Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
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Allgemeine Angaben
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Im Berichtsjahr 2024 gab es im Vergleich zu früheren Zeiträumen maßgebliche Änderungen bei der Erstellung und Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht. Dies betrifft sowohl die Struktur als auch die Inhalte der NFE, die nun in teilweiser Anwendung der ESRS aufgestellt werden. Damit startet Beiersdorf bereits vor Implementierung der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD)-Regulatorik in deutsches Recht mit der Überführung der Anforderungen des Rahmenwerks in die Unternehmens- und Berichtprozesse. Die Kennzahlen und Informationen, die vormals in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance berichtet worden sind, wurden in einigen Fällen um neue, nach ESRS geforderte Angaben ergänzt oder ersetzt. Etwaige methodische Änderungen, die zu Anpassungen bzw. Neuberechnungen bestimmter Kennzahlen führen (z. B. neue wissenschaftliche Erkenntnisse wie die Berichte des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC)) wurden im aktuellen Berichtszeitraum angepasst. Dies wird an entsprechender Stelle im Bericht erläutert.
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
Bei der Berechnung von Kennzahlen, die über unsere Konzerngrenzen hinausgehen, z. B. Scope-3-Emissionen, arbeiten wir teilweise mit Schätzungen, da es sich um komplexe und oft indirekte Datenerhebungen aus unserer Wertschöpfungskette handelt. Detaillierte Informationen zur angewandten Methodik bei diesen Schätzungen sind an den entsprechenden Stellen im Bericht erläutert.