Geschäftsbericht 2024

Geschäftsbericht 2024

Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens befassen

  • Allgemeine Angaben

Unsere konzernweite Nachhaltigkeitsfunktion Corporate Sustainability ist für die strategische Ausgestaltung unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten zuständig und informiert die Geschäftsleitung regelmäßig über Fortschritte und Handlungsbedarf. Die Funktion Corporate Sustainability berichtet monatlich direkt an den Vorstandsvorsitzenden der Beiersdorf AG, der das Thema Nachhaltigkeit verantwortet. Die Finanzvorständin wird quartalsweise zu Compliance- und Reporting-bezogenen Themen informiert (z. B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD), CSRD, „European Deforestation Regulation“ (EUDR)). Außerdem gibt es weitere bedarfsorientierte Einzeltermine mit Vorständen und Mitgliedern des Executive Committees, des Aufsichtsrats und des gesamten Vorstands. Der Prüfungsausschuss wird zwei- bis dreimal im Jahr zu Nachhaltigkeitsthemen informiert.

Zwei funktionsübergreifende Steuerungsgremien beaufsichtigen die Behandlung wesentlicher Nachhaltigkeitsaspekte: der Sustainability Council für den Unternehmensbereich Consumer und das Global Executive Committee für tesa. Im Sustainability Council sind die Leiter*innen aller relevanten Fachbereiche vertreten, denen jeweils die Vorstandsmitglieder vorstehen. Das Gremium tritt mindestens vierteljährlich zusammen. Das Global Executive Committee bei tesa besteht aus den Vorstandsmitgliedern und weiteren Führungskräften. Das Komitee tagt alle zwei Wochen und bespricht in diesem Rahmen auch nachhaltigkeitsbezogene Themen. Daneben berichtet der Chief Sustainability Officer direkt an den Vorstandsvorsitzenden von tesa.

Im Berichtsjahr wurden folgende Nachhaltigkeitsthemen in Vorstands- und Aufsichtsratsmeetings diskutiert:

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Risiken in Bezug auf Menschenrechte
  • Biodiversität
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Sozialschutz
  • Diversität
  • Kreislaufwirtschaft

Durch die regelmäßige Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen an Vorstand und Aufsichtsrat soll sichergestellt werden, dass wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Überwachung der Strategie, bei Entscheidungen über wichtige Transaktionen und im Risikomanagement berücksichtigt werden und ggf. Kompromisse (Trade-offs) behandelt werden.

CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, umfassende und standardisierte Berichte über ihre Nachhaltigkeitsleistungen, einschließlich Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG), zu erstellen.
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    • Wasser und Meeresressourcen
    • Biologische Vielfalt und Ökosysteme
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    • Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
    • Betroffene Gemeinschaften
    • Verbraucher*innen und Endnutzer*innen
    • Unternehmensführung

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