Vergütung des Vorstands
Der Aufsichtsrat ist für die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands zuständig. Er befasste sich in seinen Sitzungen am 5. Februar 2024, 23. Februar 2024, 18. April 2024, 30. August 2024 und 29. November 2024 mit der Struktur und Angemessenheit der Vorstandsvergütung oder mit individuellen Vergütungsfragen. Am 3. Februar 2025 stellte der Aufsichtsrat die Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 fest. Sämtliche Entscheidungen des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit der Vergütung des Vorstands wurden durch den Präsidialausschuss des Aufsichtsrats vorbereitet.