36. Anteilsbesitz an der Beiersdorf Aktiengesellschaft
Folgende Beteiligungen sind der Beiersdorf Aktiengesellschaft bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) gemeldet worden.
1.
Mit Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33 ff. WpHG vom 16. Juni 2023 zeigten die Max und Ingeburg Herz Stiftung (Hamburg, Deutschland), die IH Zweite GmbH (Hamburg, Deutschland), Wolfgang Herz, Michael Herz, Alexander Herz, Benjamin Herz, Maximilian Herz, Paul Herz, sowie Svenja Haux jeweils das Überschreiten der 50 %-Schwelle zum 15. Juni 2023 an. Die Mitteilungspflichtigen teilten für sich – sowie im Falle von Michael Herz, Wolfgang Herz und der Max und Ingeburg Herz Stiftung auch für eine Reihe von Tochtergesellschaften – das Halten eines Gesamtstimmrechtsanteils von jeweils 51,19 % (128.991.406 Stimmrechte) mit.
2.
Im Geschäftsjahr 2025 übermittelten die Massachusetts Financial Services Company, Boston, MA, USA und die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA, mehrere Mitteilungen gemäß §§ 33 ff. WpHG, mit denen sie jeweils für sich und eine Reihe von Tochtergesellschaften das Überschreiten der Schwelle von 3 % der Stimmrechte an der Beiersdorf Aktiengesellschaft anzeigten.
Ausweislich der letzten Mitteilung der Massachusetts Financial Services Company vom 30. Mai 2025 war der Massachusetts Financial Services Company und einer Reihe ihrer Tochtergesellschaften am 23. Mai 2025 ein Stimmrechtsanteil von 3,00 % aus Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen.
Ausweislich der letzten Mitteilung der BlackRock, Inc. vom 24. Oktober 2025 war der BlackRock, Inc. und einer Reihe ihrer Tochtergesellschaften am 21. Oktober 2025 ein Stimmrechtsanteil von 2,96 % aus Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Darüber hinaus waren die BlackRock, Inc. und eine Reihe ihrer Tochtergesellschaften zu diesem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar Inhaber von Finanzinstrumenten gemäß § 38 WpHG, die sich auf insgesamt 0,09 % der Stimmrechte aus Aktien an der Beiersdorf Aktiengesellschaft bezogen.
3.
Darüber hinaus veröffentlichte die Beiersdorf Aktiengesellschaft gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG a. F., dass sie am 3. Februar 2004 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte an der eigenen Gesellschaft überschritten hatte und ihr seit diesem Zeitpunkt ein Anteil von 9,99 % zustand. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG weder stimm- noch dividendenberechtigt.
Sämtliche Veröffentlichungen zu Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG, die die Beiersdorf Aktiengesellschaft seit dem 3. Januar 2018 vorgenommen hat, können unter www.beiersdorf.de/investor-relations/finanzberichte/stimmrechtsmitteilungen eingesehen werden.