Geschäftsbericht 2025

Geschäftsbericht 2025

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats (§ 15 der Satzung) orientiert sich an der Verantwortung und dem Aufgabenbereich der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft und berücksichtigt die maßgeblichen Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die bestehende Regelung in § 15 der Satzung trägt diesen Anforderungen hinreichend und angemessen Rechnung, denn die Vergütung berücksichtigt sowohl ihrer Struktur als auch ihrer Höhe nach die Anforderungen an die konkreten Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder sowie den zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Amts erforderlichen Zeitaufwand. Zudem besteht die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich aus festen Vergütungsbestandteilen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer Auslagen eine Festvergütung von 85 Tsd. € sowie ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 Tsd. € für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweieinhalbfache und sein Stellvertreter (nach Mitbestimmungsgesetz) das Eineinhalbfache der Festvergütung. Mitglieder von Ausschüssen – mit Ausnahme des Nominierungsausschusses und des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG – erhalten für ihre Tätigkeit in diesen Ausschüssen eine gesonderte Vergütung von 20 Tsd. € für jedes volle Geschäftsjahr; die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten das Doppelte dieses Betrags. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Zweieinhalbfache der Vergütung eines Ausschussmitglieds. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, für die eine erhöhte Vergütung gewährt wird, erhält es nur die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.

Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist – auch im Vergleich zu den Aufsichtsratsvergütungen anderer großer börsennotierter Unternehmen in Deutschland – angemessen. Durch die Angemessenheit der Aufsichtsratsvergütung ist sichergestellt, dass die Beiersdorf Aktiengesellschaft auch weiterhin in der Lage ist, qualifizierte Kandidat*innen für eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu gewinnen; hierdurch trägt die Aufsichtsratsvergütung nachhaltig zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird regelmäßig auch mit Blick auf ihre Angemessenheit überprüft.

In der nachstehenden Tabelle wird die dem Aufsichtsrat gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG ausgewiesen, mit Angabe des relativen Anteils zwischen Fixum, Sitzungsgeld und Ausschussvergütung.

Gewährte und geschuldete Vergütung des Aufsichtsrats gemäß § 162 Abs. 1 AktG1(in €)

 

 

Fix

 

Sitzungsgeld

 

Ausschussvergütung

 

Gesamt

 

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

 

2024

 

2025

Donya-Florence Amer
(seit 18.04.2024)

 

59.686

 

85.000

 

5.000

 

12.000

 

35.109

 

50.000

 

99.795

 

147.000

Relativer Anteil

 

60 %

 

58 %

 

5 %

 

8 %

 

35 %

 

34 %

 

100 %

 

100 %

Hilde Cambier
(seit 18.04.2024)

 

59.686

 

85.000

 

5.000

 

11.000

 

14.044

 

20.000

 

78.730

 

116.000

Relativer Anteil

 

76 %

 

73 %

 

6 %

 

9 %

 

18 %

 

17 %

 

100 %

 

100 %

Hong Chow

 

85.000

 

85.000

 

8.000

 

11.000

 

20.000

 

20.000

 

113.000

 

116.000

Relativer Anteil

 

75 %

 

73 %

 

7 %

 

9 %

 

18 %

 

17 %

 

100 %

 

100 %

Wolfgang Herz

 

85.000

 

85.000

 

11.000

 

12.000

 

20.000

 

20.000

 

116.000

 

117.000

Relativer Anteil

 

73 %

 

73 %

 

9 %

 

10 %

 

17 %

 

17 %

 

100 %

 

100 %

Uta Kemmerich-Keil

 

85.000

 

85.000

 

16.000

 

20.000

 

82.131

 

100.000

 

183.131

 

205.000

Relativer Anteil

 

46 %

 

41 %

 

9 %

 

10 %

 

45 %

 

49 %

 

100 %

 

100 %

Jan Koltze

 

85.000

 

85.000

 

8.000

 

11.000

 

28.087

 

40.000

 

121.087

 

136.000

Relativer Anteil

 

70 %

 

63 %

 

7 %

 

8 %

 

23 %

 

29 %

 

100 %

 

100 %

Olaf Papier

 

85.000

 

85.000

 

14.000

 

17.000

 

40.000

 

40.000

 

139.000

 

142.000

Relativer Anteil

 

61 %

 

60 %

 

10 %

 

12 %

 

29 %

 

28 %

 

100 %

 

100 %

Frédéric Pflanz

 

85.000

 

85.000

 

19.000

 

23.000

 

50.000

 

50.000

 

154.000

 

158.000

Relativer Anteil

 

55 %

 

54 %

 

12 %

 

15 %

 

32 %

 

32 %

 

100 %

 

100 %

Reinhard Pöllath
(Vorsitzender)

 

212.500

 

212.500

 

15.000

 

17.000

 

 

 

227.500

 

229.500

Relativer Anteil

 

93 %

 

93 %

 

7 %

 

7 %

 

 

 

100 %

 

100 %

Doris Robben
(seit 18.04.2024)

 

59.686

 

85.000

 

6.000

 

14.000

 

14.044

 

20.000

 

79.730

 

119.000

Relativer Anteil

 

75 %

 

71 %

 

8 %

 

12 %

 

18 %

 

17 %

 

100 %

 

100 %

Kirstin Weiland

 

85.000

 

85.000

 

7.000

 

3.000

 

20.000

 

20.000

 

112.000

 

108.000

Relativer Anteil

 

76 %

 

79 %

 

6 %

 

3 %

 

18 %

 

19 %

 

100 %

 

100 %

Barbara Wentzel
(seit 18.04.2024)

 

89.529

 

127.500

 

10.000

 

15.000

 

14.043

 

 

113.572

 

142.500

Relativer Anteil

 

79 %

 

89 %

 

9 %

 

11 %

 

12 %

 

— %

 

100 %

 

100 %

Gesamtsummen2

 

1.190.000

 

1.190.000

 

139.000

 

166.000

 

385.109

 

380.000

 

1.714.109

 

1.736.000

1

Ausweis ohne Mehrwertsteuer.

2

In den Gesamtsummen des Vorjahres 2024 sind zusätzlich die folgenden Beträge für die am 18.04.2024 ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrats enthalten:
– Reiner Hansert: 25.314 € Fix (60 % relativer Anteil), 5.000 € Sitzungsgeld (12 % relativer Anteil), 11.913 € Ausschussvergütung (28 % relativer Anteil), 42.227 € Gesamtvergütung;
– Andreas Köhn: 25.314 € Fix (74 % relativer Anteil), 3.000 € Sitzungsgeld (9 % relativer Anteil), 5.956 € Ausschussvergütung (17 % relativer Anteil), 34.270 € Gesamtvergütung;
– Dr. Dr. Christine Martel: 25.314 € Fix (43 % relativer Anteil), 4.000 € Sitzungsgeld (7 % relativer Anteil), 29.782 € Ausschussvergütung (50 % relativer Anteil), 59.096 € Gesamtvergütung;
– Prof. Manuela Rousseau: 37.971 € Fix (93 % relativer Anteil), 3.000 € Sitzungsgeld (7 % relativer Anteil), 40.971 € Gesamtvergütung

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