Geschäftsbericht 2025

Geschäftsbericht 2025

Individuelle Vergütung des Vorstands 2025

In den nachfolgenden Tabellen wird die individuelle Vergütung der im Jahr 2025 amtierenden Mitglieder des Vorstands dargestellt.

Zielvergütung und Anpassung 2025

Zum einen werden die jeweiligen Zielwerte sowie die erreichbaren Minimal- bzw. Maximalwerte dargestellt; dies entspricht den „gewährten Zuwendungen“ nach Maßgabe der Vergütungstabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK 2017).

Die Höhe der Zielvergütung wurde vom Aufsichtsrat in seinen Sitzungen vom 29. November 2024 bzw. zu Beginn des Geschäftsjahres 2025 überprüft und mit Wirkung ab dem Jahr 2025 insbesondere hinsichtlich der langfristigen variablen Vergütung angepasst bzw. erhöht. Die Überprüfung und Anpassung erfolgte auch im Zusammenhang mit der Wiederbestellung des Vorstandsvorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat insoweit nach sorgfältiger Abwägung entschieden, dass die jeweilige Anpassung im Unternehmensinteresse liegt und angemessen ist, um eine marktübliche und damit wettbewerbsfähige Vergütung sicherzustellen. Dabei hat der Aufsichtsrat sowohl der außerordentlich erfolgreichen Geschäftsentwicklung der vorausgegangenen Jahre und der bis zu diesem Zeitpunkt erfolgreichen Umsetzung der „Win with Care“-Strategie, die sich auch in der Entwicklung des Aktienkurses widergespiegelt haben, als auch den Leistungen und dem gestiegenen Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Vorstands in einem zunehmend komplexeren Geschäftsumfeld Rechnung getragen. Mit Blick auf den Vorstandsvorsitzenden wurde ferner berücksichtigt, dass die Zielvergütung aus Sicht des Aufsichtsrats in den ersten Jahren seiner Amtszeit als Vorstandsvorsitzender zunächst unter dem langfristig angestrebten Niveau lag und daher nun anzupassen war. Schließlich soll durch die Erhöhung der Zielvergütung für den LTP in verstärktem Maße die weiterhin andauernde Umsetzung der Unternehmensstrategie und damit die langfristige und nachhaltige Wertschöpfung des Unternehmens mit Nachdruck gefördert werden.

Die Marktüblichkeit der angepassten Zielvergütung wurde durch einen externen Vergütungsberater überprüft und die Angemessenheit auf dieser Grundlage durch den Aufsichtsrat bestätigt. Die Anpassung der Vergütungshöhe ist im Einzelnen den nachfolgenden Tabellen aus dem Vergleich der Zielvergütung (Grundvergütung und variable Vergütung) des Vorjahres mit der Zielvergütung des Berichtsjahrs zu entnehmen.

Für den regulären bzw. rollierenden LTP enthalten die dargestellten Zielwerte den vollen Wert der im Berichtsjahr zugeteilten Jahrestranche „LTP 2025“ als jährliche Zielvergütung, unabhängig von der jeweiligen Laufzeit bzw. des Bemessungszeitraums. Für die weitere LTP-Tranche „LTP 2025-2029“ wird ein zeitanteiliger Jahreswert als jährliche Zielvergütung ausgewiesen; die Gesamtzielvergütung dieser LTP-Tranche wird entsprechend über die gesamte Laufzeit von 2025 bis 2029 aufgeteilt.

Gewährte und geschuldete Vergütung

Zum anderen wird die im Geschäftsjahr gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ausgewiesen. Als „gewährte“ Vergütung wird dabei diejenige variable Vergütung ausgewiesen, für die der maßgebliche (ein- oder mehrjährige) Bemessungszeitraum vollständig abgelaufen ist, auch wenn der Zufluss (d. h. die tatsächliche Auszahlung) erst im folgenden Geschäftsjahr erfolgt. Als „geschuldete“ Vergütung ist demgegenüber eine fällige, aber (bisher) nicht zugeflossene Vergütung zu verstehen. Dieser Ausweis gewährleistet eine transparentere und verständlichere Berichterstattung sowie die Vergleichbarkeit von erbrachter Leistung bzw. der Unternehmensentwicklung und Vergütung im Berichtszeitraum. Insbesondere kann der im Berichtsjahr gewährte Annual Bonus mit der Ertragslage des entsprechenden Geschäftsjahres verglichen werden. Dieser Ausweis entspricht dem „Zufluss“ nach Maßgabe des DCGK 2017.

Nach dieser Maßgabe wird in der nachfolgenden Tabelle als gewährte und geschuldete Vergütung neben der Grundvergütung und den Nebenleistungen für das Geschäftsjahr 2025 der Annual Bonus 2025 ausgewiesen, dessen Bemessungsperiode am 31. Dezember 2025 endete und der nach der Hauptversammlung 2026 zur Auszahlung kommt. Die für 2025 zugeteilten langfristig variablen Vergütungsbestandteile (LTP) sind demgegenüber mit Blick auf die jeweils noch laufenden Bemessungszeiträume im Berichtsjahr nicht als gewährt und geschuldet ausgewiesen.

Relative Anteile und Maximalvergütung

Zudem werden in der nachfolgenden Tabelle die relativen Anteile von fester und variabler Vergütung angegeben. Diese beziehen sich ebenfalls auf die im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Sie sind daher nicht mit den relativen Anteilen in der Darstellung des Vergütungssystems gemäß § 87a Abs. 1 Nr. 3 AktG vergleichbar, die sich auf die jeweiligen Zielwerte bzw. im Fall der langfristigen variablen Vergütung auf die zeitanteiligen jährlichen Zielwerte beziehen (siehe im obigen Abschnitt „Vergütungsstruktur und Vergütungselemente“).

Schließlich wird die im Vergütungssystem festgelegte Maximalvergütung der im Berichtsjahr gewährten und geschuldeten Gesamtvergütung gegenübergestellt und damit gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AktG erläutert, dass die Maximalvergütung im Jahr 2025 jeweils eingehalten wurde; eine abschließende Darstellung auf Basis der je Geschäftsjahr zugeteilten Vergütung ist erst in künftigen Geschäftsjahren möglich, in denen die langfristige variable Vergütung gewährt und geschuldet ist.

Individuelle Vergütung der amtierenden Vorstandsmitglieder, inklusive Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 AktG (in Tsd. €)

Vincent WarneryVorstandsvorsitzender (seit 01.05.2021)Datum Eintritt: 15.02.2017

 

 

Zielvergütung

 

Min./Max.-Vergütung

 

Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG

 

 

2024

 

2025

 

Min. 2025

 

Max. 2025

 

2024

 

Anteil

 

2025

 

Anteil

Grundvergütung

 

1.200

 

2.000

 

2.000

 

2.000

 

1.200

 

9,1 %

 

2.000

 

83,0 %

Nebenleistungen und sonstige Bezüge

 

5

 

4

 

4

 

4

 

5

 

— %

 

4

 

0,2 %

Summe fixe Vergütung

 

1.205

 

2.004

 

2.004

 

2.004

 

1.205

 

9,1 %

 

2.004

 

83,1 %

Annual Bonus

 

900

 

500

 

 

1.000

 

1.067

 

8,1 %

 

407

 

16,9 %

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LTP 2021-2024
(Laufzeit 5/2021-12/2024)

 

2.000

 

 

 

 

10.920

 

82,8 %

 

 

— %

LTP 2025
(Laufzeit 1/2025-12/2028)

 

 

3.600

 

 

7.200

 

 

— %

 

 

— %

LTP 2025-2029
(Laufzeit 1/2025-12/2029)

 

 

720

 

 

1.440

 

 

— %

 

 

— %

Summe variable Vergütung

 

2.900

 

4.820

 

 

9.640

 

11.987

 

90,9 %

 

407

 

16,9 %

Gesamtvergütung

 

4.105

 

6.824

 

2.004

 

11.644

 

13.192

 

100,0 %

 

2.411

 

100,0 %

Maximalvergütung (Vergütungssystem)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

pro Jahr

 

12.000

 

 

Oswald BarckhahnMitglied des VorstandsDatum Eintritt: 15.10.2021

 

 

Zielvergütung

 

Min./Max.-Vergütung

 

Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG

 

 

2024

 

2025

 

Min. 2025

 

Max. 2025

 

2024

 

Anteil

 

2025

 

Anteil

Grundvergütung

 

700

 

700

 

700

 

700

 

700

 

7,0 %

 

700

 

81,9 %

Nebenleistungen und sonstige Bezüge

 

1.663

 

13

 

13

 

13

 

1.663

 

16,7 %

 

13

 

1,5 %

Summe fixe Vergütung

 

2.363

 

713

 

713

 

713

 

2.363

 

23,7 %

 

713

 

83,4 %

Annual Bonus

 

200

 

200

 

 

400

 

217

 

2,2 %

 

142

 

16,6 %

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LTP 2021-2024
(Laufzeit 10/2021-12/2024)

 

1.550

 

 

 

 

7.3861

 

74,1 %

 

 

— %

LTP 2025
(Laufzeit 1/2025-12/2028)

 

 

1.700

 

 

3.400

 

 

— %

 

 

— %

LTP 2025-2029
(Laufzeit 1/2025-12/2029)

 

 

8002

 

 

1.3503

 

 

— %

 

 

— %

Summe variable Vergütung

 

1.750

 

2.700

 

 

5.150

 

7.603

 

76,3 %

 

142

 

16,6 %

Gesamtvergütung

 

4.113

 

3.413

 

713

 

5.863

 

9.966

 

100,0 %

 

855

 

100,0 %

Maximalvergütung (Vergütungssystem)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

pro Jahr

 

8.000

 

 

1

Den sich aus dem LTP 2021-2024 ergebenden Bonus hat Oswald Barckhahn im Jahr 2025 vor Fälligkeit in eine Pensionszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage überführt. Der Betrag war im Jahr 2024 gleichwohl als gewährt und geschuldet auszuweisen.

2, 3

Hierin ist ein zusätzlicher LTP-Zielbetrag von 500 Tsd. € (max. Betrag: 750 Tsd. €) mit weiteren Leistungskriterien bis Ende 2029 enthalten.

Astrid HermannMitglied des Vorstands/CFODatum Eintritt: 01.01.2021

 

 

Zielvergütung

 

Min./Max.-Vergütung

 

Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG

 

 

2024

 

2025

 

Min. 2025

 

Max. 2025

 

2024

 

Anteil

 

2025

 

Anteil

Grundvergütung

 

700

 

700

 

700

 

700

 

700

 

12,7 %

 

700

 

46,6 %

Nebenleistungen und sonstige Bezüge

 

5

 

6491

 

649

 

649

 

5

 

0,1 %

 

6492

 

43,2 %

Summe fixe Vergütung

 

705

 

1.349

 

1.349

 

1.349

 

705

 

12,8 %

 

1.349

 

89,8 %

Annual Bonus

 

200

 

200

 

 

400

 

231

 

4,2 %

 

153

 

10,2 %

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LTP 2021-2024
(Laufzeit 1/2021-12/2024)

 

1.083

 

 

 

 

4.585

 

83,0 %

 

 

— %

LTP 2025
(Laufzeit 1/2025-12/2028)

 

 

1.625

 

 

3.250

 

 

— %

 

 

— %

LTP 2025-2029
(Laufzeit 1/2025-12/2029)

 

 

300

 

 

600

 

 

— %

 

 

— %

Summe variable Vergütung

 

1.283

 

2.125

 

 

4.250

 

4.816

 

87,2 %

 

153

 

10,2 %

Gesamtvergütung

 

1.988

 

3.474

 

1.349

 

5.599

 

5.521

 

100,0 %

 

1.502

 

100,0 %

Maximalvergütung (Vergütungssystem)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

pro Jahr

 

8.000

 

 

1, 2

Hierin ist ein Bonus von 645 Tsd. € enthalten, der Astrid Hermann im Jahr 2021 mit Beginn ihrer Tätigkeit für den Fall ihrer Wiederbestellung zugesagt wurde; dieser Bonus wurde in 2025 im Anschluss an die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über ihre Wiederbestellung zur Zahlung fällig.

Nicola D. LafrentzMitglied des Vorstands/CHRODatum Eintritt: 01.05.2022

 

 

Zielvergütung

 

Min./Max.-Vergütung

 

Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG

 

 

2024

 

2025

 

Min. 2025

 

Max. 2025

 

2024

 

Anteil

 

2025

 

Anteil

Grundvergütung

 

700

 

700

 

700

 

700

 

700

 

25,0 %

 

700

 

79,5 %

Nebenleistungen und sonstige Bezüge

 

14

 

15

 

15

 

15

 

14

 

0,5 %

 

15

 

1,7 %

Summe fixe Vergütung

 

714

 

715

 

715

 

715

 

714

 

25,5 %

 

715

 

81,2 %

Annual Bonus

 

200

 

200

 

 

400

 

231

 

8,3 %

 

166

 

18,8 %

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LTP 2021-2024
(Laufzeit 05/2022–12/2024)

 

455

 

 

 

 

1.852

 

66,2 %

 

 

— %

LTP 2025
(Laufzeit 1/2025-12/2028)

 

 

1.075

 

 

2.150

 

 

— %

 

 

— %

LTP 2025-2029
(Laufzeit 1/2025-12/2029)

 

 

200

 

 

400

 

 

— %

 

 

— %

Summe variable Vergütung

 

655

 

1.475

 

 

2.950

 

2.083

 

74,5 %

 

166

 

18,8 %

Gesamtvergütung

 

1.369

 

2.190

 

715

 

3.665

 

2.797

 

100,0 %

 

881

 

100,0 %

Maximalvergütung (Vergütungssystem)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

pro Jahr

 

8.000

 

 

Grita LoebsackMitglied des VorstandsDatum Eintritt: 01.01.2022

 

 

Zielvergütung

 

Min./Max.-Vergütung

 

Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG

 

 

2024

 

2025

 

Min. 2025

 

Max. 2025

 

2024

 

Anteil

 

2025

 

Anteil

Grundvergütung

 

700

 

700

 

700

 

700

 

700

 

9,7 %

 

700

 

16,7 %

Nebenleistungen und sonstige Bezüge1

 

505

 

3.3552

 

3.355

 

3.355

 

505

 

7,0 %

 

3.3553

 

80,0 %

Summe fixe Vergütung

 

1.205

 

4.055

 

4.055

 

4.055

 

1.205

 

16,7 %

 

4.055

 

96,7 %

Annual Bonus

 

200

 

200

 

 

400

 

2244

 

3,1 %

 

138

 

3,3 %

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LTP 2021-2024
(Laufzeit 1/2022-12/2024)

 

1.300

 

 

 

 

5.8075

 

80,3 %

 

 

— %

LTP 2025
(Laufzeit 1/2025-12/2028)

 

 

1.750

 

 

3.500

 

 

— %

 

 

— %

LTP 2025-2029
(Laufzeit 1/2025-12/2029)

 

 

6336

 

 

1.2667

 

 

— %

 

 

— %

Summe variable Vergütung

 

1.500

 

2.583

 

 

5.166

 

6.031

 

83,3 %

 

138

 

3,3 %

Gesamtvergütung

 

2.705

 

6.638

 

4.055

 

9.221

 

7.236

 

100,0 %

 

4.193

 

100,0 %

Maximalvergütung (Vergütungssystem)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

pro Jahr

 

8.000

 

 

1

Hierin enthalten sind entsendungsbedingte Nebenleistungen für Auswärtstätigkeiten sowie Ausgleichszahlungen für besondere Belastungen durch den Wechsel zu Beiersdorf.

2, 3

Hierin ist ein Bonus von 1.300 Tsd. € enthalten, der Grita Loebsack im Jahr 2022 mit Beginn ihrer Tätigkeit für den Fall ihrer Wiederbestellung zugesagt wurde; dieser Betrag wurde im Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Zudem ist unter den sonstigen Bezügen ein weiterer Betrag von 1.650 Tsd. € enthalten, mit dem Vergütungsbestandteile unter dem ursprünglichen Vertrag von Grita Loebsack aus dem Jahr 2022 im Zusammenhang mit der Umstellung auf das neue Vergütungssystem abgegolten wurden. Grita Loebsack hat diesen Betrag vor Fälligkeit in eine Pensionszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage überführt; er ist gleichwohl im Jahr 2025 als gewährt und geschuldet auszuweisen.

4, 5

Die sich aus dem Annual Bonus 2024 und dem LTP 2021-2024 ergebenden Boni hat Grita Loebsack im Jahr 2025 vor Fälligkeit in eine Pensionszusage in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage überführt; sie waren im Jahr 2024 gleichwohl als gewährt und geschuldet auszuweisen.

6, 7

Hierin ist ein zusätzlicher LTP-Zielbetrag von 333 Tsd. € (max. Betrag: 667 Tsd. €) mit weiteren Leistungskriterien bis Ende 2030 enthalten.

Ramon A. MirtMitglied des VorstandsDatum Eintritt: 01.03.2019

 

 

Zielvergütung

 

Min./Max.-Vergütung

 

Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG

 

 

2024

 

2025

 

Min. 2025

 

Max. 2025

 

2024

 

Anteil

 

2025

 

Anteil

Grundvergütung

 

700

 

700

 

700

 

700

 

700

 

10,6 %

 

700

 

50,4 %

Nebenleistungen und sonstige Bezüge1

 

557

 

546

 

546

 

546

 

557

 

8,4 %

 

546

 

39,3 %

Summe fixe Vergütung

 

1.257

 

1.246

 

1.246

 

1.246

 

1.257

 

19,1 %

 

1.246

 

89,6 %

Annual Bonus

 

200

 

200

 

 

400

 

242

 

3,7 %

 

144

 

10,4 %

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LTP 2021-2024
(Laufzeit 5/2021-12/2024)

 

1.050

 

 

 

 

4.244

 

64,4 %

 

 

— %

LTP 2025
(Laufzeit 1/2025-12/2028)

 

 

1.500

 

 

3.000

 

 

— %

 

 

— %

LTP 2025-2029
(Laufzeit 1/2025-12/2029)

 

 

5502

 

 

9753

 

 

— %

 

 

— %

Summe variable Vergütung

 

1.5004

 

2.250

 

 

4.375

 

5.3365

 

80,9 %

 

144

 

10,4 %

Gesamtvergütung6

 

2.757

 

3.496

 

1.246

 

5.621

 

6.593

 

100,0 %

 

1.390

 

100,0 %

Maximalvergütung (Vergütungssystem)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

pro Jahr

 

8.000

 

 

1

In den Nebenleistungen sind entsendungsbedingte Nebenleistungen für die Tätigkeit in Konzerngesellschaften enthalten.

2, 3

Hierin ist ein zusätzlicher LTP-Zielbetrag von 250 Tsd. € (max. Betrag: 375 Tsd. €) mit weiteren Leistungskriterien bis Ende 2029 enthalten.

4, 5

Hierin enthalten ist die Zielvergütung (250 Tsd. €) und die gewährte und geschuldete Vergütung (850 Tsd. €) für 2024 aus dem Multi-Annual Bonus (MAB), der unter dem bis 2024 geltenden Vergütungssystem zugesagt wurde.

6

Von diesen Gesamtsummen wurde 2025 für Tätigkeiten in Konzerngesellschaften eine Vergütung von 3.004 Tsd. €/Zielwert, 754 Tsd. €/Min. p. a., sowie 5.129 Tsd. €/Max. p. a. zugesagt und 898 Tsd. € gewährt.

Patrick RasquinetMitglied des Vorstands (bis 30.06.2025)Datum Eintritt: 01.07.2021

 

 

Zielvergütung

 

Min./Max.-Vergütung

 

Gewährte und geschuldete Vergütung nach § 162 Abs. 1 AktG

 

 

2024

 

2025

 

Min. 2025

 

Max. 2025

 

2024

 

Anteil

 

2025

 

Anteil

Grundvergütung

 

700

 

350

 

350

 

350

 

700

 

14,6 %

 

350

 

43,8 %

Nebenleistungen und sonstige Bezüge1

 

287

 

43

 

43

 

43

 

287

 

6,0 %

 

3932

 

49,2 %

Summe fixe Vergütung

 

987

 

393

 

393

 

393

 

987

 

20,6 %

 

743

 

93,0 %

Annual Bonus

 

200

 

100

 

 

200

 

167

 

3,5 %

 

56

 

7,0 %

Mehrjährige variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LTP 2021-2024
(Laufzeit 7/2021-12/2024)

 

700

 

3503

 

 

700

 

3.648

 

76,0 %

 

 

— %

Summe variable Vergütung

 

900

 

450

 

 

900

 

3.815

 

79,4 %

 

56

 

7,0 %

Gesamtvergütung4

 

1.887

 

843

 

393

 

1.293

 

4.802

 

100,0 %

 

799

 

100,0 %

Maximalvergütung (Vergütungssystem)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

pro Jahr

 

8.000

 

 

1

Hierin enthalten sind entsendungsbedingte Nebenleistungen für die Tätigkeit in Konzerngesellschaften.

2

Hierin ist ein Betrag von 350 Tsd. € enthalten, mit dem Vergütungsbestandteile unter dem alten Vergütungssystem im Zusammenhang mit der Umstellung auf das neue Vergütungssystem abgegolten wurden.

3

Aufgrund der regulären Beendigung des Vorstandsvertrags von Patrick Rasquinet zum 30.06.2025 wurde ihm für 2025 kein anteiliger LTP unter dem neuen Vergütungssystem zugeteilt.

4

Von diesen Gesamtsummen wurde 2025 für Tätigkeiten in Konzerngesellschaften eine Vergütung von 643 Tsd. €/Zielwert, 306 Tsd. €/Min. p. a., sowie 981 Tsd. €/Max. p. a. zugesagt und 610 Tsd. € gewährt.

Für 2025 beträgt die nach § 162 Abs. 1 AktG gewährte und geschuldete Vergütung aller im Berichtsjahr amtierenden Vorstandsmitglieder insgesamt 12.031 Tsd. € (Vorjahr: 50.107 Tsd. €). Davon entfallen 5.850 Tsd. € auf die Festvergütung (Vorjahr: 5.400 Tsd. €), 4.975 Tsd. € auf die Nebenleistungen (Vorjahr: 3.036 Tsd. €), 1.206 Tsd. € auf den kurzfristigen Annual Bonus (Vorjahr: 2.379 Tsd. €) und 0 Tsd. € auf den LTP (Vorjahr: 39.292 Tsd. €). Das Verhältnis zwischen fixer und variabler Vergütung beträgt 90,0 % zu 10,0 % (Vorjahr: 16,8 % zu 83,2 %).

Über die gesetzlichen Anforderungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG hinaus wird im Folgenden über die insgesamt für das Geschäftsjahr 2025 zugesagte Vergütung einschließlich der jährlichen Zuteilungswerte sämtlicher LTP-Tranchen in Form von Zuführungen zu den Rückstellungen berichtet, unabhängig davon, ob diese im Berichtsjahr gewährt und geschuldet sind. Dies entspricht dem aufwandsbezogenen Ausweis nach IFRS. Demnach beträgt die Gesamtvergütung der nach IFRS erfassten Aufwendungen für alle amtierenden Mitglieder des Vorstands im Jahr 2025 insgesamt 24.555 Tsd. € (Vorjahr: 23.609 Tsd. €). Davon entfallen 11.681 Tsd. € auf die kurzfristige Vergütung (Vorjahr: 11.115 Tsd. €), bestehend aus Festvergütung, Nebenleistungen und Annual Bonus und 12.874 Tsd. € auf die langfristige variable Vergütung LTP (Vorjahr: 12.494 Tsd. €). Die Rückstellungen für den LTP betragen am Bilanzstichtag 12.874 Tsd. €.

Frühere Mitglieder des Vorstands

Die folgende Tabelle zeigt die im Jahr 2025 an frühere Mitglieder des Vorstands gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile nach § 162 AktG und ihren relativen Anteil an der Gesamtvergütung. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind darin die Beträge in Bezug auf das gesamte Berichtsjahr ausgewiesen, auch wenn (je nach Einzelfall) die Bestellung des betreffenden Vorstandsmitglieds unterjährig vor regulärem Ablauf des Dienstvertrags vorzeitig endete. Gemäß § 162 Abs. 5 AktG erfolgt die personenindividuelle Ausweisung bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres, zu dem das jeweilige Vorstandsmitglied seine Tätigkeit beendet hat. Für Vorstandsmitglieder, die vor diesem Zeitraum ausgeschieden sind, wird eine Gesamtsumme ausgewiesen. Im Berichtsjahr 2025 wurde keinem Vorstandsmitglied eine Vergütung gewährt und geschuldet, das vor weniger als zehn Jahren seine Tätigkeit beendet hat.

Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind insgesamt 32.723 Tsd. € (Vorjahr: 35.073 Tsd. €, Betrag angepasst an § 285 Nr. 9b HGB) zurückgestellt. Seit 2007 enthalten neu abgeschlossene Anstellungsverträge keine entsprechenden Pensionszusagen mehr.

Gewährte und geschuldete Vergütung an frühere Vorstandsmitglieder gemäß § 162 Abs. 1 AktG(in Tsd. €)

 

 

Grund-
vergütung

 

Neben-
leistungen und sonstige Bezüge

 

Kurzfristige variable Vergütung

 

Langfristige variable Vergütung

 

Pensions-
zahlungen

 

Gesamt

 

Maximal-
vergütung p. a.

 

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2025

Zhengrong Liu1

 

 

 

 

 

 

 

2.3082

 

 

 

 

2.308

 

 

n/a

Relativer Anteil

 

— %

 

— %

 

— %

 

— %

 

— %

 

— %

 

100,0 %

 

— %

 

 

— %

 

100,0 %

 

— %

 

 

Vor 2015 ausgeschiedene Mitglieder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.329

 

2.446

 

2.329

 

2.446

 

n/a

Relativer Anteil

 

— %

 

— %

 

— %

 

— %

 

— %

 

— %

 

— %

 

— %

 

100,0 %

 

100,0 %

 

100,0 %

 

100,0 %

 

 

1

Bestellung und Dienstvertrag bis 31.12.2022.

2

Der anteilige LTP 2021-2024 von Zhengrong Liu, der ihm für die letzten beiden Jahre seiner Bestellung (2021 und 2022) zugesagt wurde, wurde 2024 vertragsgemäß gewährt. Siehe hierzu den Vergütungsbericht 2024.

Zusagen für 2025 beendete Vorstandstätigkeiten

Patrick Rasquinet, der zum 30. Juni 2025 regulär aus dem Vorstand ausgeschieden ist, erhielt bis zum Ablauf seines Dienstvertrags am 30. Juni 2025 alle vertragsgemäßen Leistungen. Seit dem 30. Juni 2025 steht Patrick Rasquinet dem Unternehmen, insbesondere La Prairie, für einen Übergangszeitraum mit Wettbewerbsverbot beratend zur Verfügung. Eine zusätzliche Karenzentschädigung für das Wettbewerbsverbot ist nicht geschuldet.

Soweit erforderlich sind die vorstehend beschriebenen Zusagen auch in der Tabelle zur individuellen Vergütung von Patrick Rasquinet ausgewiesen.

IAS – International Accounting Standards/IFRS – International Financial Reporting Standards
Internationale Rechnungslegungsvorschriften, die vom International Accounting Standards Board (IASB) erstellt wurden. Nach EU-Verordnung müssen börsennotierte Unternehmen in Europa nach diesen Regeln bilanzieren und berichten.
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