Geschäftsbericht 2024

Geschäftsbericht 2024

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

  • Allgemeine Angaben

Die Beiersdorf AG hat mit Vorstand und Aufsichtsrat die für Aktiengesellschaften in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur.

Vorstand

Unser Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und führt die Geschäfte. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben handelt er im Unternehmensinteresse und ist der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Zur Unterstützung der operativen Steuerung des Unternehmensbereichs Consumer des Beiersdorf Konzerns wurde ein Executive Committee eingerichtet, dem die Mitglieder des Vorstands sowie zusätzlich zwei Personen mit globalen Managementfunktionen angehören.

Der Vorstand des Beiersdorf Konzerns besteht aus sieben Mitgliedern, davon waren 2024 43 % weiblich (Astrid Hermann, Nicola D. Lafrentz und Grita Loebsack).

Alle Mitglieder des Vorstands müssen über einschlägige internationale Berufserfahrung durch langjährige Tätigkeiten im Ausland oder besondere Kenntnisse der für Beiersdorf wichtigen ausländischen Märkte verfügen. Des Weiteren werden Branchenkenntnisse vorausgesetzt.

Im Vorstand liegt die übergeordnete Verantwortung für das Thema Nachhaltigkeit beim Vorsitzenden des Vorstands, Vincent Warnery, sowie bei der Arbeitsdirektorin, Nicola D. Lafrentz. Innerhalb des Executive Committees verfügen zusätzlich Dr. Gitta Neufang (Chief Research & Development Officer) sowie Michael Frey (Chief Supply Chain Officer) über Kompetenzen in den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG). Dr. Gitta Neufang ist außerdem Sponsorin des Sustainability Council, dem funktionsübergreifenden Steuerungsgremium für wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte im Unternehmensbereich Consumer (siehe Abschnitt „ESG-Governance“).

Aufsichtsrat

Unser Aufsichtsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, davon waren 2024

  • 58 % weiblich,
  • 50 % auf Seite der Anteilseigner*innen und 100 % auf Seite der Arbeitnehmer*innen nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex, und
  • sechs Mitglieder Arbeitnehmervertreter*innen.

Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. In fachlicher Hinsicht müssen die Mitglieder gemäß § 100 Absatz 5 Aktiengesetz (AktG) in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor des Unternehmens vertraut sein; darüber hinaus soll mindestens jeweils ein Mitglied über Kenntnisse und Erfahrungen insbesondere auf den folgenden Gebieten verfügen:

  • Geschäftsfeld- und Sektorvertrautheit (Konsumgüter; Beauty und Haut-/Körperpflege, internationale Märkte, inkl. Emerging Markets)
  • Marketing und Vertrieb (Markenentwicklung und -führung, Vertrieb und Handel, Kommunikation und Medien)
  • Forschung und Entwicklung (F&E), einschließlich Innovationsmanagement
  • Supply Chain (Lieferketten und Produktion)
  • Personal und Organisation (Personalentwicklung und -führung, Unternehmensorganisation, Unternehmenskultur, Diversität)
  • ESG (Nachhaltigkeit, Corporate Social Responsibility, Ethik)
  • Recht und Governance (Recht, Compliance Revision, Aufsichtsrecht, Corporate Governance)
  • Informationstechnik (IT) und Digitalisierung (Digitalisierung, Datenmanagement, IT und IT Security)
  • Finanzen (Finanzwesen und Controlling, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, jeweils inklusive Nachhaltigkeitsberichterstattung, Risikomanagement und interne Kontrollsysteme)

Die ESG-Verantwortung liegt im Aufsichtsrat seit 2024 bei Donya-Florence Amer.

Weitere Informationen zu Zusammensetzung und Diversität von Vorstand und Aufsichtsrat sind in der „Erklärung zur Unternehmensführung“ zu finden.

Compliance Management

Der Vorstand ist dafür verantwortlich, ein hinreichendes Compliance Management System (CMS) einzurichten und zu überwachen. Beide Unternehmensbereiche, Consumer und tesa, haben CMS implementiert, die einem einheitlichen Standard folgen und in enger Abstimmung mit ihren Corporate-Compliance-Abteilungen für alle Tochtergesellschaften in den Unternehmensbereichen Consumer sowie tesa umgesetzt werden. Die Corporate-Compliance-Abteilungen sind auch dafür verantwortlich, die CMS weiterzuentwickeln und zu überwachen sowie Mindeststandards für unsere Compliance-Programme zu definieren.

Jährlich berichten die Corporate-Compliance-Abteilungen von Consumer und tesa dem Vorstand und dem Aufsichtsrat umfassend über die konzernweite Wirksamkeit unserer CMS und über Fortschritte zu weiteren Compliance-Themen wie Antikorruption. Im Vorfeld werden hierfür sowohl Compliance-Vorfälle als auch der Stand der Umsetzung unserer Compliance-Programme zentral sowie in den Tochtergesellschaften weltweit erfasst. Anhand der Ergebnisse werden gezielt weiterer Handlungsbedarf abgeleitet und entsprechende Maßnahmen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung durch die Corporate-Compliance-Abteilungen umgesetzt. Unterjährige Berichterstattungen an den Vorstand erfolgen zusätzlich zu ausgewählten Compliance-Themen.

Über diese Berichterstattungen hinaus werden der Vorstand und Aufsichtsrat in wiederkehrenden Abständen zu grundsätzlichen Compliance-Themen und rechtlichen Aspekten informiert und geschult.

Weitere Informationen zum CMS sind im Kapitel „ESRS G1 – Unternehmensführung“ zu finden.

ESG-Governance

Der Vorstand unter der Leitung des Chief Executive Officers (CEO) Vincent Warnery ist für die Genehmigung der Nachhaltigkeitsstrategien und der damit verbundenen Gruppenziele verantwortlich. Er delegiert die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie auf die Funktion Corporate Sustainability, die vom Vice President Sustainability Jean-François Pascal geleitet wird, sowie an die Nachhaltigkeitsexpert*innen innerhalb der Marken und Funktionen. Diese berichten dem Vorstand monatlich über die Umsetzung der Strategien und die Fortschritte bei den Zielen und Meilensteinen.

ESG-Governance (Unternehmensbereich Consumer)

ESG Governance (Unternehmensbereich Consumer) (Grafik)

Der Vorstand sorgt ferner für ein im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit und Risikolage angemessenes und wirksames internes Controlling und Risikomanagement. Diese decken auch die für das Unternehmen relevanten nachhaltigkeitsbezogenen Ziele ab. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend (ca. drei bis fünf Mal im Jahr und zusätzlich bei dringenden Anliegen) über alle für das Unternehmen relevanten Fragestellungen, insbesondere auch zur Nachhaltigkeit. Dabei erläutert er Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von den Plänen und Zielen.

Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung bei der Leitung des Unternehmens. Dazu zählen auch Nachhaltigkeitsthemen. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten für einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und zur nachhaltigen Wertschöpfung eng zusammen.

Im Jahr 2024 wurde innerhalb des Aufsichtsrats ein neuer Digital- & ESG-Ausschuss gegründet; er besteht aus jeweils drei Vertreter*innen der Anteilseigner*innen und der Arbeitnehmer*innen. Der Digital- & ESG-Ausschuss berät und überwacht den Vorstand bei der Unternehmensführung in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen. Dazu zählen Strategien, Zielsetzungen und Initiativen zu Klima- und Umweltauswirkungen, Kreislaufwirtschaft, sozialen Aspekten und Menschenrechten sowie dem Engagement für eine inklusive Gesellschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette und darüber hinaus. Zudem unterstützt der Digital- & ESG-Ausschuss den Präsidialausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen für die Vorstandsvergütung.

Die Zuständigkeiten für die Überwachung von Nachhaltigkeitsthemen sind in den Aufgabenbereichen und Mandaten von Vorstand und Aufsichtsrat verankert. Diese Zuständigkeiten sind in unseren Corporate Governance-Richtlinien dargelegt, in denen die Pflichten im Zusammenhang mit der Überwachung und dem Management von Nachhaltigkeitsthemen detailliert beschrieben sind.

Um sicherzustellen, dass die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats über angemessenes nachhaltigkeitsbezogenes Wissen zu den als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen verfügen, erhalten sie bedarfsorientiert gezielte Schulungen, in der Regel einmal jährlich.

ESG
ESG steht für Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) und bezeichnet Kriterien, die verwendet werden, um die Nachhaltigkeits- und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen sowie deren Management- und Führungspraktiken zu bewerten.
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