9. Ertragsteuern
Der Ertragsteueraufwand einschließlich der latenten Steuern setzt sich wie folgt zusammen:
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2023 |
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2024 |
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Tatsächliche Ertragsteuern |
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Deutschland |
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109 |
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159 |
International |
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307 |
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267 |
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416 |
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426 |
Latente Steuern |
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−60 |
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−28 |
Ertragsteuern |
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356 |
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398 |
Überleitung des tatsächlichen Ertragsteueraufwands
Der tatsächlich erfasste Ertragsteueraufwand liegt bei einer effektiven Steuerquote von 30,0 % (Vorjahr: 32,2 %) um 65 Mio. € (Vorjahr: 106 Mio. €) über dem erwarteten Ertragsteueraufwand. Der erwartete Steuersatz wird als gewichteter Durchschnitt aus den Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und beträgt 25,1 % (Vorjahr: 22,6 %). In den Ertragsteuern erfasst der Konzern einen laufenden Steueraufwand in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) für die Ergänzungssteuer im Zusammenhang mit der globalen Mindestbesteuerung. Von den latenten Steuererträgen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €) entfallen 10 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) auf Verlustvorträge und 18 Mio. € (Vorjahr: 53 Mio. €) auf temporäre Differenzen.
Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlich erfassten Ertragsteueraufwand zeigt die folgende Tabelle:
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2023 |
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2024 |
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Erwarteter Ertragsteueraufwand bei einem Steuersatz von 25,1 % (Vorjahr: 22,6 %) |
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250 |
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333 |
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Steuern Vorjahre |
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12 |
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17 |
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Steuerminderungen aufgrund steuerfreier Erträge |
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−24 |
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−14 |
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Steuermehrungen aufgrund steuerlich nicht abzugsfähiger Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts |
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9 |
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3 |
|||
Steuermehrungen aufgrund sonstiger steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen1 |
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106 |
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71 |
|||
Steuerminderungen aufgrund der Nutzung/Aktivierung bislang nicht angesetzter steuerlicher Verlustvorträge |
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−17 |
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−16 |
|||
Steuermehrungen aufgrund der Nichtansetzung steuerlicher Verlustvorträge |
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19 |
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21 |
|||
Steuersatzänderungen |
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— |
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−5 |
|||
Sonstige Steuereffekte1 |
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1 |
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−12 |
|||
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand |
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356 |
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398 |
|||
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Es bestehen steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften in Höhe von 275 Mio. € (Vorjahr: 271 Mio. €), für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert worden sind, deren Verfallsdaten nachfolgend dargestellt sind.
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31.12.2023 |
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31.12.2024 |
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Verfallsdatum innerhalb von |
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1 Jahr |
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— |
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5 |
2 Jahren |
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9 |
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13 |
3 Jahren |
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12 |
|
14 |
mehr als 3 Jahren |
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90 |
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107 |
Unbegrenzt vortragsfähig |
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160 |
|
136 |
|
|
271 |
|
275 |
Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Insgesamt waren latente Steueransprüche in Höhe von 49 Mio. € (Vorjahr: 49 Mio. €) bei Gesellschaften aktiviert worden, die in dem laufenden oder vorangegangenen Geschäftsjahr einen Verlust erwirtschaftet hat. Auf Basis positiver Einschätzungen der Geschäftsentwicklung wird davon ausgegangen, dass das künftige steuerliche Einkommen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausreichen wird, um die aktivierten latenten Steuern realisieren zu können. Für die Beurteilung werden neben der Ergebnisentwicklung der Vergangenheit und Erwartungen für die Zukunft auch Strukturmaßnahmen berücksichtigt. Für temporäre Differenzen in Höhe von 37 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) wurde im laufenden Jahr keine aktive latente Steuer angesetzt, da deren Nutzung durch positive steuerliche Ergebnisse zum Bilanzstichtag in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.
Die latenten Steuern betreffen die folgenden Bilanzpositionen und Sachverhalte:
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Latente |
|
Latente |
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31.12.2023 |
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31.12.2024 |
|
31.12.2023 |
|
31.12.2024 |
|||
Langfristige Vermögenswerte1 |
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37 |
|
42 |
|
111 |
|
118 |
|||
Vorräte1 |
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53 |
|
58 |
|
11 |
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9 |
|||
Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte1 |
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26 |
|
38 |
|
40 |
|
29 |
|||
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
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39 |
|
34 |
|
67 |
|
50 |
|||
Übrige Rückstellungen1 |
|
89 |
|
106 |
|
3 |
|
2 |
|||
Verbindlichkeiten1 |
|
153 |
|
91 |
|
9 |
|
8 |
|||
Thesaurierte Gewinne |
|
— |
|
— |
|
29 |
|
15 |
|||
Verlustvorträge |
|
44 |
|
52 |
|
— |
|
— |
|||
|
|
441 |
|
421 |
|
270 |
|
231 |
|||
Saldierungen1 |
|
−137 |
|
−96 |
|
−137 |
|
−96 |
|||
Latente Steuern in der Bilanz |
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304 |
|
325 |
|
133 |
|
135 |
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Insgesamt ergab sich im Geschäftsjahr saldiert ein aktiver latenter Steueranspruch in Höhe von 190 Mio. € (Vorjahr: 171 Mio. €). Von der Veränderung in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €) wurden 2 Mio. € erfolgsneutral und eigenkapitalerhöhend gebildet (Vorjahr: eigenkapitalmindernd 4 Mio. €). Die Veränderung der direkt im Eigenkapital bzw. im sonstigen Ergebnis erfassten latenten Steuern wurde in Höhe von 6 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) in der Cashflow-Hedge-Rücklage, –2 Mio. € (Vorjahr: –2 Mio. €) in der Rücklage für FVOCI Bewertete Fremdkapitalinstrumente, und –2 Mio. € (Vorjahr: –8 Mio. €) aus der Umbewertung von Pensionen innerhalb der Gewinnrücklagen erfasst. 28 Mio. € (Vorjahr: 60 Mio. €) wurden ertragswirksam erfasst. Währungseffekte beeinflussten die Position mit –11 Mio. € (Vorjahr: –6 Mio. €).
Auf thesaurierte Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften werden grundsätzlich keine latenten Steuern abgegrenzt, da diese Gewinne aus heutiger Sicht in den Unternehmen permanent investiert bleiben sollen. Die Höhe dieser temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern angesetzt wurden, betrug 6.185 Mio. € (Vorjahr 5.135 Mio. €). In Fällen, in denen Ausschüttungen geplant sind, werden die steuerlichen Konsequenzen solcher Ausschüttungen abgegrenzt. Für die Berechnung wird der jeweils anzuwendende Quellensteuersatz, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der deutschen Besteuerung von ausgeschütteten Dividenden, herangezogen. Im Berichtsjahr sind hierfür 15 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt worden.
Einige unserer Tochtergesellschaften unterliegen aktuell Betriebsprüfungen. In Einklang mit IFRIC 23 sind strittige Steuerpositionen mit ihrem wahrscheinlichsten Zahlungsmittelabfluss angesetzt.
Die Ertragsteuerforderungen zum Bilanzstichtag resultieren aus Erstattungsansprüchen sowie Forderungen in Zusammenhang mit unsicheren Steuerpositionen nach IFRIC 23. In einem Fall hat die Finanzbehörde in Österreich einen angesetzten Liquidationsverlust steuerlich nicht anerkannt. Gegen die Bescheide der betroffenen Jahre haben wir Rechtsmittel eingelegt. Wir sind der Überzeugung, dass wir in dem Verfahren unsere Auffassung durchsetzen werden. Eine finale Entscheidung ist erst in einigen Jahren zu erwarten. Für diesen Fall haben wir Ertragsteuerforderungen in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €) bilanziert.