Geschäftsbericht 2024

Geschäftsbericht 2024

ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

  • Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse haben wir negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert. Um unsere Produkte für Kund*innen in allen Regionen der Welt zur Verfügung stellen zu können, ist unser Geschäftsmodell auf ein global aufgestelltes Lieferantennetzwerk sowie die Arbeitskräfte unserer Geschäftspartner angewiesen. Negative Auswirkungen können in diesem Kontext in den Bereichen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen) sowie Gleichbehandlung und Chancengleichheit (Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz) vorliegen. Insbesondere bei Arbeitskräften in der vorgelagerten Lieferkette in der Agrarrohstoffgewinnung und im Bereich arbeitsintensiver Dienstleistungen können außerdem Verstöße gegen sonstige arbeitsbezogene Rechte (Kinder- oder Zwangsarbeit) potenzielle negative Auswirkungen darstellen.

Ein detaillierter Überblick über alle identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen und die angewandte Methodik der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist im Kapitel „ESRS 2 - Allgemeine Angaben“ zu finden.

Wir sehen uns in der Verantwortung, in unserer Beschaffungsstrategie mit Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, die unsere Prinzipien der Unternehmensführung teilen und nachweislich danach handeln. Unser Ziel ist es, wesentliche negative Auswirkungen zu minimieren – dies gilt für unsere eigenen Standorte und Mitarbeitenden weltweit sowie für Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette. Hierfür werden die in diesem Kapitel erläuterten Richtlinien, Verfahren, Maßnahmen, Beschwerdekanäle und Ziele erarbeitet und verfolgt.

Aufgrund unseres globalen Bezugs von Materialien und Dienstleistungen können insbesondere die folgenden Gruppen von wesentlichen Auswirkungen betroffen sein:

  • Arbeitskräfte von Unterauftragnehmern, die ihre Tätigkeit in Beiersdorf Produktionsstätten verrichten, ohne direkt bei Beiersdorf angestellt zu sein;
  • Arbeitskräfte direkter Geschäftspartner in produzierenden Industrien wie beispielsweise der Verpackungsmittelindustrie oder in Dienstleistungsgewerben;
  • Arbeitskräfte in Tätigkeiten arbeitsintensiver Dienstleistungen wie im Bereich Value Added Services (VAS), d. h. zusätzliche Dienstleistungen, die über die reine Produktbereitstellung hinausgehen und die Markenpräsenz stärken;
  • Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette in der Rohstoffgewinnung wie beispielsweise der Palmöl- oder Naturkautschukindustrie.

Beiersdorf erkennt an, dass negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowohl systemisch als auch Einzelfälle sein können. Systemische Auswirkungen existieren insbesondere durch Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen in Ländern und Industrien mit gering ausgeprägten gesetzlichen Menschenrechtsstandards. Es sind jedoch ebenfalls Einzelfälle möglich, die aufgrund des Fehlverhaltens einzelner Personen oder Verantwortlicher bei unmittelbaren oder mittelbaren Geschäftspartnern vorkommen können.

Geschäftsspezifische Risiken sowie potenzielle Auswirkungen identifizieren wir auf Grundlage einer jährlichen Risikoanalyse. Dabei werden die Länder, in die Beiersdorf geschäftliche Verbindungen unterhält, mit international gängigen Indizes und Informationsquellen abgeglichen. So werden landesspezifisch bestehende Risiken mit unserer vorhandenen Lieferantenbasis verknüpft.

Zusätzlich wird auf Ebene einzelner Geschäftspartner ein Risikoprofiling durchgeführt. Hierzu verwenden wir mit „EcoVadis IQ“ eine externe Software, um eine Risikokategorisierung für alle beschaffungsrelevanten Geschäftspartner zu erhalten. Im Unternehmensbereich Consumer wird dies für alle Geschäftspartner ab einem jährlichen Geschäftsvolumen von über 50.000 € durchgeführt. tesa führt ein Risikoprofiling durch, das unabhängig vom Geschäftsvolumen ist. Demnach werden alle aktiven Lieferanten der letzten zwei Jahre bewertet. „EcoVadis IQ“ nutzt bei der Bewertung speziell festgelegte Industrie- und Branchenrisiken unter Berücksichtigung von Informationen aus einer weltweiten Datenbank für Nachhaltigkeitsleistungen. Wir ergänzen dies zusätzlich mit unseren eigenen Beschaffungsdaten. Basierend auf dieser Risikokategorisierung erfolgt eine entsprechende Priorisierung, die wir bei der Gestaltung unserer Maßnahmen zu Grunde legen.

In den Beschaffungskategorien unserer nachwachsenden Materialien wurde im Unternehmensbereich Consumerim Jahr 2020 überdies eine Risikoanalyse in Zusammenarbeit mit einer externen Fachberatung durchgeführt. Damit haben wir festgelegt, welche kritischen Warengruppen einer gesonderten Betrachtung unterzogen werden müssen. Details werden im Kapitel „ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften“ beschrieben.

Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Verantwortungsvolle Beschaffung definieren wir als eine Lieferkette, in der alle relevanten Gesetze eingehalten, Menschenrechte geachtet, natürliche Ökosysteme geschützt, Klimaeffekte gemindert und positive Verbesserungen in den Herkunftsländern unserer Materialien und Dienstleistungen gefördert werden. Faire Arbeitsbedingungen und die Achtung der Menschenrechte der Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette nehmen dabei einen besonderen Stellenwert ein.

Dafür haben wir uns Unternehmensrichtlinien gesetzt, die die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und international anerkannter Standards sicherstellen sollen. Diese Richtlinien berücksichtigen – neben relevanter Gesetzgebung – Rahmenwerke wie die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen, die Konventionen der „Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation“ (IAO), die „Leitsätze für multinationale Unternehmen“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die zehn Prinzipien des „United Nations Global Compact“ (UNGC) und die „Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen. Hinzu kommen landesspezifische Regelungen und offizielle behördliche Anforderungen.

Im Folgenden erläutern wir die Richtlinien, die die identifizierten wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette betreffen.

Consumer

Consumer

Code of Conduct für Geschäftspartner

Mit unserem „Code of Conduct für Geschäftspartner“ (CoC) adressieren wir die als wesentlich identifizierten negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette. Der CoC bezieht sich grundsätzlich auf vier kritische Einflussbereiche:

  1. Menschenrechte und Arbeitsstandards
  2. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  3. Unternehmensintegrität
  4. Umweltschutz

Der CoC verpflichtet unsere Geschäftspartner, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Diskriminierung, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, oder Verstöße gegen umweltrechtliche und arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben zu unterbinden. Auch die Bereitstellung von Beschwerdemechanismen ist Bestandteil des CoC, der zuletzt 2023 aktualisiert wurde.

Die Unterzeichnung des CoC ist für unmittelbare Geschäftspartner mit einem jährlichen Geschäftsvolumen von über 50.000 Euro verpflichtend. Zusätzlich enthält das Dokument die Anforderung an Geschäftspartner, die Inhalte des CoC an vorgelagerte Geschäftspartner, unabhängig von Industrie und Region, weiterzugeben. Hierdurch wird gefordert, dass auch Arbeitskräfte in prekären Beschaffungsverhältnissen wie beispielsweise durch Unterbeauftragung durch dieselben Richtlinien geschützt werden.

Ein Vorwort des Vice President Corporate Sustainability, der gleichzeitig die interne Funktion des Human Rights Officers bekleidet, und der Vice President Procurement begleitet den CoC. Diese Funktionen verantworten die Überwachung der Fortschrittskontrolle.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Unsere „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“, die sowohl für Mitarbeitende von Beiersdorf als auch für unsere Geschäftspartner gültig ist, bezieht sich unter anderem auf verantwortungsvolle Beschaffungsstrategien, um zur Sicherheit und Gesundheit von Arbeitskräften sowie zu einer intakten Umwelt entlang der Wertschöpfungskette beizutragen. Dabei enthält das Dokument explizit das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie ein Verbot von Menschenhandel. Die Grundsatzerklärung erläutert unseren Ansatz zum Schutz der Menschenrechte in den folgenden Themenbereichen:

  • Einrichtung eines Risikomanagements
  • Jährliche Risikoanalyse
  • Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und ggf. mittelbaren Zulieferern und deren Wirksamkeitsüberprüfung
  • Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und ggf. mittelbaren Zulieferern
  • Beschreibung der festgestellten prioritären Risiken
  • Beschreibung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen an eigene Beschäftigte und Zulieferer

Auch die Bereitstellung eines Beschwerdeverfahrens wird in der Grundsatzerklärung thematisiert, um systematisch Verstößen vorzubeugen und Arbeitskräften die Möglichkeit zu bieten, ihre Stimme zu erheben. Die Grundsatzerklärung wurde zuletzt im Dezember 2024 aktualisiert.

Beiersdorf hat die „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ der Öffentlichkeit sowie allen Geschäftspartnern, unabhängig von Region oder Beschaffungskategorie, über das Download-Center der Unternehmenswebsite zur Verfügung gestellt. Nachgelagerte Geschäftspartner wie beispielsweise Händler erhalten die aktuelle Erklärung auf Anfrage ebenfalls separat und im Rahmen einer Erläuterung der Maßnahmen, die Beiersdorf zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes unternommen hat.

Der Vice President Coporate Sustainability ist der Unterzeichnende der Grundsatzerklärung. Die Funktion Nachhaltigkeit ist somit für die Aktualität der Inhalte sowie die Einhaltung durch Geschäftspartner verantwortlich.

Responsible Sourcing Policy

Die „Responsible Sourcing Policy“ des Unternehmensbereich Consumer, deren Inhalt und Anwendungsbereich im Kapitel „ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften“ ausführlich erläutert wird, enthält ebenfalls die Anforderung, internationale, nationale und lokale Menschenrechtsgesetze und -vorschriften einzuhalten.

tesa

tesa

Code of Conduct for Suppliers

Der tesa „Code of Conduct for Suppliers“ (CoCS) addressiert ebenfalls alle als wesentlich identifizierten negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette. Der CoCS fokussiert sich dabei auf folgende fünf kritische Bereiche:

  1. Unternehmensintegrität
  2. Menschenrechte und Arbeitsstandards
  3. Arbeitssicherheit
  4. Umweltschutz
  5. Beschwerdeverfahren

Der CoCS verpflichtet alle Lieferanten von tesa, unabhängig vom eingekauften Geschäftsvolumen, zur Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte sowie zur Einhaltung relevanter Richtlinien und Standards. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Verstöße gegen Arbeitszeiten- und Lohnbestimmungen sowie Verstöße gegen umweltrechtliche und arbeitssicherheitsrechtliche Vorgaben werden nicht geduldet. Das Thema Menschenhandel ist nicht darin aufgenommen. Die Lieferanten sind dazu angehalten, die Vorgaben des CoCS an ihre eigene Lieferanten weiterzugeben. Damit sollen auch Arbeitskräfte in potentiell prekären Beschaffungsverhältnissen wie beispielsweise durch Unterbeauftragung durch dieselbe Richtlinie geschützt werden.

Bei tesa begleiten der Chief Sustainability Officer (gleichzeitig Human Rights Officer) und der Vice President Global Procurement die Umsetzung des CoCS. Beide Funktionen sind für die Überwachung und Steuerung der Fortschritte verantwortlich.

Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Mit der „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ von tesa verpflichtet sich das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich und auch gegenüber seinen Geschäftspartnern, Menschenrechte zu stärken sowie Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Die Grundsatzerklärung erläutert unseren Ansatz zum Schutz der Menschenrechte und die Einhaltung von Umweltstandards. Auch die Bereitstellung eines Beschwerdeverfahrens wird in der Grundsatzerklärung behandelt.

Die tesa „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ steht der Öffentlichkeit sowie Geschäftspartnern, unabhängig von Region oder Beschaffungskategorie, online zur Verfügung. Der gesamte tesa Vorstand ist der Unterzeichnende der Grundsatzerklärung. Der Vorstand ist somit für die Umsetzung und Einhaltung verantwortlich.

Responsible Sourcing Policy

Das Aufsetzen einer entsprechenden Richtlinie für den Unternehmensbereich tesa ist für 2025 geplant. Die Richtlinie ist Teil einer umfassenderen „Sustainable Procurement Strategy“, die sich ebenfalls im Aufbau befindet.

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Die Maßnahmen, die Beiersdorf zum Schutz von Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette ergreift, stimmen wir stellvertretend mit verschiedenen Fachorganisationen aus der Zivilgesellschaft ab (wie NGOs oder „Responsible Sourcing“-Initiativen, in welchen Beiersdorf aktives Mitglied ist). So möchten wir sicherstellen, dass die Interessen von betroffenen Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette über die jeweiligen Stellvertreter*innen in unseren Sorgfaltspflichtprozessen bestmöglich berücksichtigt werden. Verantwortung für die Berücksichtigung trägt hierbei der Vice President Sustainability. Die Frequenz der Abstimmungen ist unterschiedlich und findet zumeist situativ in der Planungs- oder Fortführungsphase eines Feldprojektes oder im Zuge eines durchgeführten Audit statt:

  • Die in der Palmöl-Lieferkette durchgeführten Feldprojekte mit lokalen Kleinbauern und Kleinbäuerinnen wurden in der Planungs- beziehungsweise Umsetzungsphase in Zusammenarbeit mit NGOs wie dem WWF, einem strategischen Partner von Beiersdorf, umgesetzt. Diese Projekte sollen der wesentlichen Auswirkung von Kinder- und Zwangsarbeit in der Palmöl-Lieferkette entgegenwirken. Details werden im Kapitel „ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften“ erläutert.
  • Unser Feldprojekt in der Sheabutter-Lieferkette wurde in Zusammenarbeit mit der „Global Shea Alliance“ (GSA) und unserem direkten Geschäftspartner AAK geplant und umgesetzt. Über fünf Jahre hinweg wollen wir insgesamt 10.000 Shea-Sammlerinnen in Ghana und Burkina Faso unterstützen. Frauen verantworten traditionell die Ernte und Herstellung von Sheabutter und sichern so ihren Lebensunterhalt sowie ihre Stellung in der Gesellschaft. Das Projekt soll die wesentliche Auswirkung von Diskriminierung mindern und zur Stärkung der Frauenrechte in der Sheabutter-Lieferkette beitragen. Die Zusammenarbeit mit GSA und AAK soll sicherstellen, dass dieses Angebot genau auf die Bedingungen und Bedarfe der Zielgruppe zugeschnitten ist.
  • Vorab genannte Projekte umfassen unter anderem Schulungen vor Ort, Förderung der lokalen Gemeindeentwicklung (z. B. vereinfachter Zugang zu Bildung) und Unterstützung von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen bei der Einführung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken, wie z. B. der Reduzierung des Pestizideinsatzes, der Wassereinsparung und der Verbesserung der Bodengesundheit. Die Abstimmung mit NGOs soll hierbei sicherstellen, dass Wissen über die konkreten Bedürfnisse vor Ort, insbesondere schutzbedürftiger Gruppen oder Gruppen, die in der vorgelagerten Lieferkette in der Rohstoffgewinnung unter besonders prekären Arbeitsbedingungen leiden, in unsere Entscheidungsfindung einfließt.
  • Für eine informierte Entscheidung darüber, welche kritischen Beschaffungskategorien unserer nachwachsenden Materialien vorrangig nach Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden sollen, haben wir 2020 mit einer „Responsible Sourcing“-Beratung zusammengearbeitet. Die Beratung brachte die Perspektiven besonders schutzbedürftiger Gruppen in unsere Risikoanalyse ein. Ziel war es, Auswirkungen zu identifizieren und entsprechende Prioritäten festzulegen.
  • Auf der Ebene unmittelbarer Geschäftspartner erwarten wir die schriftliche Bestätigung des „Code of Conduct für Geschäftspartner“ (siehe Abschnitt „Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette“). Gleichzeitig möchten wir für die Umsetzung der Anforderungen eng mit unseren Geschäftspartnern zusammenarbeiten, ihre Herausforderungen verstehen und gezielt Unterstützung anbieten. Das geschieht mit praxisnahen kostenfreien Trainings zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, um insbesondere kleine oder kleinere Geschäftspartner zu unterstützen. Das Absolvieren des Trainings soll dem Eintreten negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte vorbeugen sowie die Bedeutung von Hinweisgebermechanismen für Arbeitskräfte unterstreichen, die so ihre Stimme erheben und Ansichten oder Verbesserungsvorschläge einbringen können.
  • Als Mitglied im UN Global Compact sind wir Teil eines breiten Netzwerks aus Regierungsorganen, Investor*innen, Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen, in dem der private Sektor konkrete Maßnahmen ergreifen kann, um verantwortungsvoll zu wirtschaften, Menschenrechte zu wahren und Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft einzuhalten. Die ebenfalls im Netzwerk teilnehmenden Organisationen, insbesondere aus der Zivilgesellschaft, stehen hierbei stellvertretend für die Perspektiven von Arbeitskräften ein.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen überprüfen wir unter anderem über Nachhaltigkeitsbewertungen und Sozialaudits. Bei der Durchführung von Audits nach dem standardisierten 4-Säulenprinzip des „Sedex Members Ethical Trade Audit“ (SMETA) wird auch das jeweilige Lieferantenmanagement unmittelbarer Geschäftspartner geprüft sowie Interviews mit Arbeitskräften des unmittelbaren Geschäftspartners, aber auch mit Arbeitskräften von eingesetzten Unterauftragnehmern durchgeführt. So soll sichergestellt werden, dass sich Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette ihrer jeweiligen Rechte bewusst sind, die Versammlungsfreiheit nicht unterdrückt wird und dass ein genereller Rahmen besteht, in dem Verstöße in einem geschützten Raum zur Sprache gebracht werden können. Bei identifizierten Auffälligkeiten werden Korrekturmaßnahmen vereinbart, die sich positiv auf die vorhandenen Arbeitsbedingungen auswirken sollen.

Um Arbeitskräften entlang der Wertschöpfungskette weitere Möglichkeiten zur Meldung von Anliegen oder vermuteten Verstößen zur Verfügung zu stellen, bietet Beiersdorf zusätzliche und anonyme Kanäle an, die im Folgenden thematisiert werden.

Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

Beiersdorf bietet verschiedene Kanäle an, über die interne und externe Personen Compliance-Verstöße und -Anliegen, u. a. Verstöße gegen die Menschenrechte, melden können. Das Verfahren zur Bearbeitung von Meldungen ist im Kapitel „ESRS G1 - Unternehmensführung“ beschrieben. Die Meldung kann unabhängig davon erfolgen, ob Verstöße im eigenen Geschäftsbereich oder in der unmittelbaren oder mittelbaren Wertschöpfungskette aufgetreten sind.

Zu den angebotenen Kanälen gehört unter anderem das BKMS®-basierte Hinweisgebersystem „Speak up. We care.“ im Unternehmensbereich Consumer und „Your voice. Our bond“ im Unternehmensbereich tesa. Mitarbeitende sowie Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette erhalten mit dem Hinweisgebersystem einen geschützten, sicheren und – soweit in dem betroffenen Land rechtlich möglich – auf Wunsch anonymen Meldeweg. Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden zu Risiken und Verstößen im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz sind im Unternehmensbereich Consumer der Human Rights Officer sowie die Leitende des Bereichs Sustainability Strategy & Reporting verantwortlich. Bei tesa sind für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden zu Risiken und Verstößen im Bereich Menschenrechte und Umweltschutz der Compliance Manager in Legal Affairs und der Head of Sustainable Procurement verantwortlich.

Im Berichtsjahr wurde folgende Meldung im Bereich Menschenrechte von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette bei einem unserer Dienstleister über das Hinweisgebersystem „Speak up. We care.“ gemeldet: Diskriminierung und unrechtmäßige Kündigung des Arbeitsvertrages. Der Vorfall wurde sowohl intern als auch extern untersucht. In der Untersuchung konnte keine Bestätigung des Vorwurfs festgestellt werden.

Zusätzlich bieten wir eine E-Mail-Adresse für Hinweise an: incidents_cases@beiersdorf.com. Sowohl diese E-Mail-Adresse als auch die Hinweisgeberplattform wird über den „Code of Conduct für Geschäftspartner“ entlang der Wertschöpfungskette bekannt gemacht. Geschäftspartner müssen durch Unterschrift des CoC bestätigten, dass Beiersdorfs angebotene Meldekanäle im eigenen Unternehmen bekanntgemacht werden oder dass das Unternehmen bevorzugt eigene Meldekanäle zur Verfügung stellt. Zusätzlich soll das bereits vorab erwähnte, kostenfrei angebotene Training für Geschäftspartner die Bedeutung von Hinweisgebermechanismen für Arbeitskräfte unterstreichen, damit diese ihre Stimme erheben und Ansichten oder Verbesserungsvorschläge einbringen können. Über die Beiersdorf Website können darüber hinaus interne Verantwortliche bei Beiersdorf identifiziert und kontaktiert werden: Organisatorische Verankerung & Kontakt auf der Beiersdorf Nachhaltigkeits-Website.

Zuletzt versuchen wir für komplexe Risikolieferketten wie der für Palmöl eng mit unmittelbaren Rohstofflieferanten und anderen Akteuren zusammenzuarbeiten. Über Multi-Stakeholder-Initiativen wie der „Roundtable on Sustainable Palm Oil“ (RSPO) oder der „Action for Sustainable Derivatives“ (ASD) (siehe Kapitel „ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften“) gehen wir bekanntgewordenen Hinweisen gemeinschaftlich nach, prüfen diese auf ihren Wahrheitsgehalt und legen anschließend im Verbund geeignete Maßnahmen fest. Für getroffene Abhilfemaßnahmen wird keine Wirksamkeitsprüfung durchgeführt.

Maßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Beiersdorf verfügt über verschiedene Prozesse und Maßnahmen, die verhindern sollen, dass negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette entstehen. Die Maßnahmen adressieren die folgenden wesentlichen Themen: Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, angemessene Entlohnung, Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen), Gleichberechtigung und Chancengleichheit (Maßnahmen gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz) sowie sonstige arbeitsbezogene Rechte (Kinder- oder Zwangsarbeit). Grundlagen für diese Maßnahmen bilden unsere „Code of Conduct für Geschäftspartner“ (Consumer) und „Code of Conduct for Suppliers“ (tesa) (siehe Abschnitt „Richtlinien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette“) sowie der eingangs beschriebene, „EcoVadis IQ“-basierte Prozess zur Risikobewertung.

Für unmittelbare Geschäftspartner hat Beiersdorf im Berichtsjahr darüber hinaus folgende Maßnahmen ergriffen:

SMETA Vor-Ort-Audits für unmittelbare Geschäftspartner mit hohem Risikoprofil

Beschreibung: Werden Geschäftspartner in der Risikobewertung mit einem hohen Risiko eingestuft, soll die Durchführung eines Vor-Ort Audits nach dem „SMETA“-4-Säulen-Protokoll nachgewiesen werden. Diese Maßnahme hilft bei der Identifikation tatsächlich vorliegender negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Der „SMETA“-Standard ist dabei ein häufig verwendetes Sozialaudit und umfasst die vier Themenblöcke Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit für Arbeitskräfte, Umweltbilanz und Geschäftsethik. Um eine unparteiische Bewertung zu gewährleisten, werden die Audits von unabhängigen Auditor*innen durchgeführt. „Sedex“, die Online-Plattform, auf der durchgeführte Audits verwaltet werden und gleichzeitig Verwalter des „SMETA“-Standards, arbeitet mit einer Liste von weltweit operierenden und zugelassenen Auditunternehmen zusammen, die eine Akkreditierung für „SMETA“-4-Säulen-Audits durchlaufen müssen.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Auffälligkeiten werden mit den Verantwortlichen der Produktionsstätten diskutiert und entsprechende Korrekturmaßnahmen, inklusive Umsetzungsfrist, festgelegt. Abschließend werden getroffene Maßnahmen von den ursprünglichen Auditor*innen verifiziert. Werden Maßnahmen bestätigt, endet der Prozess. Lehnen die Auditor*innen die Maßnahmen ab, müssen die Geschäftspartner diese noch einmal überarbeiten. Durch diesen kontinuierlichen Verbesserungsprozess werden Auffälligkeiten sukzessive erkannt, dokumentiert und behoben.

„EcoVadis“-Bewertungen für unmittelbare Geschäftspartner mit mittlerem Risikoprofil

Beschreibung: Geschäftspartner mit mittlerem Risiko sollen eine Nachhaltigkeitsbewertung über die Online-Plattform „EcoVadis“ durchlaufen. Diese Bewertung gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich das Auftreten negativer Auswirkungen ist. Die „EcoVadis“-Bewertungen, die bereits durchgeführt werden, konzentrieren sich dabei auf 21 Nachhaltigkeitskriterien, die in vier Themenbereiche unterteilt sind: Umwelt, Arbeit und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Die Kriterien basieren auf internationalen Nachhaltigkeitsstandards wie den zehn Prinzipien des UN Global Compact, den Konventionen der IAO, den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), der Norm ISO 26000, der CERES Roadmap und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Für eine hohe Datenqualität werden die von unseren Geschäftspartnern bereitgestellten Antworten von speziell dafür ausgebildeten „EcoVadis“-Analyst*innen bewertet und in eine Scorecard überführt.

Umfang: Global. Um den Roll-Out der Nachhaltigkeitsbewertungen via „EcoVadis“ zu standardisieren, wurde bei Beiersdorf 2023 ein globales „Procurement Support Center“ eingerichtet. Bei tesa deckt der Bereich Sustainable Procurement dies ab.

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Ergibt sich ein Gesamtresultat unter einem gewissen Grenzwert, setzen wir uns mit dem Geschäftspartner in Verbindung, um vom System identifizierte und priorisierte Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen.

Zur Fortschrittsmessung beider Maßnahmen haben wir für die Funktion Einkauf interne Kennzahlen in einer mehrjährigen Abstufung definiert. Diese werden monatlich nachverfolgt.

Consumer

Consumer

Des Weiteren bestehen die folgenden Maßnahmen im Unternehmensbereich Consumer, die in unserem eigenen Geschäftsbetrieb ein verantwortungsvolles Lieferantenmanagement fördern und so negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette vorbeugen sollen:

Lieferantenbewertung nach Nachhaltigkeitskriterien

Beschreibung: Soziale und umweltbezogene Nachhaltigkeitskriterien sind bereits Teil der jährlich stattfindenden Lieferantenbewertung für strategische Lieferanten und somit integraler Bestandteil des Lieferantenmanagement-Zyklus.

Umfang: Global, strategische Lieferanten

Zeithorizont: Jährlich

Erwartetes Ergebnis: Interne Sensibilisierung und Aufrechterhaltung eines Dialogs über soziale und ökologische Nachhaltigkeit mit strategischen Lieferanten.

Schulungen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Einkauf

Beschreibung: Unsere Mitarbeitenden im Einkauf wurden 2023 zu den Anforderungen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht geschult.

Umfang: Die Schulungen fanden als digitale Liveveranstaltungen für alle Einkaufsbereiche statt und konnten im Nachgang als Aufzeichnung abgerufen werden.

Zeithorizont: 2023

Erwartetes Ergebnis: Bewusstsein über Sorgfaltspflicht-Prozesse im Lieferantenmanagement

E-Learning zum Thema Menschenrechte

Beschreibung: Im Berichtsjahr wurde ein verpflichtendes E-Learning zum Thema Menschenrechte veröffentlicht.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Schulung von Mitarbeitenden über grundlegende Sorgfaltspflichtprozesse sowie Unterstreichung der Bedeutung des „Code of Conduct für Geschäftspartner“.

Kostenfreies Training für Geschäftspartner

Beschreibung: Unterstützung kleiner oder kleinerer Geschäftspartner bei der Etablierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten durch ein kostenfreies Training auf der Beiersdorf Website.

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Orientierungshilfe als optionales Angebot für Geschäftspartner

Maßnahmen, die über den Bereich unmittelbarer Geschäftspartner hinausgehen

Die folgenden Maßnahmen gehen über den Bereich unmittelbarer Geschäftspartner hinaus und sollen entsprechend weitere Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette schützen.

Nachhaltige Palmölbeschaffung

In der Beschaffung von palmölbasierten Rohstoffen berücksichtigen wir Nachhaltigkeitskriterien. Dabei orientieren wir uns an Anforderungen internationaler Initiativen wie RSPO-Zertifizierungen. Weitere Informationen hierzu sowie zum Community-Engagement in den genannten Lieferketten, z. B. in Kleinbauernprojekten oder der finanziellen Unterstützung lokaler NGOs, werden in den Kapiteln „ESRS S3 - Betroffene Gemeinschaften“ und „ESRS E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme“ genauer erläutert.

KI-basiertes Risikoscreening von „Sphera“

Beschreibung: Um frühzeitig über mögliche negative Auswirkungen in unserer Wertschöpfungskette informiert zu sein, wird kontinuierlich auf ein KI-basiertes Risikoscreening von „Sphera“ zurückgegriffen. Dieses Risikoscreening bildet die Liefernetzwerke von Beiersdorf ab und ermöglicht mit dem Scan vieler unterschiedlicher Datenquellen und Nachrichtenseiten die Überwachung dieser Netzwerke. Sobald ein identifiziertes Risiko einen Geschäftspartner, eine seiner Tochtergesellschaften oder eine im Liefernetzwerk bekannte Drittfirma betrifft, wird Beiersdorf in einem kund*innenspezifischen Dashboard alarmiert.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Kenntnis über Vorfälle in überwachten Lieferketten.

Alle erläuterten Maßnahmen erfordern enge und funktionsübergreifende Abstimmung, bei der Verantwortlichkeiten aufgeteilt, Inhalte aber zu großen Teilen gemeinsam erarbeitet werden. Wenn Geschäftspartner wiederholt auffällig werden, diese bei der Vereinbarung von Korrekturmaßnahmen nicht kooperativ handeln, oder auch schwerwiegende Verstöße wie Kinder- oder Zwangsarbeit festgestellt werden, kann die Geschäftsbeziehung überdies in Frage gestellt und gegebenenfalls beendet werden.

Die übergeordnete Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Menschenrechtsprogramms von Beiersdorf obliegt dem vom CEO ernannten Human Rights Officer. Zusätzlich werden Best Practices aus Industrievereinigungen wie beispielsweise „AIM-Progress“ integriert. In dieser Initiative arbeitet Beiersdorf mit mehr als 40 führenden Herstellern der „FMCG“-Industrie zusammen, um nachhaltige Beschaffung in der Branche gemeinschaftlich voranzutreiben.

Auch die strategische Partnerschaft mit dem WWF unterstützt den ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz von Beiersdorf. Die Kooperation hilft uns, bei der Strategiebewertung ökologische und vor allem soziale Aspekte eng einzubeziehen und die Interessen von Betroffenen in unseren Sorgfaltspflichtprozessen bestmöglich zu berücksichtigen. Auch der direkte Dialog mit Unternehmen vergleichbarer Größe oder Position ist ein wichtiger Beitrag, um zu verstehen, ob unsere unternommenen Maßnahmen angemessen sind.

tesa

tesa

Neue Sustainable Procurement Abteilung

Beschreibung: tesa hat Ende 2023 den Bereich „Sustainable Procurement“ innerhalb „Global Procurements“ gegründet und im Laufe des Jahres 2024 mit weiteren Mitarbeitenden ausgestattet. Des Weiteren unterstützt der „Procurement Service Hub“ die Umsetzung der Prozesse und Maßnahmen. Auch hat „Global Procurement“ die Rolle des ESG-Experten für die Supply-Chain übernommen.

Die Abteilung „Sustainable Procurement“, die im Einkauf angesiedelt ist, wurde speziell zur Entwicklung und Umsetzung einer verantwortungsvollen und lieferkettenkonformen Einkaufsstrategie ins Leben gerufen. In enger Zusammenarbeit mit weiteren involvierten Abteilungen wird sichergestellt, dass alle strategischen Entscheidungen im Einklang mit unseren nachhaltigen Zielsetzungen stehen.

Umfang: Global

Zeithorizont: Laufend

Erwartetes Ergebnis: Die Implementierung einer verantwortungsvollen und lieferkettenkonformen Einkaufsstrategie und dass alle strategischen Entscheidungen im Einkauf im Einklang mit unserer Nachhaltigkeitsstrategie und deren Ziele getroffen werden. Geschäftspartner haben nachhaltige Praktiken in ihren eigenen Geschäftspraktiken implementiert.

Consumer und tesa

Überprüfung und Weiterentwicklung der Maßnahmen

Die Überprüfung unserer Maßnahmen ist insbesondere von Bedeutung, wenn Spannungen zwischen unternehmerischem Druck und negativen Auswirkungen entstehen. Denn verschiedene strategische Entscheidungen zur zukünftigen Geschäftsausrichtung, wie beispielsweise Unternehmensfusionen und -übernahmen, können Einfluss auf Arbeitskräfte in unseren Wertschöpfungsketten haben. Auch die Neugestaltung unseres Produktportfolios, z. B. durch die Reformulierung unserer Produktformeln, kann einerseits Hochrisikorohstoffe ausschließen und diese durch alternative Inhaltsstoffen ersetzen. Gleichzeitig kann die Transition hin zu einem höheren Anteil von Stoffen auf nachwachsender Basis unsere Abhängigkeit von landwirtschaftlich erzeugten Materialien erhöhen. Das kann im Ergebnis Auswirkungen auf Arbeitskräfte entlang in der Lieferkette diese Rohstoffe haben. Beiersdorf ist sich dieses Spannungsverhältnisses bewusst und berücksichtigt es in der Gestaltung der erläuterten Maßnahmen.

Insgesamt zeigen sich unsere Maßnahmen in Hinblick auf Arbeitskräfte in der Lieferkette wirksam, da im Berichtsjahr lediglich zwei Vorfälle von Missachtung der Menschenrechte im Unternehmensbereich Consumer über unser Risikoscreening untersucht wurden, bei denen potentielle negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erwartet wurden:

  • Ein Fall von Zwangsarbeit wurde beim Anbau von Agrarrohstoffen festgestellt. Der Vorfall wurde untersucht und Verbesserungsmaßnahmen vor Ort durchgeführt.
  • Ein Geschäftspartner wurde beschuldigt, gesetzliche Ruhepausen nicht eingehalten und Schichtpläne nicht rechtzeitig angekündigt zu haben. In der Untersuchung konnte jedoch keine Bestätigung des Vorwurfs festgestellt werden.

Im Unternehmensbereich tesa wurden im Berichtsjahr keine Vorfälle bekannt. Um identifizierte Vorfälle mit höchster Priorität bearbeiten zu können, stellt Beiersdorf angemessene Mittel und Ressourcen zur Verfügung. Die für die Umsetzung aller genannten Maßnahmen verantwortlichen Funktionen wie die Nachhaltigkeitsabteilung oder der Einkauf wurden im Berichtsjahr auf operativer Ebene durch zusätzliche Mitarbeitende sowie weitere Ressourcen unterstützt. Dazu zählen beispielsweise die Teilnahme an externen Webinaren und anderen Schulungsmaßnahmen. Für die Erarbeitung und Implementierung relevanter Prozesse wurden zusätzliche finanzielle und beratende Ressourcen für Digitalisierungsprojekte bereitgestellt.

Das zugehörige Management verstärkt die Bedeutung des Themenkomplex zusätzlich durch regelmäßige Update-Termine sowie Kommunikation zu Vorstand und Kontrollgremien.

Ziele im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Beiersdorf hat sich zum Management der wesentlichen Risiken und Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Ziele gesetzt, die das Eintreten dieser verhindern sollen. Die Ziele beziehen sich nicht auf positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte.

Consumer

Consumer

Der Unternehmensbereich Consumer hat sich folgende Ziele gesetzt, die für das jeweilige Berichtsjahr gelten:

Abdeckung von 90 % aller Ausgaben mit unterzeichnetem CoC für Geschäftspartner

Beschreibung: Über 90 % der weltweiten Ausgaben von Beiersdorf sollten mit Lieferanten getätigt werden, die unseren „Code of Conduct für Geschäftspartner“ unterzeichnet haben. Da dieser im Jahr 2023 neu veröffentlicht wurde, gilt dieses Ziel unabhängig von der Version des Code of Conducts. Für das Berichtsjahr 2024 haben wir dieses Ziel erreicht.

Umfang: Global, exklusive Chantecaille und La Prairie

Annahmen: Geschäftspartner, die unseren CoC unterschreiben, werden mit unseren umweltlichen und menschenrechtlichen Anforderungen vertraut gemacht und unterzeichnen damit, dass diese respektiert werden und sich entsprechend keine negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte ergeben.

Zeithorizont: Laufend

Überwachung des Ziels: Fortschritte bezüglich der Kennzahlen werden fortlaufend erhoben und monatlich auf globaler Ebene mit den Vice President Procurement und Sustainability geteilt. Zusätzlich werden relevante Mitglieder des Vorstandes vierteljährlich informiert. Relevante Daten entstammen internen Stammdaten- und Vertragsmanagementsystemen.

Zielerreichung: 91 %

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Die Sichtweisen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren legitimer Stellvertreter wurden nicht bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Abdeckung von 100 % aller Geschäftspartner mit Geschäftsvolumen über 50.000 € durch erfolgtes Risikoscreening

Beschreibung: Alle Geschäftspartner von Beiersdorf mit jährlichem Geschäftsvolumen von über 50.000 € sollten im Berichtsjahr ein Risikoprofil über die externe Plattform „EcoVadis IQ“ erhalten haben. Geschäftspartner unterhalb dieser Grenze waren von diesem Ziel ausgenommen. Dieses Ziel wurde für das Berichtsjahr 2024 erreicht.

Umfang: Global, exklusive Chantecaille und La Prairie

Annahmen: Risikoprofile für Lieferanten ermöglichen Priorisierung und entsprechend fokussierte Ausführung weiter oben im Text beschriebener Maßnahmen.

Zeithorizont: Laufend

Überwachung des Ziels: Fortschritte bezüglich der Kennzahlen werden fortlaufend erhoben und monatlich auf globaler Ebene mit den Vice President Procurement und Sustainability geteilt. Zusätzlich werden relevante Mitglieder des Vorstandes vierteljährlich informiert. Relevante Daten entstammen internen Stammdatensystemen sowie der erläuterten externen Plattform „EcoVadis IQ“.

Zielerreichung: 100 %

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Die Sichtweisen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren legitimer Stellvertreter wurden bei der Festlegung des Ziels nicht berücksichtigt.

Die Zielsetzung erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Die operative Ebene aus den Fachbereichen Einkauf und Nachhaltigkeit schlägt ein Ziel vor, das mit dem Head of Sustainability Strategy & Reporting sowie dem Director Procurement Excellence besprochen wird. Im Anschluss wird der Vorschlag den Vice President Sustainability und Procurement zur endgültigen Finalisierung und Annahme vorgestellt.

tesa

tesa

Im Unternehmensbereich tesa wurden folgende Ziele gesetzt:

Nachhaltigkeitsbewertung aller Lieferanten von 45+

Beschreibung: Bis 2030 wollen wir mindestens 80 % unseres gesamten Einkaufsvolumens nur noch an Lieferanten geben, die eine EcoVadis-Bewertung von mindestens 45 Punkten oder höher haben. Der Bezugswert ist das gesamte Einkaufsvolumen im Jahr 2030.

Umfang: Global

Annahmen: Geschäftspartner, die an EcoVadis teilnehmen, legen offen, inwieweit das Nachhaltigkeitsmanagement in ihre Geschäftstätigkeit und Prozesse eingebunden ist und ob sie damit unseren Ansprüchen an eine verantwortungsvolle Lieferkette genügen.

Zeithorizont: Laufend

Überwachung des Ziels: Fortschritte bezüglich der Kennzahlen werden fortlaufend erhoben und monatlich mit dem Vice President Global Procurement geteilt.

Zielerreichung: 56 %

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Die Sichtweisen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren legitimer Stellvertreter wurden nicht bei der Festlegung des Ziels eingebunden.

Unterzeichnung des Code of Conduct for Suppliers

Beschreibung: Bis 2030, sollen 100 % der weltweiten Ausgaben mit Lieferanten getätigt werden, die unseren „Code of Conduct for Suppliers“ unterzeichnet haben. Der Bezugswert sind alle weltweiten direkten und indirekten Ausgaben.

Umfang: Global

Annahmen: Geschäftspartner, die unseren CoC unterschreiben, werden mit unseren umweltlichen und menschenrechtlichen Anforderungen vertraut gemacht und unterzeichnen, dass diese respektiert werden und sich entsprechend keine negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte ergeben.

Zeithorizont: Laufend

Überwachung des Ziels: Fortschritte bezüglich der Kennzahlen werden fortlaufend erhoben und monatlich mit dem Vice President Global Procurement geteilt.

Zielerreichung: 74 %

Einbindung von Interessenträger*innen bei der Zielsetzung: Die Sichtweisen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren legitimer Stellvertreter wurden bei der Festlegung des Ziels nicht berücksichtigt.

Bei tesa sind der Chief Sustainability Officer, die gleichzeitig die interne Funktion des Human Rights Officers bekleidet, und der Vice President Global Procurement für die Zielsetzung verantwortlich.

ESG
ESG steht für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) und bezeichnet Kriterien, die verwendet werden, um die Nachhaltigkeits- und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen sowie deren Management- und Führungspraktiken zu bewerten.
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