Geschäftsbericht 2024

Geschäftsbericht 2024

9. Ertragsteuern

Der Ertragsteueraufwand einschließlich der latenten Steuern setzt sich wie folgt zusammen:

(in Mio. €)

 

 

2023

 

2024

Tatsächliche Ertragsteuern

 

 

 

 

Deutschland

 

109

 

159

International

 

307

 

267

 

 

416

 

426

Latente Steuern

 

−60

 

−28

Ertragsteuern

 

356

 

398

Überleitung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands

Der tatsächlich erfasste Ertragsteueraufwand liegt bei einer effektiven Steuerquote von 30,0 % (Vorjahr: 32,2 %) um 65 Mio. € (Vorjahr: 106 Mio. €) über dem erwarteten Ertragsteueraufwand. Der erwartete Steuersatz wird als gewichteter Durchschnitt aus den Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und beträgt 25,1 % (Vorjahr: 22,6 %). In den Ertragsteuern erfasst der Konzern einen laufenden Steueraufwand in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) für die Ergänzungssteuer im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung. Von den latenten Steuererträgen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €) entfallen 10 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) auf Verlustvorträge und 18 Mio. € (Vorjahr: 53 Mio. €) auf temporäre Differenzen.

Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlich erfassten Ertragsteueraufwand zeigt die folgende Tabelle:

Tatsächlicher Ertragsteueraufwand(in Mio. €)

 

 

2023

 

2024

Erwarteter Ertragsteueraufwand bei einem Steuersatz von 25,1 % (Vorjahr: 22,6 %)

 

250

 

333

Steuern Vorjahre

 

12

 

17

Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge

 

−24

 

−14

Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

 

9

 

3

Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen1

 

106

 

71

Steuerminderungen aufgrund der Nutzung/Aktivierung bislang nicht angesetzter steuerlicher Verlustvorträge

 

−17

 

−16

Steuermehrungen aufgrund der Nichtansetzung steuerlicher Verlustvorträge

 

19

 

21

Steuersatzänderungen

 

 

−5

Sonstige Steuereffekte1

 

1

 

−12

Tatsächlicher Ertragsteueraufwand

 

356

 

398

1

Steuermehrungen aufgrund nicht anrechenbare Quellensteuer in Höhe von 41 Mio. €, im Vorjahr unter der Position Sonstige Steuereffekte ausgewiesen, sind jetzt in der Position Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen ausgewiesen.

Es bestehen steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften in Höhe von 275 Mio. € (Vorjahr: 271 Mio. €), für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert worden sind, deren Verfallsdaten nachfolgend dargestellt sind.

Verfallsdaten steuerlicher Verlustvorträge und noch nicht genutzter Steuergutschriften(in Mio. €)

 

 

31.12.2023

 

31.12.2024

Verfallsdatum innerhalb von

 

 

 

 

1 Jahr

 

 

5

2 Jahren

 

9

 

13

3 Jahren

 

12

 

14

mehr als 3 Jahren

 

90

 

107

Unbegrenzt vortragsfähig

 

160

 

136

 

 

271

 

275

Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Insgesamt waren latente Steueransprüche in Höhe von 49 Mio. € (Vorjahr: 49 Mio. €) bei Gesellschaften aktiviert worden, die in dem laufenden oder vorangegangenen Geschäftsjahr einen Verlust erwirtschaftet hat. Auf Basis positiver Einschätzungen der Geschäftsentwicklung wird davon ausgegangen, dass das künftige steuerliche Einkommen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausreichen wird, um die aktivierten latenten Steuern realisieren zu können. Für die Beurteilung werden neben der Ergebnisentwicklung der Vergangenheit und Erwartungen für die Zukunft auch Strukturmaßnahmen berücksichtigt. Für temporäre Differenzen in Höhe von 37 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) wurde im laufenden Jahr keine aktive latente Steuer angesetzt, da deren Nutzung durch positive steuerliche Ergebnisse zum Bilanzstichtag in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.

Die latenten Steuern betreffen die folgenden Bilanzpositionen und Sachverhalte:

Zuordnung der latenten Steuern(in Mio. €)

 

 

Latente
Steueransprüche

 

Latente
Steuerverbindlichkeiten

 

 

31.12.2023

 

31.12.2024

 

31.12.2023

 

31.12.2024

Langfristige Vermögenswerte1

 

37

 

42

 

111

 

118

Vorräte1

 

53

 

58

 

11

 

9

Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte1

 

26

 

38

 

40

 

29

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

 

39

 

34

 

67

 

50

Übrige Rückstellungen1

 

89

 

106

 

3

 

2

Verbindlichkeiten1

 

153

 

91

 

9

 

8

Thesaurierte Gewinne

 

 

 

29

 

15

Verlustvorträge

 

44

 

52

 

 

 

 

441

 

421

 

270

 

231

Saldierungen1

 

−137

 

−96

 

−137

 

−96

Latente Steuern in der Bilanz

 

304

 

325

 

133

 

135

1

Die Zahlen des Vorjahres sind angepasst worden aufgrund einer anderen bilanziellen Zuordnung.

Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr saldiert ein aktiver latenter Steueranspruch in Höhe von 190 Mio. € (Vorjahr: 171 Mio. €). Von der Veränderung in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €) wurden 2 Mio. € erfolgsneutral und eigenkapitalerhöhend gebildet (Vorjahr: eigenkapitalmindernd 4 Mio. €). Die Veränderung der direkt im Eigenkapital bzw. im sonstigen Ergebnis erfassten latenten Steuern wurde in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) in der Cashflow-Hedge-Rücklage, –2 Mio. € (Vorjahr: –2 Mio. €) in der Rücklage für FVOCI Bewertete Fremdkapitalinstrumente, und –2 Mio. € (Vorjahr: –8 Mio. €) aus der Umbewertung von Pensionen innerhalb der Gewinnrücklagen erfasst. 28 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €) wurden ertragswirksam erfasst. Währungseffekte beeinflussten die Position mit –11 Mio. € (Vorjahr: –6 Mio. €).

Auf thesaurierte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften werden grundsätzlich keine latenten Steuern abgegrenzt, da diese Gewinne aus heutiger Sicht in den Unternehmen permanent investiert bleiben sollen. Die Höhe dieser temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern angesetzt wurden, betrug 6.185 Mio. € (Vorjahr 5.135 Mio. €). In Fällen, in denen Ausschüttungen geplant sind, werden die steuerlichen Konsequenzen solcher Ausschüttungen abgegrenzt. Für die Berechnung wird der jeweils anzuwendende Quellensteuersatz, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der deutschen Besteuerung von ausgeschütteten Dividenden, herangezogen. Im Berichtsjahr sind hierfür 15 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt worden.

Einige unserer Tochtergesellschaften unterliegen aktuell Betriebsprüfungen. In Einklang mit IFRIC 23 sind strittige Steuerpositionen mit ihrem wahrscheinlichsten Zahlungsmittelabfluss angesetzt.

Die Ertragsteuerforderungen zum Bilanzstichtag resultieren aus Erstattungsansprüchen sowie Forderungen in Zusammenhang mit unsicheren Steuerpositionen nach IFRIC 23. In einem Fall hat die Finanzbehörde in Österreich einen angesetzten Liquidationsverlust steuerlich nicht anerkannt. Gegen die Bescheide der betroffenen Jahre haben wir Rechtsmittel eingelegt. Wir sind der Überzeugung, dass wir in dem Verfahren unsere Auffassung durchsetzen werden. Eine finale Entscheidung ist erst in einigen Jahren zu erwarten. Für diesen Fall haben wir Ertragsteuerforderungen in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €) bilanziert.

Dividende
Die Dividende ist der auf eine einzelne Aktie entfallende Anteil des ausgeschütteten Gewinns einer Aktiengesellschaft.
Eigenkapital
Das Eigenkapital eines Unternehmens gibt die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens und der Schulden an.
Latente Steuern
Bilanzposten für latente Steuern zum Ausgleich des Unterschieds aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den steuerbilanziellen und den im IFRS-Abschluss berücksichtigten Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen.
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