Geschäftsbericht 2025

Geschäftsbericht 2025

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nichtfinanziellen Erklärung

  • Allgemeine Angaben

Mit dieser Erklärung informiert Beiersdorf innerhalb des Lageberichts über wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte. Die Nichtfinanzielle Erklärung (NFE) wurde gemäß §§ 289b ff. Handelsgesetzbuch (HGB) und 315b bis 315c HGB aufgestellt und stellt somit die zusammengefasste NFE für den Beiersdorf Konzern und die Beiersdorf AG als Mutterunternehmen dar. Sofern nicht anders dargestellt, betreffen die qualitativen Informationen in Bezug auf den Unternehmensbereich Consumer auch die Beiersdorf AG. Die Ergebnisse der Konzepte für die Beiersdorf AG sind mit der Darstellung für den Unternehmensbereich Consumer vergleichbar.

Beiersdorf wendet teilweise den ersten Satz der „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) als Rahmenwerk für die nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß § 315c HGB i. V. m. § 289d HGB an. Dies bedeutet, dass nicht sämtliche Bestandteile unserer NFE unter Beachtung der ESRS aufgestellt wurden. Eine Übersicht der im Bericht enthaltenen Angabepflichten ist in „Anhang A“ zu finden. Darin wird aufgezeigt, bei welchen Angabepflichten eine vollumfängliche oder teilweise Umsetzung vorliegt. Es werden sämtliche geltenden Phase-in-Erleichterungen angewendet, einschließlich der Bestimmungen des „Quick-fix Delegated Acts“. Dementsprechend erfolgt in den Kapiteln ESRS S2, S3 und S4 eine zusammengefasste Berichterstattung. Vorjahreszahlen werden grundsätzlich nicht ausgewiesen; ausgenommen hiervon sind die Emissions- und Energiekennzahlen in ESRS E1 sowie spezifische Zielvorgaben in ESRS S1. Für die NFE in Bezug auf die Beiersdorf AG gemäß § 289b HGB haben wir kein Rahmenwerk verwendet. Für unsere Stakeholder ist eine (zumindest teilweise ESRS-konforme) NFE auf Konzernebene von Relevanz.

Beiersdorf berichtet gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung über Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und operative Ausgaben, die mit ökologisch nachhaltigen Aktivitäten verbunden sind.

Der Konsolidierungskreis der NFE entspricht grundsätzlich dem des Geschäftsberichts (siehe „Konzernanhang“) mit Ausnahme unseres Joint Venture NIVEA-Kao, unserer Mehrheitsbeteiligung
S-Biomedic sowie den Marken Chantecaille, La Prairie und Coppertone. In den Kapiteln zu ESRS E1, ESRS E2, ESRS E5, ESRS S1, ESRS S2 und ESRS G1 gibt es Abweichungen. Die genannten Gesellschaften sind dort teilweise in die Zahlen integriert. Diese Abweichungen werden an den entsprechenden Stellen im Bericht näher erläutert. Die Kennzahlen unter ESRS E3 beziehen sich lediglich auf unsere Produktionswerke.

Bei der Bewertung der Wesentlichkeit wurden Auswirkungen, Risiken und Chancen im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette betrachtet. Eine detaillierte Übersicht der als wesentlich identifizierten positiven und negativen Auswirkungen, finanziellen Risiken und Chancen ist in den jeweiligen themenbezogenen Kapiteln zu finden. Wesentliche Risiken aus unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie aus Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte nach § 289c HGB haben, liegen nicht vor.

Die den wesentlichen Themen zugehörigen Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen sind in den folgenden Kapiteln dargestellt. Ob diese sich auf den eigenen Geschäftsbereich und/oder die vor- bzw. nachgelagerte Wertschöpfungskette beziehen, hängt von der Wesentlichkeitsbewertung des jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekts ab sowie von dessen spezifischer Verortung in der Wertschöpfungskette.

Die berichteten Kennzahlen wurden ausschließlich von unserer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Prüfung unserer NFE mit begrenzter Sicherheit validiert und nicht durch eine weitere externe Stelle geprüft.

Die Schutzklausel findet keine Anwendung; es wurden keine Information, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder die Ergebnisse von Innovationen beziehen, ausgelassen.

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