Vergütungsbericht
Der Vergütungsbericht erläutert Struktur und Höhe der Vergütung der gegenwärtigen und früheren Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Beiersdorf AG im Geschäftsjahr 2025. Er wurde im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des § 162 Aktiengesetz (AktG) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) erstellt und enthält darüber hinaus weitergehende Angaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats, um ein erhöhtes Maß an Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu gewährleisten. Der Abschlussprüfer hat den Vergütungsbericht dahingehend geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über diese Prüfung ist diesem Vergütungsbericht beigefügt.
Die Hauptversammlung hat am 17. April 2025 den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 mit einer Mehrheit von rund 80 % der abgegebenen Stimmen gebilligt. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich in Vorbereitung der Hauptversammlung sorgfältig mit den Anmerkungen, die von Investor*innen und anderen Stakeholder*innen im Hinblick auf das Vergütungssystem und den Vergütungsbericht an die Gesellschaft herangetragen worden sind, auseinandergesetzt und diese, soweit sinnvoll und angemessen, auch bei der Erstellung dieses Vergütungsberichts 2025 berücksichtigt; insbesondere wurde die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berichterstattung weiter erhöht. Unabhängig davon werden Anregungen und etwaige Kritikpunkte von Investoren fortlaufend, auch bei der Erstellung dieses Vergütungsberichts, berücksichtigt.