Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung
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Allgemeine Angaben
Mit dieser Erklärung informiert Beiersdorf innerhalb des Lageberichts über wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte. Die Nichtfinanzielle Erklärung (NFE) wurde gemäß §§ 289b ff. Handelsgesetzbuch (HGB) und 315b bis 315c HGB aufgestellt und stellt somit die zusammengefasste NFE für den Beiersdorf Konzern und die Beiersdorf AG als Mutterunternehmen dar. Sofern nicht anders dargestellt, betreffen die qualitativen Informationen in Bezug auf den Geschäftsbereich Consumer auch die Beiersdorf AG. Die Ergebnisse der Konzepte für die Beiersdorf AG sind mit der Darstellung für den Geschäftsbereich Consumer vergleichbar.
Beiersdorf wendet teilweise den ersten Satz der „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) als Rahmenwerk für die nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß § 315c HGB i. V. m. § 289d HGB an. Dies bedeutet, dass nicht sämtliche Bestandteile unserer NFE unter Beachtung der ESRS aufgestellt wurden. Eine Übersicht der im Bericht enthaltenen Angabepflichten ist in „Anhang A“ zu finden. Darin wird aufgezeigt, bei welchen Angabepflichten eine vollumfängliche oder teilweise Umsetzung vorliegt.
Seit dem Geschäftsjahr 2021 berichtet Beiersdorf gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung innerhalb der NFE über Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und operative Ausgaben, die mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten verbunden sind.
Für unsere NFE in Bezug auf die Beiersdorf AG nach § 289b HGB haben wir kein Rahmenwerk verwendet, weil für unsere Stakeholder eine (zumindest teilweise ESRS-konforme) NFE für den Konzern von Relevanz ist.
Der Konsolidierungskreis der NFE entspricht grundsätzlich dem des Geschäftsberichts (s. „Konzernanhang“) mit Ausnahme unseres Joint Venture NIVEA-Kao, unserer Mehrheitsbeteiligung S-Biomedic sowie den Marken Chantecaille, La Prairie und Coppertone. In den Kapiteln zu ESRS E1, ESRS E3, ESRS S1, ESRS S2 und ESRS G1 gibt es Abweichungen. Die genannten Gesellschaften sind dort teilweise in die Zahlen integriert. Diese Abweichungen werden an den entsprechenden Stellen im Bericht näher erläutert.
Bei der Bewertung der Wesentlichkeit wurden Auswirkungen, Risiken und Chancen im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betrachtet. Eine detaillierte Übersicht der als wesentlich identifizierten positiven und negativen Auswirkungen, finanziellen Risiken und Chancen und deren Verortung in der Wertschöpfungskette ist im Abschnitt „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“ sowie in den jeweiligen themenbezogenen Kapiteln zu finden. Wesentliche Risiken aus unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor.
Die den wesentlichen Themen zugehörigen Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen sind in den folgenden Kapiteln dargestellt. Ob diese sich auf den eigenen Geschäftsbereich und/oder die vor- bzw. nachgelagerte Wertschöpfungskette beziehen, hängt von der Wesentlichkeitsbewertung des jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekts ab sowie von dessen spezifischer Verortung in der Wertschöpfungskette. In der zum Zeitpunkt der Berichtveröffentlichung letzten deutschen Sprachfassung der ESRS wird der englische Begriff „Policies“ mit „Konzepte“ übersetzt. Beiersdorf nutzt jedoch in der deutschen Fassung dieser Nichtfinanziellen Erklärung durchgängig den Begriff „Richtlinien“ als Übersetzung für „Policies“.
Die Schutzklausel findet keine Anwendung; es wurden keine Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, ausgelassen.