Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
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Allgemeine Angaben
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
In der NFE 2025 haben wir zusätzliche, bislang nicht berichtete Informationen und Kennzahlen aufgenommen, um unsere Berichterstattung weiter an die Anforderungen der ESRS anzupassen. Dies führt im Vergleich zum Vorjahr in einzelnen Kapiteln – unter anderem ESRS E1, ESRS E5 und ESRS S1 – zu einer veränderten Darstellung der Nachhaltigkeitsinformationen, beispielsweise durch eine Umstrukturierung oder Ergänzung der Kennzahlentabellen in den Kapiteln ESRS E1 und ESRS E5.
Etwaige weitere methodische Änderungen, die im Berichtszeitraum zu Anpassungen bzw. Neuberechnungen bestimmter Kennzahlen führten (z. B. neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wie die Berichte des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC)) werden an entsprechender Stelle im Bericht (Kapitel ESRS E1, ESRS E5, ESRS S1 und ESRS S2) erläutert.
Schätzungen und Hochrechnungen
Zur Sicherstellung der Datenvollständigkeit nehmen wir für die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften, deren Daten aufgrund von Wesentlichkeitsschwellen oder eingeschränkter Datenverfügbarkeit nicht direkt erhoben werden, Schätzungen oder Hochrechnungen aus Basis vergleichbarer Einheiten vor.
Auch bei der Berechnung von Kennzahlen, die über unsere Konzerngrenzen hinausgehen, z. B. Scope-3-Emissionen, arbeiten wir teilweise mit Schätzungen, da es sich um komplexe und oft indirekte Datenerhebungen aus unserer Wertschöpfungskette handelt.
Aufgrund der Art der Datenerhebung und der angewandten Methodiken können Messunsicherheiten bestehen. Diese ergeben sich insbesondere aus der Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Qualität zugrunde liegender Daten, der Nutzung unterschiedlicher Mess- und Erfassungssysteme, oder der Abhängigkeit von Lieferanten- oder Partnerdaten.
Detaillierte Informationen zur angewandten Methodik bei diesen Schätzungen sind an den entsprechenden Stellen im Bericht erläutert.