Geschäftsbericht 2022

Geschäftsbericht 2022

9. Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand einschließlich der latenten Steuern setzt sich wie folgt zusammen:

(in Mio. €)

 

 

2021

 

2022

Tatsächliche Ertragsteuern

 

 

 

 

Deutschland

 

76

 

65

International

 

193

 

272

 

 

269

 

337

Latente Steuern

 

–17

 

–12

 

 

252

 

325

Überleitung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands

Der tatsächlich erfasste Ertragsteueraufwand liegt bei einer effektiven Steuerquote von 29,6 % (Vorjahr: 27,8 %) um 59 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €) über dem erwarteten Ertragsteueraufwand. Der erwartete Steuersatz wird als gewichteter Durchschnitt aus den Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und beträgt 24,3 % (Vorjahr: 23,3 %).

Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlich erfassten Ertragsteueraufwand zeigt die folgende Tabelle:

Tatsächlicher Ertragsteueraufwand(in Mio. €)

 

 

2021

 

2022

Erwarteter Ertragsteueraufwand bei einem Steuersatz von 24,3 % (Vorjahr: 23,3 %)

 

212

 

266

Steuern Vorjahre

 

–14

 

–4

Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge

 

–18

 

–19

Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

 

2

 

2

Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen

 

53

 

55

Steuerminderungen aufgrund der Nutzung/Aktivierung bislang nicht angesetzter steuerlicher Verlustvorträge

 

–9

 

–5

Steuermehrungen aufgrund der Nichtansetzung steuerlicher Verlustvorträge

 

16

 

11

Sonstige Steuereffekte

 

10

 

19

Tatsächlicher Ertragsteueraufwand

 

252

 

325

Es bestehen steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften in Höhe von 148 Mio. € (Vorjahr: 255 Mio. €), für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert worden sind, deren Verfallsdaten nachfolgend dargestellt sind.

Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Auf Basis positiver Einschätzungen der Geschäftsentwicklung wird davon ausgegangen, dass das künftige steuerliche Einkommen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausreichen wird, um die aktivierten latenten Steuern realisieren zu können.

Verfallsdaten steuerlicher Verlustvorträge und noch nicht genutzter Steuergutschriften(in Mio. €)

 

 

31.12.2021

 

31.12.2022

Verfallsdatum innerhalb von

 

 

 

 

1 Jahr

 

1

 

1

2 Jahren

 

1

 

4

3 Jahren

 

6

 

6

mehr als 3 Jahren

 

170

 

54

Unbegrenzt vortragsfähig

 

77

 

83

 

 

255

 

148

Die latenten Steuern betreffen die folgenden Bilanzpositionen und Sachverhalte:

Zuordnung der latenten Steuern(in Mio. €)

 

 

Latente Steueransprüche

 

Latente Steuerverbindlichkeiten

 

 

31.12.2021

 

31.12.2022

 

31.12.2021

 

31.12.2022

Langfristige Vermögenswerte

 

15

 

19

 

90

 

104

Vorräte

 

33

 

44

 

 

Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

 

15

 

17

 

17

 

25

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

119

 

40

 

1

 

54

Übrige Rückstellungen

 

75

 

66

 

28

 

36

Verbindlichkeiten

 

121

 

145

 

3

 

3

Thesaurierte Gewinne

 

 

 

30

 

24

Verlustvorträge

 

45

 

36

 

 

 

 

423

 

367

 

169

 

246

Saldierungen

 

–131

 

–109

 

–131

 

–109

Latente Steuern in der Bilanz

 

292

 

258

 

38

 

137

Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr saldiert ein latenter Steueranspruch in Höhe von 121 Mio. € (Vorjahr: 254 Mio. €). Von der Veränderung in Höhe von –133 Mio. € (Vorjahr: –22 Mio. €) wurden erfolgsneutral und eigenkapitalmindernd 148 Mio. € gebildet (Vorjahr: eigenkapitalmindernd 41 Mio. €). 12 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) wurden ertragswirksam erfasst. Währungseffekte beeinflussten die Position mit 3 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €).

Auf thesaurierte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften werden grundsätzlich keine latenten Steuern abgegrenzt, da diese Gewinne aus heutiger Sicht in den Unternehmen permanent investiert bleiben sollen. In Fällen, in denen Ausschüttungen geplant sind, werden die steuerlichen Konsequenzen solcher Ausschüttungen abgegrenzt. Für die Berechnung wird der jeweils anzuwendende Quellensteuersatz, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der deutschen Besteuerung von ausgeschütteten Dividenden, herangezogen. Im Berichtsjahr sind hierfür 24 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt worden.

Ertragsteuerforderungen zum Bilanzstichtag resultieren aus Erstattungsansprüchen sowie Forderungen in Zusammenhang mit unsicheren Steuerpositionen nach IFRIC 23.