Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 AktG
Die Beiersdorf Aktiengesellschaft entsprach im Geschäftsjahr 2025 und entspricht sämtlichen Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der geltenden Fassung vom 28. April 2022 mit folgender Ausnahme:
Empfehlung G.10 Satz 1
Gemäß der Empfehlung G.10 Satz 1 sollen die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden.
Die variable Vergütung des Vorstands, bestehend aus einem jährlichen variablen Bonus (Annual Bonus) einerseits und einer langfristigen variablen Vergütung (LTP) andererseits, wird nicht in Aktien oder entsprechend aktienbasiert angelegt, sondern nach Ablauf der maßgeblichen Performanceperiode ausschließlich bar ausbezahlt. Der Aufsichtsrat ist insoweit der Auffassung, dass das Vergütungssystem und die der variablen Vergütung zugrundeliegenden finanziellen und nichtfinanziellen Leistungskriterien auch ohne eine aktienbasierte Komponente ausreichende Anreize für eine nachhaltige und wertorientierte Unternehmensentwicklung unter angemessener Berücksichtigung der Belange der Kunden, Mitarbeitenden, Geschäftspartner, Aktionär*innen und weiterer Stakeholder setzt. Zugleich wird der Vorstand durch das Vergütungssystem incentiviert, die in der Unternehmensstrategie „Win with Care“ festgelegten Ziele zu verfolgen und zu erreichen.
Hamburg, im Dezember 2025
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Reinhard Pöllath
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Für den Vorstand
Vincent Warnery
Vorsitzender des Vorstands
Astrid Hermann
Mitglied des Vorstands