Geschäftsbericht 2024

Geschäftsbericht 2024

Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

  • Allgemeine Angaben

Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen

Im Berichtsjahr 2024 gab es im Vergleich zu früheren Zeiträumen maßgebliche Änderungen bei der Erstellung und Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht. Dies betrifft sowohl die Struktur als auch die Inhalte der NFE, die nun in teilweiser Anwendung der ESRS aufgestellt werden. Damit startet Beiersdorf bereits vor Implementierung der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD)-Regulatorik in deutsches Recht mit der Überführung der Anforderungen des Rahmenwerks in die Unternehmens- und Berichtprozesse. Die Kennzahlen und Informationen, die vormals in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance berichtet worden sind, wurden in einigen Fällen um neue, nach ESRS geforderte Angaben ergänzt oder ersetzt. Etwaige methodische Änderungen, die zu Anpassungen bzw. Neuberechnungen bestimmter Kennzahlen führen (z. B. neue wissenschaftliche Erkenntnisse wie die Berichte des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC)) wurden im aktuellen Berichtszeitraum angepasst. Dies wird an entsprechender Stelle im Bericht erläutert.

Schätzungen zur Wertschöpfungskette

Bei der Berechnung von Kennzahlen, die über unsere Konzerngrenzen hinausgehen, z. B. Scope-3-Emissionen, arbeiten wir teilweise mit Schätzungen, da es sich um komplexe und oft indirekte Datenerhebungen aus unserer Wertschöpfungskette handelt. Detaillierte Informationen zur angewandten Methodik bei diesen Schätzungen sind an den entsprechenden Stellen im Bericht erläutert.

CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, umfassende und standardisierte Berichte über ihre Nachhaltigkeitsleistungen, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG), zu erstellen.
ESRS – European Sustainability Reporting Standards
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind ein Set von verbindlichen Berichtsstandards, die im Rahmen der CSRD entwickelt wurden, um Unternehmen bei der einheitlichen und detaillierten Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsinformationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) zu unterstützen.
Scope 1, 2 und 3 Emissionen
Gemäß dem “Greenhouse Gas Protocol” werden die Treibhausgasemissionen eines Unternehmens in drei Bereiche unterteilt: Scope 1umfasst direkte Emissionen im eigenen Unternehmen. Scope 2 umfasst die indirekte Freisetzung von Emissionen durch den Einkauf von Energie. Scope 3 sind alle indirekten Emissionen, die in der vor- und nachgelagerten Lieferkette entstehen.
  • Themenfilter

    Seiten nach Themen filtern

    Seiten nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards) filtern

    • Allgemeine Angaben
    • Klimawandel
    • Umweltverschmutzung
    • Wasser und Meeresressourcen
    • Biologische Vielfalt und Ökosysteme
    • Biologische Vielfalt und Ökosysteme
    • Arbeitskräfte des Unternehmens
    • Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
    • Betroffene Gemeinschaften
    • Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
    • Unternehmensführung

    Ergebnisse