-Umsatz­rendite vor. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Chantecaille sieht die Detailplanung ein für die entsprechenden Märkte geschäftsübliches Umsatzwachstum und eine geschäftsübliche EBIT-Umsatz­rendite vor. Die geschätzten zukünftigen Cashflows basieren auf der Finanzplanung mit einem Planungshorizont von fünf Jahren. Cashflows jenseits der Planungsperiode werden unter Anwendung einer individuellen Wachstumsrate unter Berücksichtigung externer makroökonomischer und geschäftsspezifischer Faktoren extrapoliert. Dieser Wachstumsrate jenseits des Planungshorizonts (ewige Wachstumsrate) liegt für Nordamerika und die Schweiz jeweils ein Prozentsatz von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) sowie für Chantecaille ein Prozentsatz von 2,5 % zu Grunde. Der zur Diskontierung der geschätzten Cashflows herangezogene gewichtete Vorsteuerdiskontierungssatz beträgt für Nordamerika 6,9 % (Vorjahr: 5,6 %), für die Schweiz 5,0 % (Vorjahr: 4,2 %) und für Chantecaille 8,3 %.

Aufgrund des erhöhten Wettbewerbsdrucks sowie steigender Beschaffungspreise und der damit einhergehenden schlechteren erwarteten Cashflows in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit tesa Twinlock ergab sich im Rahmen des Werthaltigkeitstests eine Wertminderung von 8 Mio. € auf den Geschäfts- oder Firmenwert. Die Wertminderung wurde in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst und entfällt auf den Unternehmensbereich tesa.

Aus den Werthaltigkeitstests aller anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat sich im Berichtsjahr kein Wertminderungsbedarf eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder von Markenrechten ergeben. Für diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten geht der Konzern davon aus, dass auch bei nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderungen der Parameter des Werthaltigkeitstests der erzielbare Betrag den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts übertrifft. In dieser Betrachtung sind auch mögliche Auswirkungen der COVID-19-Pandemie berücksichtigt. Diese betreffen im Wesentlichen die Absatzmärkte und damit die Entwicklung der prognostizierten Umsätze.