31. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und rechtliche Risiken
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31.12.2022 |
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Zahlungswirksam |
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Nicht zahlungswirksame Änderungen |
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im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
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Wechselkurseffekte |
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Veränderungen des Konsolidierungskreises |
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sonstige Änderungen1 |
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31.12.2023 |
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Darlehensverbindlichkeiten |
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367 |
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−184 |
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— |
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— |
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— |
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183 |
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Leasingverbindlichkeiten |
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191 |
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−68 |
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−2 |
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— |
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112 |
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233 |
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31.12.2023 |
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Zahlungswirksam |
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Nicht zahlungswirksame Änderungen |
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31.12.2024 |
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im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
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Wechselkurseffekte |
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Veränderungen des Konsolidierungskreises |
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sonstige Änderungen1 |
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Darlehensverbindlichkeiten |
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183 |
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−153 |
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— |
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— |
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— |
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30 |
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Leasingverbindlichkeiten |
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233 |
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−75 |
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2 |
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— |
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75 |
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235 |
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Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften betrugen 71 Mio. € (Vorjahr: 107 Mio. €).
Leasingaufwendungen des Berichtsjahres beinhalteten Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse in Höhe von 32 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €), Aufwendungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingzahlungen in Höhe von 14 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €). Insgesamt beliefen sich die Leasingzahlungen im Geschäftsjahr 2024 auf 124 Mio. € (Vorjahr: 108 Mio. €).
Rechtliche Risiken
Die seit 2016 anhängige Klage des Insolvenzverwalters der Schlecker e.K. in Bezug auf ein abgeschlossenes deutsches Kartellverfahren wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Die Revision wurde auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hin ohne Begründung durch den Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und hat das Verfahren an die zweite Instanz zur neuen Entscheidung zurückverwiesen. Das Verfahren richtet sich auch noch gegen sechs weitere Unternehmen. Es beinhaltet eine gesamtschuldnerisch gegen alle Beklagten erhobene Schadenersatzforderung in Höhe von rund 200 Mio. € plus Zinsen. Entscheidungen über weitere erst- bzw. zweitinstanzlich gerichtlich geltend gemachte Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit diesem Kartellverfahren stehen noch aus. In einem dieser Verfahren erließ das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht am 21.Oktober 2024 ein Urteil, in dem Beiersdorf zu einer Zahlung von rund 0,2 Mio. € nebst Zinsen verurteilt wird. Dieses Urteil ist bisher nicht bestandskräftig. Beiersdorf bestreitet weiterhin die Forderungen.
Neben den in den Sonstigen Rückstellungen und Ertragssteuerverbindlichkeiten bilanzierten Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und strittige Steuerpositionen sind Eventualverbindlichkeiten aufgrund von streitigen indirekten Steuern in Brasilien und Verbrauchsteuern in Deutschland vorhanden, die nicht bilanziert worden sind, da nach Einschätzung davon ausgegangen wird, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht begründet sind und nicht durchgesetzt werden können.
Einschätzungen zum Verlauf und zu den Ergebnissen von Rechtsstreitigkeiten sowie von Steuer- und Zollprüfungen sind mit erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Ergebnisse, die von unseren Erwartungen abweichen, können eine Auswirkung auf die Höhe der erfassten Kosten und Rückstellungen oder Verbindlichkeiten haben. Zum Abschlussstichtag gehen wir davon aus, dass auf Basis der derzeit vorliegenden Informationen keine weiteren wesentlichen Belastungen für den Konzern zu erwarten sind.